Wem gehört rechtlich das Auto?
Hallo,
mein Vater steht im Kaufvertrag und im Fahrzeugschein etc bin ich eingetragen. Wem "gehört" denn nun das Auto bzw könnten sie es einfach so verkaufen ohne mein Einverständnis ?
11 Antworten
Das Auto gehört dem Eigentümer.
Der Eigentümer muss aber weder der Käufer sein, noch der Halter, aber bei Streitigkeiten nehmen Gerichte den Halter aus dem Fahrzeugbrief und auch den Käufer des Kaufvertrages als deutliches Indiz.
Jemand kann aber nach abgeschlossenem Kauf als Käufer das Fahrzeug sofort jemand anderem formlos übereignen. Wenn der andere das Eigentum will, ist damit aber zum Beispiel irrelevant wem das Auto verkauft wurde.
Grundsätzlich ist mit Vollzug des Kaufvertrages erstmal der Käufer Eigentümer gewesen. Wenn es dir nie übereignet wurde, sondern du es nur zugelassen hast, gehört es immer noch deinem Vater und er kann es weiterverkaufen.
Eigentümer -> wem das Fahrzeug gehört
Besitzer -> wer das Fahrzeug im Besitz hat (muss nicht der Eigentümer sein)
Wer in den Papieren eingetragen ist, ist nicht zwangsläufig auch der Eigentümer.
https://www.600ccm.info/1/180120/Kein_Eigentumsnachweis_Zulassungsbescheinigung_Teil_II
Das wären die Basics. Jetzt wird es knifflig:
Es besteht kein Formzwang für einen Kaufvertrag. Also kann man einfach Dinge kaufen ohne das es einen schriftlichen Vertrag gibt. Wird dann auch noch bar bezahlt ist gar nichts irgendwie dokumentiert.
Dein Vater war zumindest mal Eigentümer als er das Fahrzeug vom damaligen Eigentümer gekauft hat (und kann dies mit dem Kaufvertrag belegen). Vorausgesetzt natürlich das der Verkäufer damals tatsächlich der Eigentümer des Fahrzeugs war...
Hast du es dann von deinem Vater abgekauft? Hast du es von deinem Vater geschenkt bekommen? Das wissen wir nicht - und andere auch nicht.
Diese Frage kann seriöserweise Deinen Schilderungen zufolge nicht beantwortet werden.
Fakt ist aber:
- Eigentümer ist nicht zwangsläufig derjenige, der im Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief eingetragen ist.
- Eigentümer ist auch nicht der Käufer, denn ein Kaufvertrag bewirkt nicht die eigentumsrechtliche Veräußerung eines Gegenstands.
Ja also als Geschenk zum 18. und Weihnachtsgeschenk. Ich weiß ja ebend nicht ob es mein Eigentum ist. Nun gibt es zu Hause immer wieder Diskussionen das es ja nicht mein Auto sei weil ich es nicht bezahlt habe und ich kein Recht darauf habe das Auto quasi zu beanspruchen
Ist das herrlich hier 😁 Vorhin gabs was zur Notwehr, jetzt zum Eigentum und Fahrzeugbrief...gerade heute ist das hier offenbar ein Paradies für diejenigen, die sich mal richtig über juristisches Halbwissen aufregen wollen
Das ist wie ein Unfall. Nicht schön anzusehen, aber wegsehen kann man auch nicht :D
Und das schlimmste: wenn man den Laien nichts BGB AT und das halbe Sachenrecht idiotensicher erklärt, dann ist alles, was man sagt, nur eine „belanglose Meinung“. Snacks, ich brauche Snacks.
Nee, Haarspalterei! Ich persönlich finde es schade, dass sich das Recht ausdrücklich an den Fachkundigen richtet. Andererseits: Wofür sind wir dann noch da? :( ^^
Wer ist denn dann der Eigentümer? Bzw was für Angaben bräuchte man noch um das zu bestimmen
Du müsstest vielleicht mal erklären, um welchen Fall es konkret geht. Hast du ein Auto gekauft und Eigentum erworben und der Vater möchte das nun veräußern? Theoretisch müsste man die komplette Historie des Autos aufdecken, um es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen zu können.
Mein Vater hat mir ein Auto gekauft als ich meinen Führerschein bestanden habe. Ich habe alles unterschrieben (und er da ich da noch minderjährig war) und stehe im Schein und im Brief. Er hat den Kaufvertrag unterschrieben und meinte nur damit das über ihn läuft und günstiger wird da er in der Branche arbeitet.
Das hört sich für mich an, als wäre Dir auch das Eigentum am Auto übertragen worden. Grundsätzlich kann nur der Verfügungsberechtigte Eigentum übertragen. Da Du mittlerweile volljährig bist, bräuchte Dein Vater daher Deine Einwilligung, bzw. Genehmigung.
Aber auch ohne diese kann Dein Vater wirksam Eigentum übertragen, wenn der Vertragspartner gutgläubig ist und glaubt, dein Vater sei verfügungsbefugt. Grundsätzlich wird nämlich eine Vermutung zugunsten des unmittelbaren Besitzers einer Sache aufgestellt. Sprich: Wer eine Sache im Besitz hat ist auch der Eigentümer. Dem Rechtsverkehr können nämlich nicht unentwegt aufwendige Nachforschungspflichten auferlegt werden.
Ein gutgläubiger Erwerb ist indes ausgeschlossen, wenn das Auto "abhandenkommt". Hier kommt es auf die Umstände an: Wird das Auto gemeinschaftlich genutzt? Hast Du es möglicherweise verliehen an Dein Vater? Wenn ja kann er wirksam über das Eigentum verfügen, sofern der Dritte gutgläubig ist. Er macht sich allerdings schadensersatzpflichtig.
...also ist niemand der Eigentümer?
Nein, er sieht aus juristischer Sicht den Kaufvertrag als eine Handlung und die Übergabe des Geldes gegen Übergabe des Fahrzeuges als weitere Handlung, nach der dann erst das Eigentum am Auto entsteht. Laut BGB ist das soweit korrekt, hilft uns aber nicht weiter, denn darum ging es ja nicht.
Ok, verstehe :)
Unabhängig vom Kaufvertrag: wer den Brief hat, dem gehört das Auto = Eigentümer.
Egal, wer im Brief oder im Fahrzeugschein oder im Kaufvertrag steht.
Deshalb bekommst du den Brief nur, wenn der Kaufpreis bezahlt ist.
So einfach.
Eigentümer ist augenscheinlich (Kaufvertrag) dein Vater. Also kann er das Teil auch verkaufen. Oder kannst du nachweisen, dass er dir die Kiste geschenkt hat o.ä.?
Hallo lieber FS, das, was die anderen hier schreiben, ist leider größtenteils nur „Stammtisch-Weisheit“. Allein die antwort von Hackebeil96 ist richtig. Du müsstest daher als mal deinen Sachverhalt etwas genauer beschreiben. Hat dein Vater Dir das Auto geschenkt oÄ? Oder wie kommst du darauf, dass du das Eigentum am Auto haben solltest? Welche Umstände sprechen dafür, dass du mehr als eine Nutzungsbefugnis für das Auto hast?