chef verweigert OP-sonst kündigung!

22 Antworten

Ausbildungsbetrieb wechseln!!! Chefs, die sich unmenschlich verhalten, sollten erst recht dafür bestraft werden.

Nicht alles gefallen lassen, auch selbst NEIN sagen und das Richtige tun!!!

Was würde sein, wenn die OP nicht stattfindet, besteht die Gefahr von gesundheitlichen Schäden oder sogar Lebensgefahr???

Die Gesundheit geht vor. Während einer Krankheit kann einem nicht gekündigt werden, außer es steht fest, daß die ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder aufgenommen werden kann.

zierfisch1  12.12.2009, 00:03

Kündigung während der Krankheit ist unter bestimmten Umständen möglich

Marple  12.12.2009, 00:01

das war einmal ...

man kann sehr wohl während einer Krankheit gekündigt werden ....

Mausi2548  12.12.2009, 00:02
@Marple

Stimmt zum Glück nicht.

VirtualSelf  12.12.2009, 00:04
@Marple

Allerdings nicht ohne Weiteres wegen einer Krankheit.

Bin seit langem selbständig. Der Chef kann NICHT sagen, wann ein Azubi oder Angestellte zur OP muß.

Das kann nicht sein, das der Chef ihn feuern kann. Ist absolut unmöglich. Jeder Richter beim AG würde das auch so sehen. Zur OP gehen.

Ich bin Ehrenamtlicher Richter am AG Lu seit 8 Jahren.

Die Drohung des Arbeitgebers ist menschlich allerunterste Schublade. Man kann sich nur noch wundern wie weit sich Menschen entblöden können. Nun zur Fragestellung. Der Chef kann nicht kündigen weil sich der Azubi operieren lässt. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann möglich wenn der Arbeitgeber für die Zukunft eine negative gesundheitliche Prognose nachweisen kann. Beispiel: Wird der Azubi operiert, 4 Wochen krank geschrieben und danach ist er wieder fit (kann den Job ausüben), dann kann der Chef keine negative gesundheitliche Prognose unterstellen. Die Kündigung wird scheitern. Kann der Azubi nach Operation und Krankschreibung nicht vollkommen wieder hergestellt werden, dann könnte der Arbeitgeber versuchen eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen. In dem Fall ist es angezeigt eine Kündigungsschutzklage einzureichen, denn die Arbeitsgerichte haben die Messlatte hoch gehängt.
Der Auszubildende sollte sich also, wie von ärztlicher Seite geraten, der Operation unterziehen und in Ruhe wieder gesund werden. In Sachen Chef sollte man erst dann tätig werden wenn er die Kündigung versucht, oder wenn der Azubi schlechter behandelt wird, weil er sich hat operieren lassen. Peter Kleinsorge