Am Feiertag angesammelte Überstunden anziehen?
Hallo, ich habe seit Beginn meiner Ausbildung (01.08.13) einige Überstunden angesammelt (ca. 70). Nun habe ich meinen Stundenplan vom Dezember bekommen und gesehen, dass mein Chef mir am 25. und 26.12. (wir hatten die Firma geschlossen und alle hatten frei) 2x8 Stunden von meinen Überstunden abgezogen hat. Doch da die Weihnachtsfeiertage gesetzliche Feiertage sind frage ich mich, ob das zulässig ist, denn die anderen aus meiner Klasse haben nichts abgezogen bekommen und mussten auch keine Urlaubstage nehmen!
Vielen Dank :)
3 Antworten
Welche Branche? Was wäre an den beiden Feiertagen gewesen, wenn die Firma nicht geschlossen gehabt hätte? Wie sind die anderen Mitarbeiter für diese Tage abgerechnet worden?
Sollten die betreffenden Tage normalerweise Arbeitstage gewesen sein (weil z. B. Gastronomie) und die Firma ordnet Betriebsurlaub an - was grds. möglich ist - kann bei fehlendem Urlaubsanspruch auch das Überstundenkonto in Anspruch genommen werden.
Wären die Feiertage ohnehin ganz normale freie Tage gewesen (z. B. Büroangestellte), sind sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu vergüten, ohne das dafür Urlaub oder Überstunden angerechnet werden dürfen.
nein ist es nicht ! den überstunden müssen dir mit erlassener arbeitszeit einem erhöten endgeld oder zusätzlichem urlaub ausgeglichen werden ... ein feiertag ist nicht zusätzlich !! google mal danach und/oder wende dich an deinen anwalt.
Bitte was? Übersetz den Kauderwelsch mal in eine verständliche Sprache und bediene dich doch dann auch bitte der geläufigen deutschen Rechtschreibung. Danke.
Das Vorgehen Deines Arbeitgebers ist ganz klar und eindeutig rechtswidrig!
Im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG heißt es in § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1:
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Dadurch, dass er Dir für die beiden Feiertage Deine Überstunden anrechnen will, will er sich indirekt dieser Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung entziehen - rechtswidrig.
Bei Problemen (wenn Dein Arbeitgeber sich trotz eindeutiger Rechtslage uneinsichtig zeigt) solltest Du Dich an die für Dich zuständige Industrie- und Handelskammer IHK bzw. die Handwerkskammer und dort gegebenenfalls an den Ausbildungsberater wenden; offensichtlich versucht Dein Arbeitgeber, Deine rechtliche Unkenntnis auszunutzen!