chef verweigert OP-sonst kündigung!
kleines problem..
azubi im 2 lehrjahr muss dringend operiert werden, weil starke schmerzen. azubi bekommt einen OP termin, kurz vor weihnachten, und wird danach ca. 4 wochen krankgeschrieben.
chef sagt, entweder zur OP gehen und gleichzeitig gefeuert werden, oder nicht zur OP gehen und weiter für den chef arbeiten..
gewerkschaft (azubi ist mitglied) sagt, das sei nicht rechtens. IHK sagt dem chef, es sei rechtens und man könne sogar von der IHK einen arzt bekommen, der entscheidet, ob das ganze wirklichen notwendig ist, oder nicht. wie der chef dann entscheiden würde, weiß ich nicht.
frage: was sagt ihr dazu?
azubi ist der meinung, dass der azubi wohl nie die erlaubnis für die OP vom chef bekäme, denn nächstes jahr kommt erst die zwischenprüfung, dann die eine messe, dann die nächste messe... OP verschieben wäre eh weniger vorteilhaft, da die schmerzen dadurch ja nicht weniger werden. desweiteren herrscht im betrieb personalmangel (was dort auch kein wunder ist).. der chef ist ausserdem der meinung, der azubi würde seine kollegen ständig im stich lassen, weil er in 7 monaten 3 mal für ca. insg. 3 wochen krankgeschrieben war.. dass der azubi aber auch an einem mal sogar 11 stunden arbeiten musste, obwohl er krankgeschrieben war, hat der chef verdrängt.
so. was sagt ihr dazu? was ist nun wirklich mal rechtens und wie würdet ihr als azubi handeln?
22 Antworten
Ausbildungsbetrieb wechseln!!! Chefs, die sich unmenschlich verhalten, sollten erst recht dafür bestraft werden.
Nicht alles gefallen lassen, auch selbst NEIN sagen und das Richtige tun!!!
Was würde sein, wenn die OP nicht stattfindet, besteht die Gefahr von gesundheitlichen Schäden oder sogar Lebensgefahr???
Die Gesundheit geht vor. Während einer Krankheit kann einem nicht gekündigt werden, außer es steht fest, daß die ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder aufgenommen werden kann.
Kündigung während der Krankheit ist unter bestimmten Umständen möglich
Bin seit langem selbständig. Der Chef kann NICHT sagen, wann ein Azubi oder Angestellte zur OP muß.
Das kann nicht sein, das der Chef ihn feuern kann. Ist absolut unmöglich. Jeder Richter beim AG würde das auch so sehen. Zur OP gehen.
Ich bin Ehrenamtlicher Richter am AG Lu seit 8 Jahren.
Die Drohung des Arbeitgebers ist menschlich allerunterste Schublade. Man kann sich nur noch wundern wie weit sich Menschen entblöden können. Nun zur Fragestellung. Der Chef kann nicht kündigen weil sich der Azubi operieren lässt. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann möglich wenn der Arbeitgeber für die Zukunft eine negative gesundheitliche Prognose nachweisen kann. Beispiel: Wird der Azubi operiert, 4 Wochen krank geschrieben und danach ist er wieder fit (kann den Job ausüben), dann kann der Chef keine negative gesundheitliche Prognose unterstellen. Die Kündigung wird scheitern.
Kann der Azubi nach Operation und Krankschreibung nicht vollkommen wieder hergestellt werden, dann könnte der Arbeitgeber versuchen eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen. In dem Fall ist es angezeigt eine Kündigungsschutzklage einzureichen, denn die Arbeitsgerichte haben die Messlatte hoch gehängt.
Der Auszubildende sollte sich also, wie von ärztlicher Seite geraten, der Operation unterziehen und in Ruhe wieder gesund werden. In Sachen Chef sollte man erst dann tätig werden wenn er die Kündigung versucht, oder wenn der Azubi schlechter behandelt wird, weil er sich hat operieren lassen. Peter Kleinsorge
das war einmal ...
man kann sehr wohl während einer Krankheit gekündigt werden ....