wem gehört das Auto. Mir oder meinem ex?
Ich habe von meinem Freund ein Auto geschenkt bekommen. Nun haben wir uns getrennt. Ich habe alle Papiere vom Auto auch den Kaufvertrag . Alles bis auf den Kaufvertrag läuft auf mich. Es gibt genug Zeugen die bestätigen können dass er mir das Fahrzeug geschenkt hat. Jetzt verlangt er 8 Monate nach dem Kauf von mir das Geld für das Auto.
Wie sieht es nun rechtlich aus? Geschenkt ist ja immerhin geschenkt!
9 Antworten
Mit der Schenkung bist du de facto Eigentümer geworden. (§§516 ff. BGB)
Eine Rückforderung der Sache wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§530 BGB). Eine normale Trennung fällt üblicherweise nicht darunter
Wenn er dir das Auto direkt übergeben hat und ihr euch beide einig wart, dann liegt eine sog. Handschenkung vor die keiner Beurkundung bedarf. Anhand deiner Äußerungen hier gehe ich mal davon aus :)
Wenn ihr auf dem Standesamt die Eheschließung beantragt habt, seid ihr ab diesen Zeitpunkt vor dem Gesetz verlobt. Ab diesen Zeitpunkt können beim Zurückziehen des Ehevorhabens Geschenke zurückgefordert werden.
Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer: Wenn Du mit einem Firmenwagen unterwegs bist, bist Du in diesem Moment zwar der Besitzer (weil Du den Wagen hast) aber nicht der Eigentümer (Dein Chef). Genauso verhält es sich mit den Papieren: Du magst sie zwar haben aber maßgeblich ist hier, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist! Sonst würde ja einem Bekannten, der den Fahrzeugbrief selbst zum Zweck des Lesens, in dem Moment der Eigentümer werden weil er den Brief besitzt!
Geschenke außerhalb erklärter Eheabsichten sind Geschenke. Hier wirst Du unter Umständen auch einen Anwalt brauchen denn: Geschenkt ist erst mal geschenkt, wieder holen ist gestohlen!
Mfg
Erster Antwortteil: nicht relevant nach Fragestellung.
Zweiter Antwortteil: nicht relevant, da sie schon in der Frage geschrieben hat, das alle Papiere auf sie laufen.
Dritter Antwortteil: Er fordert was von ihr, so braucht in erster Linie er ggf. einen Anwalt. Sie braucht evtl. einen, um seine Forderungen abzuwehren. Der sprichwörtliche Grundsatz am Ende stimmt natürlich.
Zweiter Antwortteil: nicht relevant, da sie schon in der Frage geschrieben hat, das alle Papiere auf sie laufen.
Der Kaufvertrag aber nicht
maßgeblich ist hier, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist!
Allgemeiner Irrglaube
Aber der Antwortgeber hat sich explizit auf den Eintrag im Fahrzeugbrief bezogen, nicht auf den Kaufvertrag.
Deinem "allgemeinen Irrglauben" stimme ich zu. ;-)
Zum ersten Teil: Der Ex oder auch Freund wird nicht immer so ganz genau definiert und oft sprechen auch frisch Verheiratete noch vom Freund / Freundin. Daher der Hinweis...
Teil 2: Nicht immer ist die Sache mit dem Fahrzeugbrief klar; und der ist ja auch nicht explizit aufgeführt worden obwohl dieser eigentlich das wichtigste Dokument in der Sache ist.
Teil 3: Wenn ER einen Anwalt einschaltet und zum Einklagen anfängt ist es für SIE, wenn sie einen Rechtsschutz hat, in jedem Fall empfehlenswert, das nicht im Alleingang zu bestreiten.
Teil 1: Man kann das unterstellen, aber es gab keinerlei Hinweise darauf. ;-)
Teil 2: Die Sache mit den Zulassungspapieren wird zum Nachweis in Eigentumsfragen weit überschätzt. Diese sind wichtig für den Nachweis der Zulassung für den Betrieb im deutschen Straßenverkehr und wer für das Fahrzeug die Verantwortung trägt. Eine Eigentümereigenschaft lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Wird aber in den meisten Fällen trotzdem so sein und kann meist unterstellt werden. ;-)
Teil 3: Zur Abwehr - sagte ich ja - ist es sicher ratsam. Mit Rechtschutzvers. schon gleich. Nix für ungut, kann man ja diskutieren.
