gehört eine mansarde zur wohnfläche?
hallo liebe leute,
habe eine wohnung von 60 m2. jedoch wurde die mansarde,die sich 2 stockwerke über mir befindet dazu gerechnet. diese hat strom ,aber keine heizung. im mietvertrag wurde die mansarde als abstellraum definiert. würde ich die mansarde von der wohnfläche abziehen,hätte ich 25% weniger wohnfläche als im mietvertrag stehend.
könnt ihr mir da weiter helfen
6 Antworten
Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen. Die Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für die Finanzierungsplanung und die Darlehensbewilligung. Daraus ergibt sich eine aussagekräftige Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens. Quelle: Wikipedia
Soviel ich weiß, dürfen die Dachschrägen nicht mit berechnet werden. Das grenzt die Bodenfläche ein und so verringert sich die Quadratmeterzahl. So wie es aussieht, hast du die Mansarde mitgemietet. Also mußt du auch entsprechenden Quadratmeter mit bezahlen.
Ob Dachschrägen oder nicht, Abstellräume außerhalb der Wohnung dürfen nicht als Wohnfläche gerechnet werden.
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Abstellräume, Lager, Waschküchen, Keller etc ausserhalb der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche.
Balkon dagegen zu 25%
danke für die infos. ;)
werde einfach mal ein anwalt einschalten.mal schauen was dieser meint
Abstellräume außerhalb der Wohnung dürfen, gemäß § 2 der Wohnflächenverordnung, nicht zur Wohnfläche gerechnet werden.
habe bei dem vermieter angerufen und dieser meinte, die mansarde gehört dazu... bin aber der meinung,es sei nicht richtig.