Darf man den Hobbyraum als Wohnraum benutzen?
Hallo Community,
ich würde Euch gerne fragen, ob Ihr mir anhand der beigefügten Fotos erklären könnt, ob man das Souterrain/ Hobbyraum als Wohnraum nutzen darf.
Momentan ist diese Wohnung sogar vermietet und hat das Schlafzimmer im Souterrain.
Ich hoffe ich habe die richtigen Ausschnitte aus der Teilungserklärung. Es handelt sich um Wohnung "2".
Dank Vorab
6 Antworten
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Die Wohn/-Nutzfläche umfaßt alle Räume der WE 2, Wobei ein Teil des sogenannt bezeichneten Hobbyraumes abgezwackt und zum Hausanschlußraum umfunktioniert wurde, der zudem nur durch den Hobbyraum zu Inspektions- oder Arbeitszwecken erreicht werden kann.
Macht man nun Schlafen zum persönlichen Hobby, gestaltet sich das im Sommer in diesem um die Jahrhundertwende ca. 1910 errichteten Altbau recht angenehm; im Winter könnte es da leicht müffeln, wenn nicht kräftig geheizt und gelüftet würde!?!
Im Falle einer Vermietung könnte der Mieter Zweifel an der Wohnfläche hegen, gibt es doch in dem Hobbyraum (Nutzfläche) keine ausreichend großen Fenster, die diesen Bereich vom "Kellerloch" zum Schlafzimmer "upgraden" lassen.
Gemäß den textlichen Ausführugnen der Teilungserklärung handelt es sich bei der WE 2 komplett um Wohnrum; die Bauzeichnung erklärt die Nutzbarkeit hingegen anders. - Hier hat vermutlich der Bauräger udn Auteiler mit einem geschickten "Kniff" die der Kaufpreisfindung zugrundeliegende tatsächlichen Wohnflächensumme geshönt!?! -
Aufschluß kann letzlich nur eine Anfrage bei zuständigen Bauamt geben, die vermutlich hinsichtlich der wohnwirtschaftlich zulässigen Nutzung des Hobbyraums mit dessen bescheidener Fenstersituation negativ beschieden werden dürfte.
Die wenigen Angaben deuten eher darauf hin, dass es sich baurechtlich nicht um einen Raum zu Wohnzwecken handelt. Das müsste man genauer prüfen, in dem man die Pläne und die Genehmigung beim Bauamt einsieht. Oft sind die Pläne dann einfach mit "nicht für Wohnzwecke" gestempelt. Ein Wohnraum muss je nach geltender Bauordnung bestimmte Anforderungen erfüllen: Belichtung, Mindesthöhe. Meistens erfüllen das die Hobbyräume nicht.
Unabhängig davon ist die tatsächliche Nutzung.
Bei Kellerräumen fehlt es häufig an der für Wohnräume notwendigen Belichtung und Belüftung, sodass diese nach der Landesbauordnung nicht als Wohnräume zugelassen sind.
Da sich das Bad im UG befindet, halte ich es für eine gute Idee, das Schlafzimmer dorthin zu verlegen, wenn es belüftet werden kann und über eine ruhige und angenehme Atmosphäre verfügt. Auf jeden Fall muß es dann mit einem Rauchmelder ausgestattet werden, wenn das nicht schon erfolgt ist.
Falls das nicht erlaubt sein sollte, würde ich den Hobbyraum zum Arbeits- und Ankleidezimmer machen, dann kannst Du den oberen Teil mit einer Schlafcouch als Wohnschlaf- und Eßzimmer nutzen.
Giwalato
Hallo,
Ich denke schon, dass du die Räume so nutzen und gestallten darfst, wie du es möchtest.
Bei einem Haus- oder Wohnungs-Grundriss sind die Bezeichnungen der Räume nur als ein Beispiel der Nutzung gedacht. Der Architekt dieser Wohnung war mit Sicherheit der Meinung, das dieser Raum für einen Hobbyraum besonders geeignet ist, du musst aber im Normalfall dort keinen Hobbyraum einrichten.
Oftmals sind in Hausgrundrissen auch Möbel eingezeichnet, diese dienen aber auch nur dazu, dass ein Käufer sich die Größe des Raumes besser vorstellen kann und als Idee der Raumnutzung.
L.G.