wem gehört das Auto. Mir oder meinem ex?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit der Schenkung bist du de facto Eigentümer geworden. (§§516 ff. BGB)

Eine Rückforderung der Sache wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§530 BGB). Eine normale Trennung fällt üblicherweise nicht darunter

chocolatecoco 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 08:46

Auch wenn es keine Schenkungsurkunden gibt?

franneck1989  13.01.2016, 08:50
@chocolatecoco

Wenn er dir das Auto direkt übergeben hat und ihr euch beide einig wart, dann liegt eine sog. Handschenkung vor die keiner Beurkundung bedarf. Anhand deiner Äußerungen hier gehe ich mal davon aus :)

Wenn ihr auf dem Standesamt die Eheschließung beantragt habt, seid ihr ab diesen Zeitpunkt vor dem Gesetz verlobt. Ab diesen Zeitpunkt können beim Zurückziehen des Ehevorhabens Geschenke zurückgefordert werden.

Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer: Wenn Du mit einem Firmenwagen unterwegs bist, bist Du in diesem Moment zwar der Besitzer (weil Du den Wagen hast) aber nicht der Eigentümer (Dein Chef). Genauso verhält es sich mit den Papieren: Du magst sie zwar haben aber maßgeblich ist hier, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist! Sonst würde ja einem Bekannten, der den Fahrzeugbrief selbst zum Zweck des Lesens, in dem Moment der Eigentümer werden weil er den Brief besitzt!

Geschenke außerhalb erklärter Eheabsichten sind Geschenke. Hier wirst Du unter Umständen auch einen Anwalt brauchen denn: Geschenkt ist erst mal geschenkt, wieder holen ist gestohlen!

Mfg

darkhouse  13.01.2016, 08:37

Erster Antwortteil: nicht relevant nach Fragestellung.

Zweiter Antwortteil: nicht relevant, da sie schon in der Frage geschrieben hat, das alle Papiere auf sie laufen.

Dritter Antwortteil: Er fordert was von ihr, so braucht in erster Linie er ggf. einen Anwalt. Sie braucht evtl. einen, um seine Forderungen abzuwehren. Der sprichwörtliche Grundsatz am Ende stimmt natürlich.

peterobm  13.01.2016, 08:39
@darkhouse



Zweiter Antwortteil: nicht relevant, da sie schon in der Frage geschrieben hat, das alle Papiere auf sie laufen.


Der Kaufvertrag aber nicht





maßgeblich ist hier, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist!


Allgemeiner Irrglaube

darkhouse  13.01.2016, 08:42
@peterobm

Aber der Antwortgeber hat sich explizit auf den Eintrag im Fahrzeugbrief bezogen, nicht auf den Kaufvertrag.

Deinem "allgemeinen Irrglauben" stimme ich zu. ;-)

Gluglu  13.01.2016, 08:42
@darkhouse

Zum ersten Teil: Der Ex oder auch Freund wird nicht immer so ganz genau definiert und oft sprechen auch frisch Verheiratete noch vom Freund / Freundin. Daher der Hinweis...

Teil 2: Nicht immer ist die Sache mit dem Fahrzeugbrief klar; und der ist ja auch nicht explizit aufgeführt worden obwohl dieser eigentlich das wichtigste Dokument in der Sache ist.

Teil 3: Wenn ER einen Anwalt einschaltet und zum Einklagen anfängt ist es für SIE, wenn sie einen Rechtsschutz hat, in jedem Fall empfehlenswert, das nicht im Alleingang zu bestreiten.

darkhouse  13.01.2016, 08:48
@Gluglu

Teil 1: Man kann das unterstellen, aber es gab keinerlei Hinweise darauf. ;-)

Teil 2: Die Sache mit den Zulassungspapieren wird zum Nachweis in Eigentumsfragen weit überschätzt. Diese sind wichtig für den Nachweis der Zulassung für den Betrieb im deutschen Straßenverkehr und wer für das Fahrzeug die Verantwortung trägt. Eine Eigentümereigenschaft lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Wird aber in den meisten Fällen trotzdem so sein und kann meist unterstellt werden. ;-)

Teil 3: Zur Abwehr - sagte ich ja - ist es sicher ratsam. Mit Rechtschutzvers. schon gleich. Nix für ungut, kann man ja diskutieren.

peterobm  13.01.2016, 08:51
@Gluglu

@Gluglu, du raffst es nicht, das Wichtigste ist der Kaufvertrag, damit ist man Eigentümer, nicht dass was in den Zulassungsbescheinigungen steht. man LESE dort mal unter C4c

chocolatecoco 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 08:55
@peterobm

Und wenn ich sogar den Kaufvertrag im Original mit Quittung über den Betrag habe? Er hat nichts von dem Auto..

darkhouse  13.01.2016, 09:06
@chocolatecoco

Er hat das Auto gekauft. Somit war er ab dem Moment des Übergangs der Sache (im Gegenzug Geld) Eigentümer. § 929 BGB

Stopp.

