Durch Feiertag einen anderen Arbeitstag bekommen?
Ich habe mal eine Frage. Ich habe eine normale 5 Tage Woche. Ich arbeite normalerweise Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag. Donnerstag und Sonntag sind meine freien Tage. Nächste Woche ist am Montag ja ein Feiertag und mein Chef sagt jetzt, ich müsse deshalb am Donnerstag arbeiten kommen. Stimmt das? Ich dachte immer an Feiertagen hätte man halt einfach frei und bekäme keinen Ausgleichstag. Ich dachte ich frage hier mal nach.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
lg
7 Antworten
Da der Montag ein Feiertag ist, hast frei und wird so bezahlt als wenn du gearbeitet hättest. Da der Donnerstag regelmäßig frei ist, bleibt es auch so. Pech für'n Chef
Wenn Du fest vereinarte Arbeitstage hast und auf einen dieser Tage fällt ein Feiertag, hast Du frei und musst diesen Tag nicht vor- oder nacharbeiten
Dein Chef versucht dich zu betrügen. Wenn an deinem regulären Arbeitstag ein Feiertag ist, musst du den keinesfalls nachholen.
heute ist feiertag- freitag !!
Wenn du einen regelmäßigen Arbeitsplan hast, dann sind Feiertage als solche Abzurechnen, nein, du musst Donnerstag nicht Arbeiten, er muss dich für Montag bezahlen.
Was anderes währ es, wenn du einen unregelmäßigen Arbeitsplan hast und der freie Tag in der Woche ständig wechseln würde. Dann müsste dein AG den Feiertag entweder anteilig auf die Stunden Abrechnen oder er müsste dafür sorgen, das du Anteilig Feiertage als Arbeitstage abgerechnet bekommst, so das sich das ausgleicht.
Dann müsste dein AG den Feiertag entweder anteilig auf die Stunden Abrechnen oder [...].
Das ist falsch (und was soll diese Aussage überhaupt konkret bedeuten?)!
Bei unregelmäßig liegenden freien Tagen darf der Arbeitgeber den freien Tag durchaus auf einen arbeitsfreien Feiertag legen und muss nicht für einen Ausgleich sorgen.
Dieses Vorgehen des Arbeitgebers darf aber nicht systematisch sein in der Art, dass der unregelmäßig freie Tag immer (regelmäßig) auf einen arbeitsfreien Feiertag gelegt wird, weil das eine Umgehung der verpflichtenden Entgeltzahlung an Feiertagen darstellen würde.