Anzahl der Fahrzeughalter im Kaufvertrag angeben?


26.02.2020, 12:56

Es ist so meine beste Freundin hat ein Auto von einem Händler gekauft der hat ihr aber nicht gesagt wie viel Fahrzeughalter das Fahrzeug hat.

Nach einer Recherche im Internet fand Sie das Inserat wo drin stand 3 Fahrzeughalter.

Jetzt stellt sich die Frage ob der Verkäufer/Händler Ihr es nicht vorher hätte sagen müssen oder zumindest im Kaufvertrag Hinweisen müssen.

Da wenn die Fahrzeughalter stimmten sollten, Sie der 4 Besitzer wird uns somit eine Wertminderung von ca.1000€ Eintritt spätestens bei Wiederverkauf

8 Antworten

Wie viele Vorbesitzer das Auto gehabt hat, erkennst du an der Zulassungsbescheinigung (Teil II) [Fahrzeugbrief]:

Unter dem Buchstaben (ganz oben wo steht: "Diese Bescheinigung nicht im Fahrzeug aufbewahren"):

  • A erkennst du links das ehemalige Kennzeichen, rechts das aktuelle (deines)
  • B (!!!) erkennst Du links erst die Erstzulassung, dann weiter rechts (1) "Anzahl der Vorbesitzer" diejenigen Vorbesitzer, die das Fahrzeug vor deinem Kauf gehabt hat und weiter rechts unter wieder (1) diejenigen Vorbesitzer, die das Auto bei dir nun hatte. (also meistens 1 mehr wie weiter links)

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 - (Auto, Rechte, Rechtsanwalt)

Wenn nichts darüber im Kaufvertrag steht, kann es logischerweise keine zugesicherte Eigenschaft sein, dass es weniger als 3 Vorbesitzer hat. Also kann es in diesem Fall auch kein Mangel sein, wenn es doch 3 Vorbesitzer hat.

Also, dafür müsste der Händler eine Aufklärungpflicht haben, wie z.B. wenn es sich um einen "Unfallwagen" handelt. Das ist aber bei den Vorbesitzer kaum der Fall, weil das ja z.B. 5 gewesen sein können, welche das Auto gepflegt haben oder nur 2, die das Auto heruntergewirtschaftet haben. In welchem Zustand das Auto war, konnte man beim Kauf ja erkennen, folglich hat es kaum Einfluß darauf, wie viele Vorbesitzer es hatte.

Anders sähe es aus - was aber hier nicht der Fall ist - dass man im Vertrag eine falsche Anzahl von Haltern nennt. Auch dann ist das kein Mangel, wenn diese Anzahl nicht "krass" abweicht. Dass statt einem es zwei Vorbesitzer gegeben hat, wäre ggf. nur relavant, wenn es sich um einen ganz jungen Gebrauchtwagen handelt (vielleicht ein Jahr alt)

Wenn das schon nicht relevant ist, wenn man es sogar im Kaufvertrag falsch angibt, kann man daraus ableiten, dass es schon gar keine Verpflichtung des Käufers gibt, auf die Anzahl der Vorbesitzer HINZUWEISEN.

Alles weitere:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ruecktritt-vom-kaufvertrag-gebrauchtfahrzeug-wg-falscher-angabe-anzahl-der-vorhaltervorbesitzer_082960.html

Anzahl der Personen auf welche bereits eine Zulassung erfolgte steht doch in der ZB-Teil II.

Ich erkenne keinen Mangel bei Nichtangabe, welche dir irgendwelche besonderen Rechte im Nachhinein einräumen würden.

Deine beste Freundin hätte doch vor dem Kauf mal nach den Vorbesitzern fragen können. Außerdem steht die Anzahl in der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Wenn der Verkäufer nichts in den Vertrag schreibt, dann ist es auch kein Mangel. Wo habt ihr denn die 1.000,- Euro her ? Eine Wertminderung kommst durch die Laufleistung und den technischen Fahrzeugzustand zusammen. Nur Zweitrangig auch nach der Anzahl der Vorbesitzer. Ob es nun 3 oder 4 sind ist dann auch schon egal. Dem Händler trifft also keine Schuld.