Welcher Umlageschlüssel bei der Betriebskostenabrechnung bei Mieter in einem Einfamilienhaus bei folgenden Positionen?
Hallo Leute,
in der gängigen Betriebskostenabrechnung gibt es ja die Umlageschlüssel Wohnfläche, Wohneinheit, Verbrauch und Personen.
Wenn man 2 Mieter hat mit einen im EG und einen im OG da kann ich die Verteilung sinngemäß und verständlich umlegen.
Aber wie sieht es aus wenn ich einen einzigen Mieter für ein Einfamilienhaus habe? Nach welchem Schlüssel lege ich da um wie beispielsweise bei:
Grundbesitzabgaben, Haftpflichtversicherung,, Schornsteinfeger und Reinigung der Brennwerttherme bzw Wartung
komplett nach Wohnfläche oder Wohneinheit? Wohneinheit macht keinen Sinn da es ja nur eine einzige ist.
Bei Müllgebühren nach Personen und Abwasser nach Verbrauch, das ist mir klar.
Vielleicht kann mir der ein oder andere einen Ratschlag geben. Danke sehr
7 Antworten
Es gibt und es braucht keinen Umlageschlüssel, wenn das ganze Haus mit komplettem Grundstück an einen Mieter vermietet wird.
Wenn aber ein Teil des Hauses, wie z. B. die Garage im Keller oder der halbe Garten nicht mit vermietet werden, müssen gewisse Positionen doch aufgeteilt werden. Da braucht es dann schon einen Schlüssel.
Achtung bei den Heizkosten: Ist die Garage beheizbar, also mit Heizkörper ausgestattet, dann müssen die Heizkosten aufgeteilt werden, auch wenn man weiß, dass die Heizung nie aufgedreht wird, aber man könnte sie jederzeit aufdrehen und das ist dann entscheidend.
Danke für die Auszeichnung
Wartung der Brennwerttherme und Schornsteinfeger nach Wohnfläche obwohl nur 1 Mieter??
Kommt darauf an, ob die nicht mit vermieteten Teile des Hauses beheizbar sind oder nicht. Sobald ein Heizkörper drin hängt, der jederzeit aufgedreht werden kann, muss aufgeteilt werden.
In diesem Fall nach Anteil an beheizbarer Gesamtfläche.
Ansonsten, alles, was nicht nach Verbrauch umgelegt wird, nach Wohnfläche und da stehen beim Mieter eben immer 100 %
Da ein einziger Mieter für das ganze Haus vorhanden ist, bedarf es keiner Aufschlüsselung. Sämtliche gem. Betriebskostenverordnung umlegbaren Kosten werden zu 100% diesem Mieter zugeschrieben.
Vielen lieben Dank für die Antwort. Jetzt weiß ich Bescheid Albatros
Bei einem EFH gibt es nichts umzulegen, zu verteilen.
Das muß man nur wenn es im Haus mehr als eine Mietpartei gibt.
Kostet z. B. die Grundsteuer für das EFH 520 € trägt der der Mieter diese in voller Höhe.
Dasselbe gilt für z. B. die Versicherung, die Schornsteinfegerkosten, Kosten der Heizungswartung.
Bei einem EFH gibt es keine BK, da gibt es Kosten und Lasten, und die werden auch nicht verteilt, weil es nichts zu verteilen gibt, so jedenfalls Blank und Börstinghaus und andere.
Sogar der BGH hat schon mal geurteilt, dass diesbezüglich Rechnungen einfach durchgereicht werden können.
Du teilst es durch 1 und stellst die Kosten in Rechnung.
Als keine Umlageschlüssel erwähnen oder auflisten sondern 1 zu 1 in Rechnung stellen
Umlageschlüssel bedeutet eine Aufteilung der Kosten auf mehrere Einheiten.
Eine Einheit : 1 bleibt sich im Ergebnis gleich.
Welche Kosten wolltest Du denn noch auf andere ... und wenn, auf welche - nicht vorhandene Parteien - aufteilen?
Oder gibt es Räume im Haus, die vom Mieter nicht genutzt werden dürfen?
Das ist ja da der Witz den ich anscheinend nicht begriffen hab. Es gibt keine weitere Mietpartei :) Jetzt bin ich erleichtert.
Dann werde ich die Kosten die so für das Haus angefallen sind genau so auflisten und dann per Rechnung an den Mieter verabschieden
Ich hatte es dir in deiner vorangegangenen Frage schon erklärt...........
Vielen lieben Dank Bwhoch2
wenn aber ein Teil des Hauses nicht mivermietet wird oder Teil eines Gartens und ich dadurch zur Auflistung der Schlüssel verpflichtet bin,welche Umlageschlüssel wären das in diesem Fall für die genannten Positionen? Alles nach Wohnfläche bis auf Abwasser? Eine Wartung der Brennwerttherme und Schornsteinfeger nach Wohnfläche obwohl nur 1 Mieter??