gehört eine mansarde zur wohnfläche?

6 Antworten

Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen. Die Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für die Finanzierungsplanung und die Darlehensbewilligung. Daraus ergibt sich eine aussagekräftige Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens. Quelle: Wikipedia

Soviel ich weiß, dürfen die Dachschrägen nicht mit berechnet werden. Das grenzt die Bodenfläche ein und so verringert sich die Quadratmeterzahl. So wie es aussieht, hast du die Mansarde mitgemietet. Also mußt du auch entsprechenden Quadratmeter mit bezahlen.

anitari  23.11.2012, 13:22

Ob Dachschrägen oder nicht, Abstellräume außerhalb der Wohnung dürfen nicht als Wohnfläche gerechnet werden.

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Abstellräume, Lager, Waschküchen, Keller etc ausserhalb der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche.

Balkon dagegen zu 25%

katha45 
Beitragsersteller
 23.11.2012, 10:12

habe bei dem vermieter angerufen und dieser meinte, die mansarde gehört dazu... bin aber der meinung,es sei nicht richtig.

katha45 
Beitragsersteller
 23.11.2012, 10:19
@katha45

danke für die infos. ;)

werde einfach mal ein anwalt einschalten.mal schauen was dieser meint