Autokauf, kein Kaufvertrag aber Brief
Habe bei meinem Bruder ein Auto gekauft, verzichtete aber auf einen Kaufvertrag... Dumm, ich weiß!!! Jetzt hat er aufgrund eines Streits das Auto einfach abgeholt! Brief habe weiterhin ich! Da ich im Schichtdienst tätig bin war es mir die letzten 2 Wochen seitdem ich den Brief habe nicht möglich das Auto umzumelden!
Mein Bruder weiß das er quitt ist mit mir das haben wir per sms ausgemacht da ich ihm den Betrag Gott sei dank überwiesen habe!!
Man muss dazu sagen das er der Choleriker vor dem Herren ist!
Er fordert nun den Brief! Nebst den Nachrichten aus den sogar hervorgeht das ich einmal zu viel bezahlt habe für das Auto kann man auch heraus lesen das ich die Steuer bezahlt habe für dieses Jahr! Außerdem gibt es Zeugen die bestätigen können dass unsere Abmachung war ich zahle und mit Zahlung der letzten 2 Raten geht das Fahrzeug in meinen Besitz über!!!
Was kann ich tun? Wem gehört das Fahrzeug? Ich hab rechtmäßig dafür gezahlt!! Kann doch nicht wahr sein dass das so einfach geht wie er sich das vorstellt? Sonst kann ja jeder kommen oder?!
14 Antworten
Hmm, das ist natürlich eine doofe Situation. Bei dem Kauf eines Autos bedarf es keinem förmlichen Kaufvertrag (zumal das Auto ja in der Familie blieb). Es ist aber eben mit der Beweislast schwierig. Wenn es Zeugen gibt ist das schonmal gut. Wenn jedoch auf dem Fahrzeugbrief nicht dein Name, sondern noch der deines Bruders steht ist das Auto formal noch im Besitz deines Bruders. Da du aber ja schon dafür bezahlt hast und auch ein mdl. abgeschlossener Kaufvertrag wirksam ist, bist eigentlich du der rechtmäßige Eigentümer. Wenn es sich nicht doch noch friedlich klären lässt, empfehle ich Dir, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Wenn jedoch auf dem Fahrzeugbrief nicht dein Name, sondern noch der deines Bruders steht ist das Auto formal noch im Besitz deines Bruders.
@emirates777
Also in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugschein) steht eindeutig vermerkt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen!
Hierfür gibt es einen Kaufvertrag - egal ob schriftlich oder mündlich verhandelt!
Gruß siola
Wenn jedoch auf dem Fahrzeugbrief nicht dein Name, sondern noch der deines Bruders steht ist das Auto formal noch im Besitz deines Bruders...
Jedoch hat der erstgenannte Bruder das Auto noch gar nicht abbezahlt: Der Händler hat noch auf die letzte Rate gewartet und deshalb den Fahrzeugbrief einbehalten!!!
Polizei sagt es gäbe 2 Grundsätze: 1. Eigentümer ist, wer den Brief besitzt 2. Eigentümer ist wer im Bruef steht!
Und diesen Unsinn hat dir die Polizei gesagt ?
Wer war das ? Eine Politesse auf Parksündersuche mit sonst keiner Ahnung ?
Nein natürlich nicht, ich bin kein Jurist, aber es kommt bei mir auch der Gedanke auf, dass es ein Diebstahl ist, da du ja schon alles bezahlt hast und das Fahrzeug, bis auf den Eintrag im Brief, dein Eigentum ist.
Wer den Kfz-Brief besitzt, ist auch Eigentümer des Autos. Es ist deutsches Recht. Ansonsten macht sich dein Bruder des Diebstahls schuldig. Du kannst ihn haftbar machen. Jeder Anwalt wird sich freuen, deinen Fall zu übernehmen.
Wer den Kfz-Brief besitzt, ist auch Eigentümer des Autos.
...und genau dieser Hinweis ist leider falsch! In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief) ist nämlich dieser Satz vermerkt:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen!
Ja du bist der Rechtliche Eigentümer. Der Vertrag ist gültig und mit dem zurücknehmen des Autos hat er meiner Meinung nach einen Diebstahl begangen. Da (zumindest in der Schweiz) ein Kaufvertrag Formfrei ist, wäre er auch gültig wenn er nur mündlich ist. Da du aber sogar nachrichten hast die alles belegen und sogar das Geld schon bezahlt hast, Ist das Auto zu 100% dir und du kannst es zurückfordern
Okay super danke :) ja in Deutschland sind sie auch Formerei! Autokauf gilt per Handschlag glaub ich?
...und es war nicht meine Schuld das der Brief so spät kam das Auto war seit Dezember in meinem Besitz da mein Bruder aber mit dem Händler wo der Brief bis dato lag im klintsch war und er zu 'stolz' war dem seine letzte Rate zu geben...
Hey Viviwonder,
dei Hauptproblem liegt darin, daß dein Bruder dir ein Auto verkaufen wollte, welches ihm noch gar nicht gehörte! Dem Händler hatte er die letzte Rate noch nicht bezahlt, als kann es auch noch nicht sein Eigentum sein!!!
Gruß siola
Das Fahrzeug wurde vom Eigentümer (dein Bruder) an dich per mündlichen Kaufvertrag und Erfüllung durch Zahlung des vereinbarten Kaufpreises übereignet.
Du bist damit der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeuges.
Einen Kaufvertrag in Schriftform hast Du zwar nicht, aber auch mündliche Kaufverträge sind wirksam.
Als Nachweis des Kaufes können dir die zwei Zahlungen helfen über welche Du hoffentlich einen Nachweis hast, Überweisungsbeleg oder Quittung, und aus den Nachrichten geht ja auch die Bezahlung hervor.
Was Du machen kannst, versuchen vernünftig mit deinem Bruder zu reden, wenn alles nicht hilft Anzeige erstatten.
:'D ich sag ja!! Der ist auf bayerisch gesagt nimmer ganz sauber :(
Habe ich versucht habe sogar einen Vergleich vorgeschlagen bzw eine Teilzahlung welche er an mich leisten soll! Nur über seine Leiche war die Antwort
Nur über seine Leiche war die Antwort
Soweit wird es nicht kommen, außer wenn er bei der Zurückholung des Fahrzeuges durch Polizei, diese mit einer Waffe bedroht, dann könnte dessen Aussage zutreffen.
Polizei sagt es gäbe 2 Grundsätze: 1. Eigentümer ist, wer den Brief besitzt 2. Eigentümer ist wer im Bruef steht!
Aber gehen wir mal davon aus ich kaufe heute bei dir ein Auto, melde er erst am nächsten Tag Um da Mittwoch ist und die Zulassungsstelle zu hat! Da kannst du ja dann auch nicht einfach kommen und das Fahrzeug holen! Ich weiß es nicht was ich genau machen soll! Warte jetzt auf den Anruf meiner Anwältin! Wenn ich 100%ig sicher wäre könnte ich ihn ja wegen Diebstahl sofort anzeigen