Kann ich mein Fahrzeug abmelden obwohl das Fahrzeug nicht bei mir ist?
Ich habe mein Auto verkauft und mein Auto in meinem Namen angemeldet abgegeben und der Käufer meines Autos hat jetzt die ganzen Fahrzeug Papiere (Fahrzeugschein Teil I und Fahrzeugbrief Teil II aber der Käufer hat das Auto noch nicht abgemeldet kann ich das Auto selber abmelden weil das Auto in meinen Namen angemeldet ist und ich mein original Personalausweis vorzeigen kann?
12 Antworten
Ich glaube ja! Du hast doch den Kaufvertrag, mit dem Du belegen kannst, dass das Fahrzeug nicht mehr Dir gehört und der neue Eigentümer zu Unrecht auf Deinen Namen Fährt. Zumindest solltest Du bei der Zulassungsstelle (und der Kfz-Versicherung) anzeigen, dass das Fahrzeug am.... an... verkauft wurde (mit Kopie Kaufvertrag).
Frag bei deiner Zulassungsstelle nach, dann hast du Klarheiten. Ich bin mir nicht sicher, wie das laufen soll, schließlich benötigst du doch die Kennzeichen dazu. Ich frage mich allerdings, warum man so etwas macht? Das würde ich niemals tun und kann nur jedem davon abraten! Ein potenzieller Käufer soll sich doch rote Kennzeichen mitbringen oder ihr fahrt gemeinsam zur Zulassungsstelle, oder er kommt mit einem Hänger.
Auf alle Fälle meldest du den Verkauf SOFORT deiner Versicherung. Alles andere ist dann Sache des neuen Besitzers.
In dem kaufvertrag hätte drinstehen müssen,dass der käufer sich verpflichtet den wagen innerhalb von ein oder zwei werkstagen abzumelden. Du brauchst zumindest den fahrzeugbrief und die kennzeichen. Bzw der brief heisst ja nun auch schein... Mein vater hatte auch mal so einen fall wo die polizei vor der tür stand da der käufer einen unfall hatte und dann fahrerflucht beging... Ich rate dir zur polizei zu gehen und den fall zu schildern. Lg
Da wäre es ganz wichtig, der KFZ Zulassungsstelle und deiner Versicherung mitzuteilen, dass das Auto verkauft ist. Kaufvertrag als Beweis vorlegen.
Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, so läuft dein Versicherungsvertrag und die KFZ Steuer weiter. Beides musst du solange bezahlen, bis eine Ummeldung erfolgt ist.
Du kannst auch veranlassen, dass das Fahrzeug zwangsentstempelt wird. Ist alles mit Umständen verbunden. Man gibt nie ein Auto aus der Hand, ohne es selber abzumelden.
Du bist nach wie vor Halter des Fahrzeuges, auch wenn er andere damit fährt. Passiert ein. Unfall an dem der Käufer schuld ist, so wird man sich an dich wenden und du hast den ganzen Ärger am Hals. Oder Käufer wird geblitzt weil er zu schnell gefahren ist. Man wird sich immer an dich wenden als Halter.