Durch die Schenkung verschaffte er dir das unentgeltlich das Eigentum an der Sache. Ihr wart euch einig darüber, ausreichend Zeugen - sagtest du - gibt es. Somit ist die Schenkung recht wasserfest. § 516 Abs. 1 BGB

Stopp.

Der Widerruf einer Schenkung ist nur möglich, wenn du dich durch schwere Verfehlungen gegen den Schenker [...] des groben Undanks schuldig gemacht hast. Das müsste er schon zweifelsfrei nachweisen, die Schranken sind da sehr hoch.

Dass du den Kaufvertrag besitzt, spielt keine so große Rolle, so lange man weiß, dass es den gibt. Auch der Kaufvorgang ließe sich unter Hinzuziehung von Zeugen, Autoverkäufer, Kopien etc. nachträglich nachweisen.

darkhouse  13.01.2016, 09:11
@darkhouse

Widerruf Schenkung: § 530 Abs. 1 BGB

Karl37  13.01.2016, 09:37

Die Eintragung in den Fahrzeugbrief gilt nicht als Eigentumsnachweis. Dieser wird erbracht durch den Kaufvertrag und die Zahlungsquittung.

Die Einrede der Schenkung steht auf sehr schwachen Füßen, denn sie muss nachgewiesen werden. Das kann nun durch eine Schenkungsvertrag geschehen aber auch durch beeidigte Zeugenaussagen. Ein Zeuge der nur vom Hörensagen berichten kann, ist wertlos. Der Zeuge muss im Zeitpunkt der Schenkung anwesend gewesen sein.

darkhouse  13.01.2016, 12:53
@Karl37

Ja, wenn er behauptet, es war keine Schenkung, sondern nur eine Überlassung zur dauerhaften Nutzung, dann werden beide Aussagen wohl von einem Gericht bewertet. Warum Kaufvertrag und Papiere auf ihren Namen bei ihr sind, wird dann auch interessanterweise geklärt werden müssen...

chocolatecoco 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 08:33

Wir sind nur zusammen gewesen. Nicht verlobt oder verheiratet

Entscheidend ist ob dir dein Freund ebenfalls ein Auto geschenkt hätte, wärt ihr kein Paar gewesen. Da man davon ausgehend kann, die Schenkung ist lediglich der Tatsache geschuldet das eine Lebenspartnerschaft besteht ist nach Beendigung der Partnerschaft § 313 BGB anzuwenden ( BGH X ZR 139/11).

Da der Kaufvertrag nicht auf deinen Namen läuft hast du ihn unberechtigt aus der gemeinsamen Wohnung mitgenommen. Das kann auch zu deinem Nachteil gewertet werden.

chocolatecoco 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 10:44

Wo steht denn bitte dass ich ihn unberechtigt aus der gemeinsamen Wohnung mitgenommen habe??? Zeig es mir!


Wir haben nie eine gemeinsame Wohnung besessen! Ich habe meine und er seine. Er hat seine Schlüssel, ich habe meine Schlüssel. 

Niemand hat hier etwas unberechtigt mitgenommen!


Ich habe, an dem Tag, an dem ich das Auto bekommen habe, ALLE PAPIERE DAZU BEKOMMEN! Unteranderem auch den Kaufvertrag mit der Quittung über die Barzahlung!

Ma kann eine Schenkung unter bestimmten Umständen rückgängig machen. Ob die hier vorliegen, solltest du mit einem Anwalt besprechen.

Ich denke mal, dass keine von den im Link aufgeführten Umständen eingetroffen ist, die eine Rückgängmachung der Schenkung juristisch durchsetzbar machen würden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung#R.C3.BCckg.C3.A4ngigmachung_einer_Schenkung

Ich würde mir aber vorsichtshalber mal eine richtige Rechtsberatung dazu holen. Nur, damit du ein paar juristisch wasserdichte Gegenargumente hast.

darkhouse  13.01.2016, 08:33

Ja, ich würde auch dringend eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wenn die Schenkung ausreichend bezeugbar ist, sehe ich keine Rückforderungsansprüche.

peterobm  13.01.2016, 08:43
@darkhouse

Einen RA braucht Sie erst DANN, wenn er es per Anwalt oder gar per Gericht einfordert Der EX ist in der Pflicht