Kaufvertrag auf mich Vater hat Auto bezahlt und steht in den Papieren wem gehört?

5 Antworten

Kein Kaufvertrag kein Besitzer.???

Also:

  1. Käufer ist derjenige, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat, § 433 BGB.
  2. Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über den Wagen hat, § 854 BGB.
  3. Eigentümer ist derjenige, dem der Wagen gehört, der den Wagen verkaufen darf, § 903 BGB.
  4. Halter ist derjenige, der den Wagen auf eigene Rechnung unterhält (Steuern, Versicherung, Reparaturen zahlt)

Käufer und Eigentümer können auseinanderfallen, da Kaufvertrag und Übereignung zwei unabhängig voneinander stehende Geschichten sind.

Was war die Abrede zwischen dir und deinem Vater?

  • Solltest du den Wagen dann dauerhaft behalten und er 'schenkt' dir den Kaufpreis?
  • Oder hat er dir den Kaufpreis nur vorgestreckt?
  • Oder weshalb hat er sich in die Zulassungen eintragen lassen?

Insgesamt etwas sehr verwirrend.

In den Papieren steht der Halter. Der muss nicht zwangsläufig der Eigentümer sein, es ist ja durchaus üblich, dass junge Leute ihr Auto auf ihre Eltern anmelden, um Versicherungsprämie zu sparen.

Allerdings wird in der Regel davon ausgegangen, dass Halter=Eigentümer ist, weshalb der Halter abmelden, anmelden, verkaufen... kann. Ärger gibt das allerdings, wenn du dich mit deinem Vater zerstreitest und er das Auto als Halter = für den Käufer wohl augenscheinlicher Besitzer verkauft und du das nicht wolltest. Dann wird es kompliziert und kann durchaus Gerichte lange beschäftigen, inkl. dich, deinem Vater und dem Käufer.

Du hast den Kaufvertrag unterschrieben, eigentlich ein schöner Eigentumsnachweis sollte man meinen, aber so einfach ist das auch nicht. Der Nachweis kann ganz schnell hinfällig sein, z.B. wenn dir jemand das Auto finanziert (eine Bank oder dein Vater) und es bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Kreditgebers bleibt, oder gar wenn du alles bezahlt hättest, der Beweis des ersten Anscheines, also der Eintrag im Fahrzeugbrief. und sei es nur zum Versicherung sparen, aber auf deinen Vater lautet.

Jetzt hat dein Vater aber das Auto bezahlt. Unter welchen Bedingungen? Schenkt er dir den Kaufpreis? Dann ist ja alles klar. Zahlst du ihn ab? Dann würde ich behaupten, dass der Eigentumsanteil sich sinnigerweise an den abbezahlten Raten orientiert (bei einer Finanzierung durch die Bank gehört das Auto ja auch der Bank, bis es abbezahlt ist, aber du stehst als Halter im Brief, würdest du Raten nicht bedienen und der Wagen wird einkassiert und verkauft/versteigert, bekäme die Bank den fälligen Rest und du alles, was darüber hinaus geht, so sollte es normalerweise sein). Ist es eine dauerhafte Leihgabe, würde der Wagen deinem Vater gehören.

Jura ist ein schwieriges Feld, vor allem mit mangelnden Infos (wie z.B. was wurde zum Thema Kaufpreis vereinbart oder ggf - aber da kümmert sich ja im Familienkreis normal keiner drum - Eigentum) und für Nicht-Juristen, wie die meisten Antworter hier, mich eingeschlossen. Das basiert jetzt auf dem gesunden Menschenverstand. Und der sagt auch: Zerstreite dich nicht mit deiner Familie (sollte man sowieso nicht), dann stellen sich solche Fragen ggf. gar nicht.

Weder der Kaufvertrag, die Kaufpreiszahlung, noch die Papiere haben etwas mit der eigentumsrechtlichen Lage zu tun.

deinem Papi, der kann den Kauf nachweisen; unabhängig wer in den Papieren steht

Hallo,

der rechtliche Eigentümer ist die Person, deren Namen im Kaufvertrag festgehalten wurde (nachzulesen im Bürgerlichen Gesetzbuch).

Da aber die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) als

  • Beweis des ersten Anscheines (über das Eigentum am Fahrzeug)

gilt,könnte der Vater (oder jede andere Person, die dieses Papier besitzt), das Fahrzeug verkaufen.