Rückgaberecht bei privatem Autoverkauf?

6 Antworten

Wenn du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast, musst du erstmal nicht dafür haften. Wenn du dem Käufer allerdings zugesichert hast, dass der Motor einwandfrei ist, dann gilt hierfür der Gewährleistungsausschluss nicht. Auch wenn dir der Mangel bekannt war und du ihn bewusst verschwiegen hast, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (wenn er das denn nachweisen könnte). Allerdings: Selbst wenn du die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hättest, ist es fraglich, ob ein Motorschaden bei einem 17 Jahre alten Auto mit 250.000km ein Mangel ist oder als vertragsgemäßer Zustand gewertet wird.

Wenn du mit dir selbst im Reinen bist und du von dem Schaden wirklich nichts wusstest, würde ich locker bleiben und mir keine Gedanken machen. Soll der Käufer doch zu einem Anwalt gehen, der wird ihm schon klar machen, dass er Pech gehabt hat. Der Käufer ist natürlich gefrustet, dass das Auto jetzt einen Motorschaden hat und versucht jetzt dir die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Marcel43077220 
Beitragsersteller
 13.10.2015, 11:21

gut denn bleibe ich erstmal locker

Privatverkauf mit ausgeschlossener Gewährleistung - wenn das alles so im Kaufvertrag steht, bist Du auf der sicheren Seite. Ich würde mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen. Hattest Du beim Verkauf einen Zeugen?

Marcel43077220 
Beitragsersteller
 13.10.2015, 11:09

naja ich werde das erstmal ignorieren. ich habe ein reines gewissen habe ja nichts verschwiegen.

Marcel43077220 
Beitragsersteller
 13.10.2015, 11:05

ne er War alleine und ich auch

Girschdien  13.10.2015, 11:06
@Marcel43077220

Dann stünde im Zweifel Aussage gegen Aussage aber er ist in der Beweispflicht. Also, meiner Meinung nach alles easy.

ne, keine sorgen, einfach ignorieren

er muss dir nachweisen, dass du von dem schaden wusstest und ihn darüber getäuscht hattest

wenn du jetzt wirklich darüber wusstest, kann man dir das schon manchmal nachweisen, ist aber schwierig

Als privater Verkäufer haftest Du nur für solche Mängel, die Dir zum Zeitpunkt der Übergabe nachweislich bekannt waren und die Du dem Käufer - arglistig - verschwiegen hast.

Marcel43077220 
Beitragsersteller
 13.10.2015, 11:08

die Mängel die mir bekannt waren habe ich auf dem Kaufvertrag notiert er hat sich alles durchgelesen und unterschrieben

NSchuder  13.10.2015, 11:19
@Marcel43077220

Ja, dann ist doch alles im sogenannten "Lack".

Der Käufer müsste Dir erst einmal beweisen, dass Dir der weitere Mangel bekannt war. Das ist so oder so schwer bis unmöglich.