Arbeitszeit für Kraftfahrer
Hallo liebe Com, ich bräuchte mal einen guten Rat!
Mein Chef hat mich als Kraftfahrer (40-Tonner im Nahverkehr) für einen festen Monatslohn eingestellt. Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht, lediglich die Probezeit wurde schriftlich vereinbart. Unter dieser Vereinbarung steht der Satz: "Arbeitsrechtlich wenden wir die gesetzliche Regelung an".
Nun zu meinem Problem. Der Chef verlagt für den ausgehandelten Festlohn eine monatliche Arbeitszeit von 265 Stunden. Diese 265 Stunden beginnen am 01. eines Monats und enden am letzten eines Monats. Je nach Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Monats muss ich also zwischen 11,5 und 13,25 Std täglich arbeiten, um mein SOLL zu erfüllen. Da er nach eigener Aussage die Pausen durchbezahlt, rechnet er bei Krankheits-, Feier- und Urlaubstagen pauschal 11 Stunden für den jeweiligen Tag an (egal welcher Monat das gerade ist). Hat der Monat z.B. nur 20 Arbeitstage, mache ich pro Urlaubs- Krankheits- oder Feiertag also 2,25 Std MINUS.
Nun ergibt sich nach seiner Abrechnungsweise bei mir nach gut einem Jahr in der Firma ein Minus auf meinem Stundenkonto von rund 150 Stunden. Diese will er nun mit meinem (Rest-)Urlaub verrechnen. Diese Minusstunden entstehen durch die eben genannten Tage, oder durch "Frei"-Tage, die ich nehmen muss, wenn meine Fahrerkarte mal wieder vor dem Wochenende übergelaufen ist. Alleine in diesem Jahr habe ich bereits rund 1.800 Stunden gearbeitet, knapp 100 Überstunden geschoben und dabei auch rund 180 Minusstunden "erwirtschaftet".
Nach dieser Abrechnungsmethode muss ich ja in weiteren 2 Jahren meinen gesamten Jahresurlaub bereits am Anfang des Jahres für die Überstunden abgeben...
Kann das alles so seine Richtigkeit haben ???
5 Antworten
Eine Arbeitszeit von 265 Stunden im Monat kann niemals der gesetzlichen Regelung entsprechen. Überleg mal, wenn Du 40 Stunden in der Woche arbeitest, sind das bei 4 Wochen 160 Stunden. Nun nehmen wir mal noch ein paar Tage dazu, weil der Monat ja nicht genau 4 Wochen hat, dann kommen wir aber auf maximal 180 Stunden.
Nach welcher Regelung kommt Dein Chef auf 265 Stunden? Hat er Dir das mal erklärt?
Ist denn eine Arbeitszeit von 11 bis 13 Stunden überhaupt erlaubt? Kommen denn die anderen Kollegen damit zurecht?
Du solltest Dich mal an die Gewerkschaft wenden und dort nachfragen. So jedenfalls geht es nicht, wie es Dein Chef handhabt. Es kann ja nicht sein, dass jemand minus macht, wenn er Urlaub hat.
Ich denke mal, die Kollegen haben das Konzept auch noch nicht wirklich hinterfragt. Ich selbst habe ja auch erst angefangen nachzurechnen, als er mir jetzt an den Urlaub wollte. Zuvor hat man einfach nur die Touren weggefahren, die auf dem Zettel stehen. Evtl anfallende Anzeigen oder Bußgelder zahlt ja der Chef.
Dann schreib Dir doch einfach mal selbst auf, wieviel Stunden Du täglich arbeitest. So lange, also bis zu 13 Stunden, sind ja wohl kaum auf Dauer erlaubt. Das geht doch nur mal kurzfristig.
Hallo, ich bin auch jahrelang gefahren und leider sind Arbeitszeiten von 240 Stunden üblich. Aber nicht erlaubt, nach dem Arbeitszeitgesetz sind nur 48 Stunden in der Woche erlaubt. Die Krönung ist, dass er die Stunden abziehen will, das geht auf keinen Fall. Ich würde zum Arbeitsgericht gehen. Da Du keinen Arbeitsvertrag hast, gilt der gesetzliche und der sieht keine 265 Stunden im Monat vor, sondern die max 48 in der Woche. Wenn sich unsere "blöden" Kollegen einig wären, würde es sowas nicht geben. In anderen Ländern gibt es sowas nicht oder es wird bezahlt. In Holland musste ich ca. 60-70 Stunden arbeiten, hatte aber mit Spesen 3500 Euro netto. Du brauchst keine Angst um Deinen Job haben, den Fahrer werden gesucht wie Sand am mehr, darunter auch bessere. Viel Erfolg.
Grüsse René
du hast viel geschrieben. im internet gibt es viele antworten. lies mal nach.
