Autokauf und mein Pass ist abgelaufen, muss man den Kaufvertrag später "umschreiben"?
Guten Morgen Community,
ich habe eine Frage zum Autokauf, speziell zum Kaufvertrag und den Haltern.
Folgende Situation: Ich möchte mir ein Auto kaufen - es soll ein Vorführfahrzeug vom Händler sein. Nun habe ich allerdings gemerkt, dass mein Pass abgelaufen ist und ich somit weder den Kaufvertrag unterschreiben kann, noch das Auto auf mich anmelden kann. Da der Wagen aber optimal für mich scheint und jederzeit weg sein kann, hat sich meine Mutter angeboten, den Kaufvertrag für mich zu unterschreiben und ich würde das Geld dann von meinem Konto überweisen. So weit, so gut.
Nun ist es so, dass ich vermeiden möchte, dass unnötigerweise eine weitere "Hand" später die Attraktivität bei einem Wiederverkauf mindert. Wie könnte man da vorgehen? Den neuen Pass würde ich frühestens in zwei Monaten erhalten können (weil ich kein deutscher Staatsbürger bin und das Ganze deswegen um einiges komplizierter ist).
Meine Mutter wäre ja der Eigentümer des Fahrzeuges - allerdings noch kein Halter. Sollten wir gleich einen "Kaufvertrag" abschließen, in welchem sie mir das Auto "schenkt" bzw dann eben für 1€ verkauft - damit ich der rechtliche Eigentümer dieses Fahrzeuges werde? Den Brief erhalte ja eh ich.
Ist es korrekt, dass ein Halter derjenige ist, auf wen das Auto angemeldet wird oder zählen da tatsächlich die Eigentümer? Muss ich dann warten, bis mein Pass fertig ist um das Fahrzeug dann tatsächlich auf MICH anzumelden? In der Zeit müsste das Fahrzeug ja tatsächlich weiterhin beim Händler stehen.
Wie würdet ihr vorgehen? Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.
4 Antworten
sprich mit dem Autohaus. Ein Auto kannst Du auch mit abgelaufenem Pass kaufen, dafür interessiert sich das Autohaus nicht. Mit dem Anmelden musst Du halt noch etwas warten, aber wenn das Autohaus das Geld bekommt, stellen die auch das Auto ein paar Tage noch auf ihren Platz.
wenn er bar zahlt, eigentlich nicht, stimmt
Du kannst das Auto auch mit einem abgelaufenen Pass in Zusammenhang mit einer aktuellen Meldebestätigung anmelden. Die Meldebestätigung bekommst du beim Einwohnermeldeamt. Den Kaufvertrag kannst du gleich auf dich schreiben lassen. Dafür brauchst du keinen Pass.
Danke für die Antwort, dennoch:
1. Der Händler braucht einen gültigen Pass um den Kaufvertrag aufzusetzten (liegt es vielleicht daran, dass es Mercedes ist-.-?).
2. Das Zulassungsamt in Hamburg, bei welchem ich telefonisch nachgefragt habe, benötigt ebenfalls einen GÜLTIGEN Pass um ein Farzeug anzumelden. Als nicht-deutscher Staatsbürger benötigt man zwangsweise eine aktuelle Meldebestätigung.
deine mutte rkauft den wagen vom händler
sie lässt ihn nicht anmelden vom händler, nimmt den brief mit
ihr macht einen vertrag über 1€ oder so zuhause
du lässt dich im brief als eigentümer eintragen
deine mutter wird versicherungsnehmer, das geht, musst mit der versi klären
du lässt dich im brief als eigentümer eintragen
Wie soll das denn gehen ? In der ZB Teil II (ehemals Brief) wird kein Eigentümer eingetragen.
Schwierige Situation.
In der Tat ist es so, daß derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung als Eigentümer eingetragen ist, auch der Halter des Fahrzeuges ist. Bei "Halterwechsel" kommt eine weitere Eintragung in der Zul.-Bescheinigung hinzu, sodaß sich die Anzahl der Halter um 1 erhöht.
Wenn Du das vermeiden willst, bleibt Dir nur übrig, das Auto unangemeldet stehen zu lassen, bis Dein neuer Paß fertig ist und Du das Fahrzeug auf Dich zulassen kannst.
Fazit: entweder jetzt kaufen und auf Mutters Namen anmelden und später auf Dich ummelden (ein Halter mehr) oder das Auto unangemeldet stehen lassen, bis Du es auf Dich anmelden kannst.
In der Tat ist es so, daß derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung als Eigentümer eingetragen ist, auch der Halter des Fahrzeuges ist.
In der ZB wird kein Eigentümer eingetragen.