Wem gehört das Fahrzeug wenn Brief auf mein Namen und Kaufvertrag auf Jemand anders ist?
Hallo, ich habe meinen Auto verkauft. Es ist noch auf meinen Namen angemeldet und fahre es noch... Der Käufer ist ein Kollege von mir jedoch benutze ich es noch weiter weil er es für den sommer gekauft hat...
Wenn jetzt was passieren sollte z.b. Beschlagnahmung oder ein Vollzieher ankommt...
Wem gehört das Fahrzeug !?!?
7 Antworten
Eigentümer bist dann du, falls du noch im Brief stehst- ansonsten der andere. (der im Brief steht ist der Eigentümer)
Vorsicht- ist der Besitz bzw Kopie des Briefes nicht beim Lenker und dieser würde 'Besuch' von einem Vollzieher erhalten, könnte dieser evt davon ausgehen, daß doch derjenige auch der Besitzer sein könnte und nur per falscher Angaben dementiert wird nicht der Eigentümer zu sein.
würde ein Unfall mit diesem Fahrzeug gemacht werden (Zustand des Farhzeugs bis dahin einwandfrei und Verkehrstechnisch sicher usw) wäre der Lenker haftbar, falls dieser Schuld haben sollte.
Zulassung und Farhzeugbrief sind zwei völlig unterschieldiche Dinge! ;-)
Und von eienr Zulassung habe ich übrigens kein Wort darüber verloren.
Ob nun Farhzeugbrief- oder neue Dokumente- Eigentumsfestettellung ist das einzig relevante und erst einmal relevant- ist dazu ein Kaufvertrag ersichtlich müsste dieser evt zusätzlioch beglaubigt sein, sollte ein Besuch eines Vollziehers anstehen- denn sich selbst mal irgendwas zusammenstricken a la Kaufvertrage kann man erst einmal jeder und würde eher auf gut will eines Vollziehers anerkannt werden, solange da nicht weitere Belege zu ersichtlich sind ;-)
Das ist dein nächster Irrtum: der bisherige Fahrzeugbrief nennt sich jetzt genau Zulassungsbescheinigung Teil II und ersetzt den uralten Fahrzeugbrief - wohl noch nicht gewußt???
nochmal um es dir verständlich zu machen:
es ist irrelevant, ob nun Fahrzeugbrief oder nun Zulassungsschein genannt wird- relevant ist das Dokument- welches den Besitzer bzw Eigentümer ausweist ;-)
Sollte, wie der Fragesteller nun befürchtet ein Vollzieher vorbei kommen, wäre evt ein Kaufvertrag nicht anerkannt von diesem und nur nach dessen Gut Willen erkannt (jeder kann sich ja selbst einen kaufvertrag machen, um einer Pfändung zu entgehen) ein offizielles Dokument, welches den Eigentümer ausweist ob nun wie hier ein FARHZEUGBRIEF von Vorteil- oder wenigstens eine Kopie dessen- denn dafür ist wie es aussieht das Fahrzeug nicht neu genug, da der Fragesteller selbst immer wieder angibt das ein solcher vorhanden ist und kein neues Dokument ;-)
Wohl noch nicht richtig gelesen??? ^^
Hallo soralimbeya,
erst mal zu deiner Info: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein existieren nur noch bei uuralten Fahrzeugen!!! Die richtigen, aktuellen Bezeichnungen hierfür sind: Anstatt dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II und anstatt dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I .
Früher galt der Fahrzeugbriefbesitzer als Eigentümer! Bei der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II steht ausdrücklich vermerkt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen! Also solltest du unbedingt einen Kaufvertrag abschließen und die Zulassungsbescheinigungen Teil I + Teil II (bisher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie die HU- / AU-Untersuchungsberichte, falls der TÜV noch gültig ist, aushändigen und im Kaufvertrag bestätigen lassen!
Gruß siola
Zur Information lieber @siola55
Ob nun Farhzeugbrief- oder neue Dokumente- Eigentumsfeststellellung ist das einzig relevante und erst einmal relevant- ist dazu ein Kaufvertrag ersichtlich müsste dieser evt zusätzliich beglaubigt sein, sollte ein Besuch eines Vollziehers anstehen- denn sich selbst mal irgendwas zusammenstricken a la Kaufvertrag kann man erst einmal jeder und würde eher auf gut will eines Vollziehers anerkannt werden, solange da nicht weitere Belege zu ersichtlich sind ;-)
Mein Auto ist Baujahr 95. Ich habe alle Sachen ausgehändigt. Kaufvertrag wurde gemacht. Also der Käufer hat alles. Es ist noch auf mich angemeldet und ich fahre noch damit rum bis April...Also kann mir das Auto keiner wegnehmen ? Sonst müsste ich es abmelden...
Bei einer Pfändung ist der Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet die Eigentumsverhältnisse an dem zu pfändenden Gegenstand zu prüfen. Ihn interessiert nur, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat. Das Auto kann also theoretisch gepfändet werden und der Eigentümer muss auf dem Weg der "Drittwiderspruchsklage" versuchen sein Eigentum zurück zu erhalten.
Es kommt darauf an was passiert. In der KFZ Zulassungsstelle bist du als Halter und als Versicherungsnehmer eingetragen, denn das Auto ist nicht umgemeldet. Richtig?
Also bist du Zahler der KFZ Steuer und der Versicherungsbeiträge. Im Schadenfall wirst du hochgestuft und bist auch über den Zentralruf der Autoversicherer, also über das Kennzeichen zu finden.
Blöd wird es wenn du verstirbst, denn dein Kollege hat das Auto ja bereits gekauft, also auch bezahlt. Jedoch scheint es von amtlicher Seite aus noch in deinem Besitz zu sein, fällt also in dein Erbe. Darüber wird dein Kollege nicht erfreut sein.
Um die Situation klar zu stellen, sollte sich dein Kollege eine eVB Nummer von seiner KFZ Versicherung erstellen lassen, das Auto selbst zulassen und dich als Fahrer und Bezahler der Beiträge angeben.
Dann wird dein Vertrag abgerechnet. Du bekommst eine Erstattung der KFZ Steuer, die Versicherung erlischt, du bezahlst nur noch die Beiträge und bist der Fahrer.
Wenn du nun einen Unfall hast, wird allerdings dein Kollege hoch gestuft. Dafür fällt das Auto nicht mehr in dein Erbe, sondern gehört deinem Kollegen.
Das amtliche Dokument hat Vorrang. D.h. Wer den Brief hat ist Eigentümer.
Brief hat er auch. Aber ist noch auf mich angemeldet und fahre noch damit rum. Wenn jetzt ein Vollstrecker kommt was passiert !?
Was will der Vollstrecken? Es könnte ja auch ein Miet- oder Leasingfahrzeug sein.
Hallo KittyCat2909,
da bist du leider nicht mehr auf dem aktuellen Stand!
Früher galt der Fahrzeugbriefbesitzer als Eigentümer! Bei der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II steht ausdrücklich vermerkt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen!
Ergo ist nur der Kaufvertrag bindend und klärt die Eigentumsverhältnisse!
Gruß siola