Also, mit den 265 Stunden im Monat liegt Dein Chef gar nicht so falsch.
Auch wenn sich jetzt andere aufregen werden weil im Arbeitszeitgesetz max. 8 Stunden am Tag festgelegt sind, aber 240 Stunden im Monat sind erlaubt. Im Arbeitszeitgesetz steht geschrieben dass es im Falle von EU-Verordnungen oder EU-Leitlinien so wie in diesen geregelt sein kann. Steht im Arbeitszeitgesetz unter, ich weiß es jetzt nicht auswendig und meine Fachlektüre liegt im LKW, also kann ich jetzt leider auch nicht nachschlagen, aber ich glaube unter §21 mit der Überschrift "Beschäftigung im Straßenverkehr".
Eigentlich auch leicht zu rechnen: tägliche Arbeitszeit von max. 10 Stunden bei einer evtl. 6 Tage-Woche ergibt in der Woche 60 Stunden. 60 Stunden mal 4 sind 240 im Monat. Natürlich nur als Ausnahme und nicht als Regel, denn im 3 oder 4-Monatsschnitt darf die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden. Du kannst also dann theoretisch zwei Monate die 240Stunden arbeiten, musst aber dann die nächsten zwei Monate radikal Stunden sparen um im 4-Monatsschnitt nicht drüber zu kommen.
Dies sollte also keine Dauerregelung sein, sondern eher die Ausnahme. Aber mit 265Stunden bist Du voll drüber, obwohl bis zu 240 Stunden im Monat erlaubt sind.
Schlag mal nach im Arbeitszeitgesetz unter "Beschäftigung im Straßenverkehr", da steht das drinnen, da stehen auch die EWG und EG Verordnungen drinnen, die 561/2006 und die 3820/85. Da steht auch das mit der 9Stunden Schichtpause drinnen, die ja im Arbeitszeitgesetz auch nicht vorgesehen ist, aber Bestand hat, weil das Arbeitszeitgesetz abweichende Regelungen von EG und EWG zulässt. Der Kraftfahrer muss nach zwei Gesetzen arbeiten, den EU-Sozialvorschriften und dem Arbeitszeitgesetz, ist zwar nicht einfach beide zu beachten, weil sie sich manchmal wiedersprechen, aber es funktioniert.
Soweit zu Deinen Stunden und Arbeitszeitgesetz und Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Zu Deinem Problem mit der Stundenabrechnung beim Urlaub kann ich leider nichts sagen, das ist ein Bereich in dem ich mich selber nicht auskenne, da aber die tägliche Arbeitszeit zwar länger als 8 Stunden sein darf, aber im Schnitt nicht mehr als 8 Stunden anfallen dürfen, würde ich sagen dass der Urlaub auch nur mit 8 Stunden berechnet werden sollte, da ja im Mittel nur 8 Stunden Arbeit anfallen dürfen, oder sollten.
Da glaube ich kann Dir einer von Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft oder Gewerkschaft mehr helfen.
Ich würde an Deiner Stelle einem Betriebswechsel nicht abgeneigt sein.
ABER VORSICHT: Falls Du Deinen Arbeitgeber eins auswischen willst: Bei einer Selbstanzeige wirst Du auch bestraft! Hast Du z.B. zuviel Lenkzeit und zeigst Dich selbst an, bezahlst Du trotzdem Bussgeld, weil Du als Fahrer für das Fahrzeug (technischer Zustand) und für die Gesetze ( Sozialvorschriften, Gewicht, Ladungssicherung) unter anderem auch selbst verantwortlich bist. Soweit ich weiß, alles was die Arbeitszeit betrifft, ist der Chef zuständig, also die vielen Stunden, aber verstößt Du gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr, also zu viel Lenkzeit, oder wegen zuviel Arbeitszeit zu wenig und verspätete Pausen oder verkürzte Pausen oder zu wenig Wochenende, bist Du selbst verantwortlich. Bei einer Selbstanzeige wegen Verstoßes gegen die Lenk- und Ruhezeiten zahlst Du unter anderem selber mit.
Viel Glück.
Mahlzeit, man darf 48Std die Woche arbeiten kann es aber auf 60std erhöhen, musst nur drauf achten das du innerhalb von 16Wochen die 48std nicht überschreitest. Im Monat darfst du 196-208std arbeiten. Leider wird es von unserer Staatsmacht nicht so kontrolliert und das Wissen die Speditionen.
Die Osteuropäer stehen nach 10std auf dem Rasthof und wir sind die Dummen und dürfen als Dankeschön für unser bemühen uns dann ein Parkplatz in der Pampa suchen ohne Dusche, Toilette usw.
Die 265 Stunden setzt er einfach so fest. Angeblich läuft es so schon seit vielen Jahren