Teilungserklärung Problem mit Hausverwalter?
Hallo,
ich bin seit kurzer Zeit Eigentümer einer Wohnung.
Ich habe nun bereits schon 5 mal bei unserem Hausverwalter eine Teilungserklärung verlangt, jedoch reagiert er auf die Forderung nie.
Als neuer Eigentümer muss ich doch wissen, was zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseingentum gehört.
Aktuell sogar wichtiger denn je, denn meine Fenster sollten dringend an der Aussenseite renoviert werden. Hierzu sagt er, dass dies definitiv Eigentümersache ist, ich bin aber der Meinung, dass dies sogar ins Gemeinschaftseigentum fällt.
Mir ist schon klar, dass eine Kopie der Teilungserklärung durchaus mit Kosten verbunden sein können, aber dass er sich nie auf meine Forderung meldet, finde ich eine Frechheit.
- Habe ich als Neu-Eigentümer nicht sogar ein Recht auf Herausgabe der Teilungserklärung?
- Was kann ich tun um ihm zu zeigen, dass ich es Ernst meine?
- Wie bekomme ich ihn dazu auf meine Forderung zu reagieren? Meinen Anwalt wollte ich eigentlich erst einmal aussen vor lassen, die Frage ist – Wie lange noch….
Danke für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten
4 Antworten
Normalerweise bekommt man eine Teilungserklärung beim Kauf der Wohnung zusammen mit dem Kaufvertrag! So war es jedenfalls bei uns!
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft und die Fenster von außen zählen zum Gemeinschaftseigentum, ebenso die Rollläden bzw. Jalousien.
Hierzu ein Link:
Noch eine Liste:
Hallo, vielen dank für die Antworten.
In meinem Kaufvertrag steht zwar ein Teil der Teilungserklärung drin, aber nur was die erworbenen m² und so angeht. Keine Aufstellung oder Sonderregelungen betreffend der Renovierung des Gemeinschaftseigentums. :-(
Wir haben unsere mit dem Kaufvertrag bekommen.
Was die Fenster angeht stehen diese bei uns als Gemeinschaftseigentum wurden aber durch eine Mitgliederversamlung insofern freigegeben, das jeder Eigentümer für die Fenster seiner Wohnung selbst verantwortlich ist, da viele von uns die alten Holzfenster nach und nach durch Plastikfenster ersetzt haben und hatten auf eigene Kosten und natürlich nicht bereit sind die Fenster anderer Wohngen zu finanzieren.
Unsere Hausgemeinschaft(80 Parteien) ist eben noch eine Gemeinschaft, in der sich sowas regeln lässt und nicht wegem jedem Scheiß zum Gericht gelaufen wird. Wo kein Kläger da kein Richter.
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Austausch ist bei uns wegen Denkmalschutz nicht möglich, Deswegen sind früher oder später alle Fenster immer mal wieder renovierungsbedürftig.
Somit wäre nur der im Nachteil, der evtl auch mal selbst Farbe kauft und draufklatscht. :-/
Quatsch mit Sauce.
Unsere denkmalgeschützen Häuser haben zwischenzeitlich alle neue Fenster, denn die aus rd. 1900 sind hin, wetten?
Ich kann den bisherigen Mitgliedern nur Recht geben. Normalerweise, sollte die Teilungserklärung entweder vor dem Kaufvertrag schon vorliegen, durch den Verkäufer oder Verwalter oder aber bei einem Erstverkauf eines Neubaus zusammen mit dem Kaufvertrag durch das Notariat.
Eine Möglichkeit wäre bei den weiteren Miteigentümern nachzufragen, ob Sie sich die Teilungserklärung von Ihnen zum Kopieren leihen dürfen oder beim Amtsgericht (Grundbuchamt) nachfragen. Dort liegt die Teilungserklärung ebenfalls immer vor.
Dass der Verwalter nicht reagiert ist natürlich unter aller Sau....
Hallo, vielen dank für die Antworten.
In meinem Kaufvertrag steht zwar ein Teil der Teilungserklärung drin, aber nur was die erworbenen m² und so angeht. Keine Aufstellung oder Sonderregelungen betreffend der Renovierung des Gemeinschaftseigentums. :-(
Die Benotung ist ja schon gefallen. Zur Sache?
Seit wann sind wir Verwalter die Fiffis der ET?
Wir sind Verwalter der WEG.
Jeder ET darf nach Terminabsprache zur üblichen Bürozeit uns aufsuchen und in die Unterlagen schauen.
Mein Stundensatz beträgt aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen leider nur 120 EUR (Der Techniker von der Telekom oder den Haushaltsmaschinen bekommt mehr).
Wo hast Du ein Problem?
Achso, es ist vielleicht günstiger, wenn in das eigene Grundbuch geschaut wird, denn in der Stammakte dort liegt das Original.
Da kann aber etwas nicht stimmen. Diese Potenz hat keine WEG. Die Fenster sind eindeutig gemeinschaftliches Eigentum (so ja auch der BGH immer wieder) und da hat kein ET etwas auszutauschen, so jedenfalls auch die Gerichte hier bei uns.