Autokauf, kein Kaufvertrag aber Brief

14 Antworten

Hmm, das ist natürlich eine doofe Situation. Bei dem Kauf eines Autos bedarf es keinem förmlichen Kaufvertrag (zumal das Auto ja in der Familie blieb). Es ist aber eben mit der Beweislast schwierig. Wenn es Zeugen gibt ist das schonmal gut. Wenn jedoch auf dem Fahrzeugbrief nicht dein Name, sondern noch der deines Bruders steht ist das Auto formal noch im Besitz deines Bruders. Da du aber ja schon dafür bezahlt hast und auch ein mdl. abgeschlossener Kaufvertrag wirksam ist, bist eigentlich du der rechtmäßige Eigentümer. Wenn es sich nicht doch noch friedlich klären lässt, empfehle ich Dir, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

siola55  18.02.2015, 11:46
Wenn jedoch auf dem Fahrzeugbrief nicht dein Name, sondern noch der deines Bruders steht ist das Auto formal noch im Besitz deines Bruders.

@emirates777

Also in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugschein) steht eindeutig vermerkt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen!

Hierfür gibt es einen Kaufvertrag - egal ob schriftlich oder mündlich verhandelt!

Gruß siola

siola55  18.02.2015, 12:09

Wenn jedoch auf dem Fahrzeugbrief nicht dein Name, sondern noch der deines Bruders steht ist das Auto formal noch im Besitz deines Bruders...

Jedoch hat der erstgenannte Bruder das Auto noch gar nicht abbezahlt: Der Händler hat noch auf die letzte Rate gewartet und deshalb den Fahrzeugbrief einbehalten!!!

Viviwonder 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 11:26

Polizei sagt es gäbe 2 Grundsätze: 1. Eigentümer ist, wer den Brief besitzt 2. Eigentümer ist wer im Bruef steht!

Aber gehen wir mal davon aus ich kaufe heute bei dir ein Auto, melde er erst am nächsten Tag Um da Mittwoch ist und die Zulassungsstelle zu hat! Da kannst du ja dann auch nicht einfach kommen und das Fahrzeug holen! Ich weiß es nicht was ich genau machen soll! Warte jetzt auf den Anruf meiner Anwältin! Wenn ich 100%ig sicher wäre könnte ich ihn ja wegen Diebstahl sofort anzeigen

Antitroll1234  18.02.2015, 11:27
@Viviwonder
Polizei sagt es gäbe 2 Grundsätze: 1. Eigentümer ist, wer den Brief besitzt 2. Eigentümer ist wer im Bruef steht!

Und diesen Unsinn hat dir die Polizei gesagt ?
Wer war das ? Eine Politesse auf Parksündersuche mit sonst keiner Ahnung ?

emirates777  18.02.2015, 11:29
@Viviwonder

Nein natürlich nicht, ich bin kein Jurist, aber es kommt bei mir auch der Gedanke auf, dass es ein Diebstahl ist, da du ja schon alles bezahlt hast und das Fahrzeug, bis auf den Eintrag im Brief, dein Eigentum ist.

Wer den Kfz-Brief besitzt, ist auch Eigentümer des Autos. Es ist deutsches Recht. Ansonsten macht sich dein Bruder des Diebstahls schuldig. Du kannst ihn haftbar machen. Jeder Anwalt wird sich freuen, deinen Fall zu übernehmen.

siola55  18.02.2015, 11:55
Wer den Kfz-Brief besitzt, ist auch Eigentümer des Autos.

...und genau dieser Hinweis ist leider falsch! In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief) ist nämlich dieser Satz vermerkt:

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen!

Ja du bist der Rechtliche Eigentümer. Der Vertrag ist gültig und mit dem zurücknehmen des Autos hat er meiner Meinung nach einen Diebstahl begangen. Da (zumindest in der Schweiz) ein Kaufvertrag Formfrei ist, wäre er auch gültig wenn er nur mündlich ist. Da du aber sogar nachrichten hast die alles belegen und sogar das Geld schon bezahlt hast, Ist das Auto zu 100% dir und du kannst es zurückfordern

Viviwonder 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 11:23

Okay super danke :) ja in Deutschland sind sie auch Formerei! Autokauf gilt per Handschlag glaub ich?

...und es war nicht meine Schuld das der Brief so spät kam das Auto war seit Dezember in meinem Besitz da mein Bruder aber mit dem Händler wo der Brief bis dato lag im klintsch war und er zu 'stolz' war dem seine letzte Rate zu geben...

Hey Viviwonder,

dei Hauptproblem liegt darin, daß dein Bruder dir ein Auto verkaufen wollte, welches ihm noch gar nicht gehörte! Dem Händler hatte er die letzte Rate noch nicht bezahlt, als kann es auch noch nicht sein Eigentum sein!!!

Gruß siola

Das Fahrzeug wurde vom Eigentümer (dein Bruder) an dich per mündlichen Kaufvertrag und Erfüllung durch Zahlung des vereinbarten Kaufpreises übereignet.

Du bist damit der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeuges.
Einen Kaufvertrag in Schriftform hast Du zwar nicht, aber auch mündliche Kaufverträge sind wirksam.
Als Nachweis des Kaufes können dir die zwei Zahlungen helfen über welche Du hoffentlich einen Nachweis hast, Überweisungsbeleg oder Quittung, und aus den Nachrichten geht ja auch die Bezahlung hervor.

Was Du machen kannst, versuchen vernünftig mit deinem Bruder zu reden, wenn alles nicht hilft Anzeige erstatten.

Viviwonder 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 11:29

:'D ich sag ja!! Der ist auf bayerisch gesagt nimmer ganz sauber :(

Viviwonder 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 11:22

Habe ich versucht habe sogar einen Vergleich vorgeschlagen bzw eine Teilzahlung welche er an mich leisten soll! Nur über seine Leiche war die Antwort

Antitroll1234  18.02.2015, 11:26
@Viviwonder
Nur über seine Leiche war die Antwort

Soweit wird es nicht kommen, außer wenn er bei der Zurückholung des Fahrzeuges durch Polizei, diese mit einer Waffe bedroht, dann könnte dessen Aussage zutreffen.