Samstag als Urlaub anrechnen? (Altenpflege)
Hallo!
Ich bin ein bisschen ins Überlegen gekommen und weiß nun nicht, ob ich veräppelt wurde oder alles rechtens ist.
Ich arbeite 30Std./ Woche in einem Altenheim und habe laut Vertrag einen Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der 5-Tagewoche. Ich arbeite freiwillig jedes Wochenende und sämtliche Feiertage, außer, es stehen Termine an.
Nun mein Stolpern: Habe ich Urlaub, so wird mir auch der Samstag immer als Urlaubstag angerechnet.
Außerdem: Die angerechneten Stunden im Urlaub sind bei ca. 4,.. Stunden, meine tägliche Arbeitszeit beträgt aber nie weniger als 6 Stunden.
Irgendwas stimmt doch da nicht. Oder??
Wer kennt sich aus und kann mir helfen?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Nur Arbeitstage sind Urlaubstage - wenn der Samstag regulärer Arbeitstag ist, dann ja, bei einer Fünf-Tage -Woche nein - wenn Du Überstunden leistest musst Du dafür keinen Urlaubstag nehmen - siehe Bundesurlaubsgesetz unter www.dejure.org Das Gesetz regelt auch die Bezahlung - der Durcvhschnitt der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn!
Wenn bei Deinem Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag von 26 Arbeitstagen als Urlaub die Rede ist, dann dürfen Dir auch nur für freingenommene Arbeitstage nach dem Vertrag Urlaubstage angerechnet werden: für eine Arbeitswoche von 5 Arbeitstagen also auch nur 5 Urlaubstage.
Die täglichen Arbeitsstunden spielen für die Urlaubsberechnung überhaupt keine Rolle, weil Grundlage für den Urlaubsanspruch einzig und alleine die Anzahl der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitstage ist!
Dein Arbeitgeber hätte mit der Einbeziehung des Samstags dann Recht, wenn Dein Urlaubsanspruch 26 Werktage betragen würde - unabhängig davon, ob Du am Samstag arbeiten musst oder nicht.
Dass Du freiwillig am Wochenende und an Feiertagen arbeitest, ist in Zusammenhang mit Deinem Urlaubsanspruch nach dem Arbeitsvertrag zunächst einmal bedeutungslos; ich hoffe nur, dass Du diese Mehrarbeit/Überstunden auch bezahlt bekommst - als freiwillige Mehrarbeit/Überstunden, die der Arbeitgeber ausdrücklich oder stillschweigend billigt, denn ohne diese Billigung könnte er (juristisch korrekt) eine Bezahlung verweigern.
Aus meiner Sicht hast du auf Grund deines Arbeitsvertrages einen Urlaubsanspruch von 5 Wochen und einen Werktag. Das muss am Ende eines Urlaubsjahrs (= Kalenderjahr) stehen. Du brauchst 5 Urlaubstage um 1 Woche frei zu haben. Bei 30 Stunden in der Woche bei 5 Arbeitstagen in der Woche hat nach meiner Rechnung dein Arbeitstag 6 Stunden. So ist auch ein Urlaubstag zu berechnen.
Dein Vertrag beinhaltet eine 5-Tage-Woche. Bei mir ist das Mo-Fr, wenn mein Kalender richtig geht. D. h.: Sa ist kein AT. Also darf ihn dir keiner an deinen Urlaub anrechnen ;-)
Wenn in deinem Arbeitsvertrag von 26 Arbeitstagen und nicht von Werktagen die Rede ist und darüber hinaus ausdrücklich die 5-Tage-Woche vereinbart ist, sollten die Samstage nicht einfach als Urlaub eingetragen werden.
Aber selbst wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag 26 Werktage (also Mo-Sa) vereinbart wurden und du nur in einer 5-Tage-Woche aarbeitest, müsste der Urlaub auf eine 5 Tage Woche umgerechnet werden, anstatt einfach 6 Urlaubstage je Woche einzutragen.
Denn was würde denn dein Chef machen, wenn du nur von Mo-Fr Urlaub nimmst und am Samstag wieder im Dienst bist?
Ich weiß aus Erfahrung, dass gerade in der Pflege ein großes Defizit bezüglich der gesetzlichen und ggf. tarflichen Regelungen besteht und viele Regeln einfach nur darum gelten, weil sie sich für die Führungskräfte "richtig" anfühlen.
Grundssätzlich kenne ich für die Vergabe von Urlaub zwei Verfahrensweisen:
- der Urlaub wird einfach mit der täglichen Soll-Arbeitszeit berechnet und tageweise im Jahresplaner eingetragen. Als Urlaub zählen dabei nur die reinen Arbeitstage, also ohne Sa., So, Feiertage. Der eigentliche Dienstplan wird dann rings um den geplanten Urlaub herum erstellt.
- der Dienstplan wird für das ganze Jahr erstellt, alle Dienst werden eingetragen. Erst danach wird der Urlaub geplant. In dem Fall nimmst du den Urlaub an den Tagen, die für dich als Dienst im Plan standen (also auch an WE udn Feiertagen). An Tagen, die laut Plan Frei wären erfolgt keine Berechnung von Urlaubstage, die werden weiter als Frei gewertet. Der Urlaub zählt bei der Variante aallerdings nicht mit der täglichen Soll-Arbeitsszeit laut Arbeitssvertrag, sondern mit der im Dienstplan vorgesehenen. (wenn z.B. der F und S je 7 Std. haben und N 9 Std.zählt die Arbeitszeit im Urlaub mit 7 oder 9 Std., je nachdem, wie du ohne Urlaub gearbeitet hättest).
Nach meiner Kenntnis ist die 2. Variante die eigentlich bessere, aber im Regelfall wird Variante 1 zu finden sein.