Brückentage und Betriebsurlaub vom Urlaub abgezogen?
Hallo,
habe eine kurze Frage:
Ich habe jetzt im September in einer neuen Firma angefangen und habe erfahren, dass zu Weihnachten und Silvester immer zu ist, das heißt, wenn silvester und weihnachten auf ein Wochenende fallen, müsste ich mir 10 Tage Urlaub nehmen, auch wenn ich keinen machen möchte.
Dazu kommt dann noch, dass ALLE Fenstertage frei sind! Das heißt ich kann gar nicht arbeiten gehen an Fenstertagen, sondern habe dann auch automatisch frei, nur weiß ich hier noch nicht, ob das dann einfach vom Urlaub abgezogen wird, schätze jedoch schon. Was aber nicht stimmen kann. Wenn ich dann 10 Tage für Weihnachten brauche und dann noch im Schnitt 4 Fenstertage im Jahr habe, dann sind das 14 Urlaubstage von 25, die ich hergeben muss ohne dass ich sie brauche. Darf das wirklich sein?
Sorry habe euch ein paar Infos verschwiegen.
10 Tage deshalb weil wir von Weihnachten weg 2 Wochen zu haben. Das heißt wenn jetzt z.B. Weihnachten auf Freitag fällt is es ja ein normaler arbeitstag Samstag und Sonntag sind dann feiertag dann 5 Tage ganz normal dann freitag silvester auch ganz normaler arbeitstag samstag feiertag und dann wida 5 tage arbeitstage somit 10 so hab ichs gemeint, sorry :-)
Und wegen den Fenstertagen: einarbeiten darf ich sie nicht, da ich noch lehrling bin, bin schon über 18 also laut gesetz dürfte ich bereits überstunden machen und würde das viel lieber machen als einen Urlaubstag zu verschwenden, besonders wenn man bedenkt, dass ich an einem freitag sowieso nur bis halb 1 arbeite, aber die firma erlaubt es mir nicht, daher muss ich all diese tage urlaub nehmen auch wenn ich mir keinen nehmen will, also wenn wir von 10 tagen max. ausgehen und 2 fenstertagen sind das 12 tage, somit sind nur noch 13 zu meiner freien verfügung...
Hoffe das war jetzt verständlich :-)
3 Antworten
Brückentage gibt es normalerweise zwei, selten mehr (der Freitag nach Christi Himmelfahrt und der nach Fronleichnam).
Und selbst wenn sowohl Weihnachten als auch Silvester auf ein Wochenende fallen, sind dazwischen nie mehr als höchstens 4 Tage... ich verstehe nicht, wie du da auf 10 Tage kommst.
Und dass sowohl Brückentage als auch Betriebsurlaub als regulärer Urlaub zählen, ist völlig normal.
Wenn der Betrieb zu hat, hat er zu, dann kannst du nicht arbeiten. Und wie bereits gesagt: sowohl Brückentage als auch Betriebsurlaub gelten als regulärer Urlaub. Ob du Überstunden machen kannst, die du dann abbummeln kannst, ist Sache deines Chefs. Rede mit ihm. Und wenn dir das alles nicht passt, musst du dir eine andere Stelle suchen, wo das anders gehandhabt wird.
Zwei zusammenhängende Wochen Erholungsurlaub wie vorgeschrieben hast du ja mit dem Betriebsurlaub.
Also dieses Jahr braucht man nur 3 Tage Urlaub, um zwischen Weihnachten und Neujahr frei zu machen. Selbst wenn der 24.12. mal auf einen Samstag fällt, sind es nur 4 Arbeitstage dazwischen.
Und die Fenstertage, wie du sie betitelst, kann man u.U. auch mit Überstunden frei machen.
Sorry habe euch ein paar Infos verschwiegen.
10 Tage deshalb weil wir von Weihnachten weg 2 Wochen zu haben. Das heißt wenn jetzt z.B. Weihnachten auf Freitag fällt is es ja ein normaler arbeitstag Samstag und Sonntag sind dann feiertag dann 5 Tage ganz normal dann freitag silvester auch ganz normaler arbeitstag samstag feiertag und dann wida 5 tage arbeitstage somit 10 so hab ichs gemeint, sorry :-)
Und wegen den Fenstertagen: einarbeiten darf ich sie nicht, da ich noch lehrling bin, bin schon über 18 also laut gesetz dürfte ich bereits überstunden machen und würde das viel lieber machen als einen Urlaubstag zu verschwenden, besonders wenn man bedenkt, dass ich an einem freitag sowieso nur bis halb 1 arbeite, aber die firma erlaubt es mir nicht, daher muss ich all diese tage urlaub nehmen auch wenn ich mir keinen nehmen will, also wenn wir von 10 tagen max. ausgehen und 2 fenstertagen sind das 12 tage, somit sind nur noch 13 zu meiner freien verfügung...
Hoffe das war jetzt verständlich :-)
Ja. Soweit ich das sehe, ist das nicht ganz korrekt von deinem Chef. Eigentlich sollen Urlaubstage dann genommen werden, wenn der AN das will (in Absprache mit den Kollegen). Aber da du Azubi bist, sollte das keine Rolle spielen.
Urlaubstage dienen der Erholung und sollen an zusammenhängenden Tagen genommen werden.
Wenn du also 2 Wochen an Weihnachten vorgeschrieben bekommst und der Rest deiner Urlaubstage nur einzelne Tage sind, dann sehe ich da ein Problem.
Aber um das zu klären solltest du bei deinem Ausbilder, dem Betriebsrat (falls vorhanden) oder bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer nachfragen.
Bis der Heilig Abend wieder auf einen Freitag fällt, dauert es erst mal noch eine ganze Weile. Dieses Jahr ist der Heilige Abend an einem Sonntag (juhu), somit sind es weniger Arbeitnehmer, die Urlaub nehmen müssen.
Montag und Dienstag ist ja Feiertag, dann sind es noch Mittwoch bis Freitag.
Du regst Dich über Tage auf, die erst in einigen Jahren wieder so sein werden.
Sorry habe euch ein paar Infos verschwiegen.
10 Tage deshalb weil wir von Weihnachten weg 2 Wochen zu haben. Das heißt wenn jetzt z.B. Weihnachten auf Freitag fällt is es ja ein normaler arbeitstag Samstag und Sonntag sind dann feiertag dann 5 Tage ganz normal dann freitag silvester auch ganz normaler arbeitstag samstag feiertag und dann wida 5 tage arbeitstage somit 10 so hab ichs gemeint, sorry :-)
Und wegen den Fenstertagen: einarbeiten darf ich sie nicht, da ich noch lehrling bin, bin schon über 18 also laut gesetz dürfte ich bereits überstunden machen und würde das viel lieber machen als einen Urlaubstag zu verschwenden, besonders wenn man bedenkt, dass ich an einem freitag sowieso nur bis halb 1 arbeite, aber die firma erlaubt es mir nicht, daher muss ich all diese tage urlaub nehmen auch wenn ich mir keinen nehmen will, also wenn wir von 10 tagen max. ausgehen und 2 fenstertagen sind das 12 tage, somit sind nur noch 13 zu meiner freien verfügung...
Hoffe das war jetzt verständlich :-)