Kann ein Auto 2 Personen zugleich gehören?
Guten Abend, GFler!
Mich würde interessieren, ob ein Auto laut Kaufvertrag zu gleichen Anteilen 2 Leuten gehören kann. Im Alltag ist das natürlich möglich, aber wie sieht es rechtlich aus?
Falls jemand von euch mir einen Link zu einem Vordruck für einen solchen Kaufvertrag für 2 Leute schicken könnte, wäre das super!
Danke für alle konstruktiven Antworten! =)
4 Antworten
Unverheiratet oder nicht spielt keine Geige. Selbst WIR BEIDE könnten Kohle zusammenkratzen, einen kaufvertrag aufsetzen wo wir beide als Käufer drinstehen und dann zusammen einen Porsche kaufen. Damit darf der Porsche später nicht ohne Einwilligung des Einen von dem Anderen verkauft werden. Der neue Kaufvertrag wäre dann nichtig
Ok, danke, das hilft mir defninitiv weiter =)
stelle dir vor, zwei personen kaufen sich ein gemeinsames auto und zahlen je 505 davon, sie wollen als solche in den kaufvertrag eingetragen werden, das ist in ordnung...es gibt auch firmen die nicht nur einer person gehören, oder?...warum soll es beim auto anders sein?...
Von der Vernunft her finde ich es auch logisch, dass das geht. ist nur immer die Frage, ob das Rechtssystem meine Logik anerkennt xD Danke.
ja, beispielsweise ehemann und -frau zusammen...
Und wie sieht es bei unverheirateten Paaren aus?
Denke schon.unsere Nachbarn teilen sich ein Auto.es gehört beiden