Rückgaberecht bei privatem Autoverkauf?
Hi, habe vor knapp 2 Wochen ein Auto verkauft und der Käufer hat sich jetzt bei mir gemeldet und will mir das Fahrzeug wieder geben da er angeblich ein Motorschaden hat. Im Kaufvertrag wurde reingeschrieben das rücknahme Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen ist. Gekauft wie gesehen, der Käufer hat auch eine Probefahrt mit dem Fahrzeug gemacht und War damit zufrieden. Probefahrt überstanden Geld auf den Tisch gepackt Kaufvertrag unterschrieben und Tschüß altes auto. Zudem War es ein Fahrzeug des Baujahres 98 und hatte über 250 000 km auf der Uhr. Nun wie gesagt meint der Käufer das er ein Motorschaden hat und droht mir mit einem Anwalt. Wo ich den Wagen gefahren bin hatte er keine Probleme und ich bin mir keiner Schuld bewusst. Muss ich mir da jetzt sorgen machen oder einfach ignorieren ?
6 Antworten
Wenn du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast, musst du erstmal nicht dafür haften. Wenn du dem Käufer allerdings zugesichert hast, dass der Motor einwandfrei ist, dann gilt hierfür der Gewährleistungsausschluss nicht. Auch wenn dir der Mangel bekannt war und du ihn bewusst verschwiegen hast, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (wenn er das denn nachweisen könnte). Allerdings: Selbst wenn du die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hättest, ist es fraglich, ob ein Motorschaden bei einem 17 Jahre alten Auto mit 250.000km ein Mangel ist oder als vertragsgemäßer Zustand gewertet wird.
Wenn du mit dir selbst im Reinen bist und du von dem Schaden wirklich nichts wusstest, würde ich locker bleiben und mir keine Gedanken machen. Soll der Käufer doch zu einem Anwalt gehen, der wird ihm schon klar machen, dass er Pech gehabt hat. Der Käufer ist natürlich gefrustet, dass das Auto jetzt einen Motorschaden hat und versucht jetzt dir die Schuld in die Schuhe zu schieben.
gut denn bleibe ich erstmal locker
Aus deinen Fragen:
https://www.gutefrage.net/frage/bmw-dampf-oder-eher-qualm?foundIn=user-profile-question-listing
Egal, um welches der beiden Autos es hier geht, deine Aussage
Wo ich den Wagen gefahren bin hatte er keine Probleme und ich bin mir keiner Schuld bewusst
kann in beiden Teilen nicht stimmen.
Privatverkauf mit ausgeschlossener Gewährleistung - wenn das alles so im Kaufvertrag steht, bist Du auf der sicheren Seite. Ich würde mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen. Hattest Du beim Verkauf einen Zeugen?
naja ich werde das erstmal ignorieren. ich habe ein reines gewissen habe ja nichts verschwiegen.
Dann stünde im Zweifel Aussage gegen Aussage aber er ist in der Beweispflicht. Also, meiner Meinung nach alles easy.
ne, keine sorgen, einfach ignorieren
er muss dir nachweisen, dass du von dem schaden wusstest und ihn darüber getäuscht hattest
wenn du jetzt wirklich darüber wusstest, kann man dir das schon manchmal nachweisen, ist aber schwierig
Als privater Verkäufer haftest Du nur für solche Mängel, die Dir zum Zeitpunkt der Übergabe nachweislich bekannt waren und die Du dem Käufer - arglistig - verschwiegen hast.
die Mängel die mir bekannt waren habe ich auf dem Kaufvertrag notiert er hat sich alles durchgelesen und unterschrieben
Ja, dann ist doch alles im sogenannten "Lack".
Der Käufer müsste Dir erst einmal beweisen, dass Dir der weitere Mangel bekannt war. Das ist so oder so schwer bis unmöglich.
ne er War alleine und ich auch