Teilungserklärung Problem mit Hausverwalter?

4 Antworten

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Normalerweise bekommt man eine Teilungserklärung beim Kauf der Wohnung zusammen mit dem Kaufvertrag! So war es jedenfalls bei  uns!

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft und die Fenster von außen zählen zum Gemeinschaftseigentum, ebenso die Rollläden bzw. Jalousien.

Hierzu ein Link:


http://www.fibucom.com/instandhaltungen/1123-fenster-gemeinschaftseigentum-sondereigentum-oder-beides-ein-bisschen.html

Marsling 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 14:44

Hallo, vielen dank für die Antworten.

In meinem Kaufvertrag steht zwar ein Teil der Teilungserklärung drin, aber nur was die erworbenen m² und so angeht. Keine Aufstellung oder Sonderregelungen betreffend der Renovierung des Gemeinschaftseigentums. :-(

Wir haben unsere mit dem Kaufvertrag bekommen.

Was die Fenster angeht stehen diese bei uns als Gemeinschaftseigentum wurden aber durch eine Mitgliederversamlung insofern freigegeben, das jeder Eigentümer für die Fenster seiner Wohnung selbst verantwortlich ist, da viele von uns die alten Holzfenster nach und nach durch Plastikfenster ersetzt haben und hatten auf eigene Kosten und natürlich nicht bereit sind die Fenster anderer Wohngen zu finanzieren.

schleudermaxe  17.08.2016, 21:12

Da kann aber etwas nicht stimmen. Diese Potenz hat keine WEG. Die Fenster sind eindeutig gemeinschaftliches Eigentum (so ja auch der BGH immer wieder) und da hat kein ET etwas auszutauschen, so jedenfalls auch die Gerichte hier bei uns.

berlina76  18.08.2016, 08:56
@schleudermaxe

Unsere Hausgemeinschaft(80 Parteien) ist eben noch eine Gemeinschaft, in der sich sowas regeln lässt und nicht wegem jedem Scheiß zum Gericht gelaufen wird. Wo kein Kläger da kein Richter.

Marsling 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 14:39

Hallo, vielen Dank für die Antwort.

Austausch ist bei uns wegen Denkmalschutz nicht möglich, Deswegen sind früher oder später alle Fenster immer mal wieder renovierungsbedürftig.

Somit wäre nur der im Nachteil, der evtl auch mal selbst Farbe kauft und draufklatscht.  :-/

schleudermaxe  17.08.2016, 21:10
@Marsling

Quatsch mit Sauce.

Unsere denkmalgeschützen Häuser haben zwischenzeitlich alle neue Fenster, denn die aus rd. 1900 sind hin, wetten?

Ich kann den bisherigen Mitgliedern nur Recht geben. Normalerweise, sollte die Teilungserklärung entweder vor dem Kaufvertrag schon vorliegen, durch den Verkäufer oder Verwalter oder aber bei einem Erstverkauf eines Neubaus zusammen mit dem Kaufvertrag durch das Notariat.

Eine Möglichkeit wäre bei den weiteren Miteigentümern nachzufragen, ob Sie sich die Teilungserklärung von Ihnen zum Kopieren leihen dürfen oder beim Amtsgericht (Grundbuchamt) nachfragen. Dort liegt die Teilungserklärung ebenfalls immer vor.

Dass der Verwalter nicht reagiert ist natürlich unter aller Sau....

Marsling 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 14:44

Hallo, vielen dank für die Antworten.

In meinem Kaufvertrag steht zwar ein Teil der Teilungserklärung drin, aber nur was die erworbenen m² und so angeht. Keine Aufstellung oder Sonderregelungen betreffend der Renovierung des Gemeinschaftseigentums. :-(

Die Benotung ist ja schon gefallen. Zur Sache?

Seit wann sind wir Verwalter die Fiffis der ET?

Wir sind Verwalter der WEG.

Jeder ET darf nach Terminabsprache zur üblichen Bürozeit uns aufsuchen und in die Unterlagen schauen.

Mein Stundensatz beträgt aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen leider nur 120 EUR (Der Techniker von der Telekom oder den Haushaltsmaschinen bekommt mehr).

Wo hast Du ein Problem?

Achso, es ist vielleicht günstiger, wenn in das eigene Grundbuch geschaut wird, denn in der Stammakte dort liegt das Original.