@Gluglu, du raffst es nicht, das Wichtigste ist der Kaufvertrag, damit ist man Eigentümer, nicht dass was in den Zulassungsbescheinigungen steht. man LESE dort mal unter C4c
Und wenn ich sogar den Kaufvertrag im Original mit Quittung über den Betrag habe? Er hat nichts von dem Auto..
Er hat das Auto gekauft. Somit war er ab dem Moment des Übergangs der Sache (im Gegenzug Geld) Eigentümer. § 929 BGB
Stopp.
Durch die Schenkung verschaffte er dir das unentgeltlich das Eigentum an der Sache. Ihr wart euch einig darüber, ausreichend Zeugen - sagtest du - gibt es. Somit ist die Schenkung recht wasserfest. § 516 Abs. 1 BGB
Stopp.
Der Widerruf einer Schenkung ist nur möglich, wenn du dich durch schwere Verfehlungen gegen den Schenker [...] des groben Undanks schuldig gemacht hast. Das müsste er schon zweifelsfrei nachweisen, die Schranken sind da sehr hoch.
Dass du den Kaufvertrag besitzt, spielt keine so große Rolle, so lange man weiß, dass es den gibt. Auch der Kaufvorgang ließe sich unter Hinzuziehung von Zeugen, Autoverkäufer, Kopien etc. nachträglich nachweisen.
Widerruf Schenkung: § 530 Abs. 1 BGB
Die Eintragung in den Fahrzeugbrief gilt nicht als Eigentumsnachweis. Dieser wird erbracht durch den Kaufvertrag und die Zahlungsquittung.
Die Einrede der Schenkung steht auf sehr schwachen Füßen, denn sie muss nachgewiesen werden. Das kann nun durch eine Schenkungsvertrag geschehen aber auch durch beeidigte Zeugenaussagen. Ein Zeuge der nur vom Hörensagen berichten kann, ist wertlos. Der Zeuge muss im Zeitpunkt der Schenkung anwesend gewesen sein.
Ja, wenn er behauptet, es war keine Schenkung, sondern nur eine Überlassung zur dauerhaften Nutzung, dann werden beide Aussagen wohl von einem Gericht bewertet. Warum Kaufvertrag und Papiere auf ihren Namen bei ihr sind, wird dann auch interessanterweise geklärt werden müssen...
Wir sind nur zusammen gewesen. Nicht verlobt oder verheiratet
Entscheidend ist ob dir dein Freund ebenfalls ein Auto geschenkt hätte, wärt ihr kein Paar gewesen. Da man davon ausgehend kann, die Schenkung ist lediglich der Tatsache geschuldet das eine Lebenspartnerschaft besteht ist nach Beendigung der Partnerschaft § 313 BGB anzuwenden ( BGH X ZR 139/11).
Da der Kaufvertrag nicht auf deinen Namen läuft hast du ihn unberechtigt aus der gemeinsamen Wohnung mitgenommen. Das kann auch zu deinem Nachteil gewertet werden.
Wo steht denn bitte dass ich ihn unberechtigt aus der gemeinsamen Wohnung mitgenommen habe??? Zeig es mir!
Wir haben nie eine gemeinsame Wohnung besessen! Ich habe meine und er seine. Er hat seine Schlüssel, ich habe meine Schlüssel.
Niemand hat hier etwas unberechtigt mitgenommen!
Ich habe, an dem Tag, an dem ich das Auto bekommen habe, ALLE PAPIERE DAZU BEKOMMEN! Unteranderem auch den Kaufvertrag mit der Quittung über die Barzahlung!
Ma kann eine Schenkung unter bestimmten Umständen rückgängig machen. Ob die hier vorliegen, solltest du mit einem Anwalt besprechen.
Ich denke mal, dass keine von den im Link aufgeführten Umständen eingetroffen ist, die eine Rückgängmachung der Schenkung juristisch durchsetzbar machen würden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung#R.C3.BCckg.C3.A4ngigmachung_einer_Schenkung
Ich würde mir aber vorsichtshalber mal eine richtige Rechtsberatung dazu holen. Nur, damit du ein paar juristisch wasserdichte Gegenargumente hast.
Ja, ich würde auch dringend eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wenn die Schenkung ausreichend bezeugbar ist, sehe ich keine Rückforderungsansprüche.
Einen RA braucht Sie erst DANN, wenn er es per Anwalt oder gar per Gericht einfordert Der EX ist in der Pflicht
Auch wenn es keine Schenkungsurkunden gibt?