Kann man auf einen Feiertag hin kündigen?
Hallo Leute,
ich bin seit Anfang Februar in Zeitarbeit und möchte noch bis Anfang April arbeiten. Das wäre dann der 03.04. welcher aber ein Feiertag ist (Karfreitag). Ich bin im Tarifvertrag BAP und habe demnach innerhalb der ersten 3 Monate eine Kündigungsfrist von 1 Woche.
Wäre das also ok, wenn ich am 28.03 meine Kündigung einreiche und werde ich dann noch für den Freitag bezahlt obwohl ich nicht arbeiten komme? Wäre total geil, wenn das geht, weil ich denen unbedingt ein Schnippchen schlagen will - diesen ......
Dann wäre noch meine Frage, mir wird der Lohn immer am 15. überwiesen. Wenn ich jetzt am Anfang des Monats kündige, wird mir der Lohn dennoch erst am 15. überwiesen oder sofort?
5 Antworten
Wenn die Kündigungsfrist so ist, dann kannst du auch zu einem Sonntag oder Feiertag kündigen.
kündige doch zum 03.04. und das Gehalt bekommst Du auch erst am 15. so wie in den vergangenen Monaten.
Meine Frage ist ja, ob das geht, denn es ist ein Feiertag
Selbstverständlich kannst du auch zum 03.04. kündigen. Dann müsste Dein Kündigungsschreiben spätestens am 27.03. beim Arbeitgeber vorliegen.
In einem deiner Kommentare schreibst du
die haben das Recht mich in der Probezeit innerhalb eines Tages fristlos und ohne Grund zu kündigen.
Wie kommst du darauf? In dem Tarifvertrag steht das anders. Dort steht "Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche in den ersten drei Monaten gekündigt werden. (...) Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt werden." Und nach deiner Aussage bist du ja schon seit Anfang Februar (also eindeutig länger als 2 Wochen) dort beschäftigt.
Das kann ich mir so nicht vorstellen. Wäre das so in deinem Arbeitsvertrag festgehalten, ist das meiner Meinung nach unwirksam, denn § 622 Abs. 6 BGB sagt dazu ziemlich eindeutig: "Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber." Und wie schon gesagt: Auch im Tarifvertrag steht das anders.
Wenn das Deine Kündigungsfristen zulassen punktgenau zu diesem Freitag zu kündigen dann spricht nix dagegen.
Der Feiertag muß bezahlt werden.
Guten Morgen,
nein auf einen Feiertag und/oder Sonntag kann man nicht kündigen oder gekündigt werden. Also kündige zum 04.04.2015 das ist ein Samstag und wird Arbeitsrechtlich wie ein Werktag gesehen. Somit ist alles OK. Beachte bitte auch den Postweg bzw. den Poststempel, den das ist was gilt. Nicht das Datum auf dem Schreiben!
Dann Dein Gehalt wird auch bei der Kündigung am 15. des Monats ausbezahlt. Eine Kündigung ändert da gar nix dran.
nein auf einen Feiertag und/oder Sonntag kann man nicht kündigen oder gekündigt werden.
Seit wann nicht mehr?
Seit wann nicht mehr?
Das frage ich mich allerdings auch. Schließlich kündigt man üblicherweise zum 15. oder zum Monatsletzten. Und soweit ich informiert bin, kann das ja auch mal ein Feiertag oder ein Sonntag sein.
Ist mir ja jetzt erst aufgefallen:
Beachte bitte auch den Postweg bzw. den Poststempel,
Das ist unsinnig, was du schreibst. Das Datum des Poststempels ist sowas von irrelevant, es zählt einzig und allein der Zugang des Schreibens.
Kannst du mir garantieren, dass das funktioniert? Ich glaube eher, dass die mich sofort kündigen werden, wenn die merken, dass ich versuche zwei Tage unbezahlt zu bekommen - ob arbeitsrechtlich korrekt oder nicht, die haben das Recht mich in der Probezeit innerhalb eines Tages fristlos und ohne Grund zu kündigen. Von daher werde ich wohl doch lieber zum Donnerstag den 02.04 kündigen.
So, ich habe dasimmer noch nicht genau geschnallt mit der Kündigungsfrist. Wenn ich also am 02.04 kündigen will, muss ich meine Kündigung dann den Donnerstag davor, also den 26.02 abgeben und arbeite dann noch bis einschließlich den 02.04?
Dann wollte ich mal wissen, wie ich am besten kündige, also per Post ist mir das zu unsicher, eine Mitarbeiteiterin von mir hat dazu geraten, einfach die Kündigung zwei mal auszudrucken, einmal dann für den Arbeitgeber und die andere einfach als Nachweiß unterschreiben und oder einen Stempel drauf machen lassen.
also per Post ist mir das zu unsicher, eine Mitarbeiteiterin von mir hat dazu geraten, einfach die Kündigung zwei mal auszudrucken, einmal dann für den Arbeitgeber und die andere einfach als Nachweiß unterschreiben und oder einen Stempel drauf machen lassen
Entweder schickst du es per Einwurfeinschreiben (keinesfalls Übergabe-Einschreiben!) oder gibst es persönlich ab und lässt dir den Empfang quittieren.
also per Post ist mir das zu unsicher
Warum? Kündige per Einwurfeinschreiben, das gilt als zugestellt, sobald der Postbote das im Hausbriefkasten einwirft. Bei einem Übergabe-Einschreiben besteht die Gefahr, dass es nicht angenommen oder nicht abgeholt wird und dann versäumt man die Frist.
Das mit der Woche Kündigungsfrist gilt für mich, die aber können mich innerhalb eines Tages rausschmeißen, steht auch irgendwo ..