Geschenktes Auto nach der Trennung zurückgeben?
Mann kauft seiner Lebensgefährtin ein Auto. Er steht im Kaufvertrag. Das Auto wird auf ihren Namen zugelassen und nur von ihr genutzt. Sie hat auch alle Papiere inkl. Kaufvertrag. Nach der Trennung darf sie das Auto mitnehmen. Später überlegt es sich der Ex-Partner anders und möchte das Auto zurück. Kann er es zurückfordern?
6 Antworten
Wenn der Kaufvertrag auf dich abgeschlossen und von dir bezahlt wurde, dann hast Du meiner Meinung nach gute Chancen das Auto zurück zu fordern. Wenn Du Mitglied im ADAC bist kannst Du hier eine verbindliche Rechtsauskunft bekommen oder einen Anwalt fragen.
Fordern kann man vieles. Wenn allerdings Einigkeit darüber besteht, dass es sich um eine Schenkung gehandelt hat, dann kann der Schenkende das Geschenk nur in Ausnahmefällen erfolgreich zurückfordern.
Besteht diese Einigkeit allerdings nicht (mehr), dann wird im Zweifelsfall ein Gericht zu einer Bewertung kommen müssen, ob es sich um eine Schenkung gehandelt hat oder nicht. Dabei können vielerlei Aspekte eine Rolle spielen, unter anderem die von dir genannten.
Klar Mann, wenn du es bezahlt hast. Das müsste sich ja beweisen lassen?!
Lass dir von der Ollen nichts gefallen ;)
Die Olle ist die Fragestellerin xD
Ja sollte er auf jedenfall man darf sich nicht endlos von den Frauen ausnutzen lassen
kam letzens bei Galileo man darf in bestimmten Fällen geschenkte Sachen zurück verlangen