Käufer meldet Auto ab - Bin ich mit diesem Kaufvertrag abgesichert?
Hallo Community,
verkaufe morgen mein Auto. Da Samstag ist, habe ich nun leider keine Möglichkeit das Auto selbst abzumelden. Bin mir auch echt unsicher, ob das okay sein wird... habe hier im Forum schon 100 mal gelesen: "verkauf dein Auto erst, wenn Du es abgemeldet hast!"
Bin ich aber mit diesen Sätzen, die in dem Kaufvertrag stehen, nicht abgesichert (auch im Fall, wenn was passiert und der Käufer nicht abmeldet)?:
"Sofern das Fahrzeug bei der Übergabe noch angemeldet ist, versichert der Käufer, dass er das Fahrzeug umgehend, spätestens aber drei Werktagen ab Übergabe, um- oder abmeldet und den Verkäufer von sämtlichen Schäden freihält, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen."
"Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzlcihes oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Damit bin ich aus dem Schneider, oder? Oder kann mir was passieren?
Danke und Gruss! Pebler
10 Antworten
Dazu habe ich ein gutes Beispiel:
Vor vielen Jahren hatte ich einmal ein abgemeldetes Auto in der Hofeinfahrt geparkt. Leider bekam es keinen TÜV mehr, da die Hinterachse durchgerostet war.
Eines Tages klingelte ein Ukrainer an meiner Tür und fragte ob ich das Auto verkaufen wolle. Er war gerade bei Bekannten 2 Häuser weiter zu Besuch und würde es in die Ukraine mitnehmen.
Nach kurzem Gespräch einigten wir uns auf 50 DM. Ich erklärte ihm die Sache mit dem TÜV, und das er das Auto in Deutschland nicht fahren darf, da es Fahruntauglich war. Ihm war es egal, da er es ja in der Ukraine fahren wollte.
Also setzte ich einen Kaufvertrag am PC auf mit dem Hinweis des fehlenden TÜVs und der Mängel. Auch ließ ich mir die Nummer seines Reisepasses geben.
Nach etwa 4 Monaten bekam ich einen Brief der Stadt Hamburg (ich wohnte damals in Göttingen), ich solle mein abgemeldetes Auto aus dem Strassenverkehr entfernen.
Der Käufer war 2 Häuser weiter nicht zu finden. Durch Zufall traff ich an diesem Tag den Dorfpolizisten und wir unterhielten uns über den Brief. Er sagte mir dann der Ukrainer wurde des Landes verwiesen weil er in einem nicht angemeldeten Auto mit gefälschten Zulassungsaukleber in Hamburg erwischt wurde.
Nur weil ich das Auto abgemeldet hatte und dies auch im Kaufvertrag aufgenommen wurde, reichte es aus eine Kopie des Vertrages an die Stadt Hamburg zu senden und ich war aus dem Schneider.
Wäre das Auto nicht abgemeldet gewesen hätte ich die gesammten Kosten der Entsorgung übernehmen müßen welche damals um die 300 DM waren.
Es ist also immer wichtig das Auto abzumelden. Alles andere ist Risiko. Wenn der Käufer mit dem Auto einen Unfall baut haftet der Versicherungsnehmer mit seiner Versicherung. Der Käüfer ist fein raus. Dem Verkäufer steigt führ Jahre seine Versicherungsklasse an.
Das ist echt eine spannende Geschichte, ein gutes Beispiel... Hab echt Muffensausen, werde versuchen den Termin auf Montag zu legen und das Auto dann gleich am frühen Morgen abmelden.
Muß esa denn unbedingt morgen über die Bühne gehen ? Vereinbare neuen Termin für Anfang der Woche und erledige das dann. Kannst ja auch v ereinbaren, daß ihr gemeinsam zur Meldestelle geht.
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: papier ist geduldig. es nutzt dir nichts, wenn du dir schriftlich geben lässt, dass er das fahrzeug außer betrieb setzt und es dann nicht macht. ich empfehle immer, das fahrzeug selbst mit schein und schildern außer betrieb zu setzen. der käufer kann sich ja heute das fahrzeug ansehen. wenn er es nehmen will, sag ihm, dass du am montag das fahrzeug abmelden willst und er es dann abholen kann. er soll sich dazu kurzzeiitkennzeichen mitbringen. wenn er das nicht will, und sagt, dass er nicht wiederkommen kann, solltest du aufpassen. es kann dir dann passieren, dass er das fahrzeug mitnimmt und ins ausland bringt oder weiterverkauft. dann läufst du der abmeldung hinterher.
Danke für die schnellen Antworten... Hab echt Schiss bekommen und will mir die Rennerei ersparen, sollte es Ärger geben, wenn der Käufer das Auto nicht abmeldet.
Zweite Sache ist... Der Käufer will mit dem Auto in das Ruhrgebiet fahren, was etwa ca. 500 km von mir entfernt. Wenn ich richtig verstanden habe, fährt der dann Dank mir versichert, wenn ich es ihm angemeldet übergebe und wenn da was passiert, bin ich der Döddel :(
Neeeee... Ich versuch den Termin auf Montag odr später zu legen und melde das Auto am frühen Morgen ab :) Sicher ist sicher.
Danke für Euren Rat!
Solange wie das Auto auf Dich zugelassen ist, haftest Du erst mal für Alles was der Käufer damit anstellt. In wie weit Du dann zivilrechtlich gegen ihn vorgehen könntest, steht auf einer anderen Seite.
OK, ich habe auch schon mal ein Auto am Sonntag privat verkauft und im Vertrag geschrieben, das der Käufer gleich am Montag das Auto ummeldet. Der Käufer kam aber auch seriös rüber und ich habe ihm das einfach mal geglaubt. Mulmig dabei war mir dennoch. Er hat es dann auch wirklich gleich am Montag umgemeldet und mir das per Mail sogar noch bestätigt.
Ich glaube schon, dass das der Normalfall ist. Aber es gibt halt auch komische Käufer mit einer anderen Denkweise.
Also im Zweifel erst abmelden und dann dem Käufer, der Kurzzeitkennzeichen hat, übergeben. Und wenn er nicht wieder kommen will, Reisende soll man nicht aufhalten. 100 andere Käufer warten schon.
Danke Dir!
Konnte den Termin auf Montag umlegen und werde dann das Auto morgens abmelden :)