wann ist der Austausch einer Gastherme eine Modernisierung? ?
meine Gastherme hatte ein Defekt, zu viel CO2 ! dies wurde vom Schornsteinfeger diagnostiziert ! Daraufhin hat ein Handwerker(Sanitäre Firma), vom Vermieter bestellt, den Defekt geflickt. ca. 2 Monate später lies der Vermieter die Gastherme (diese war schon über 20 Jahre alt) gegen eine neue s.g. Brennwerttherme austauschen.
im Nachhinein will der Vermieter jetzt wegen Modernisierung die Miete erhöhen.
ist das rechtens ?
2 Antworten
Eine Modernisierung ist es dann, wenn das Gerät ausgetauscht wird, während es funktionstüchtig ist. Das ist bei dir ja der Fall, da vor dem Austausch die Reparatur stattgefunden hat.
Wäre das Gerät ausgetaucht worden, als es defekt war, wäre es keine Modernisierung, sondern das würde man dann Instandsetzung nennen. Zugegeben, sehr feine Unterschiede in der Rechtsprechung.
Ja an sich ist das schon rechtens. Das ist eine wesentliche Berbesserung wenn er einen atmosphärischen Kessel gegen ein Brennwertgerät austauscht. Da sparst du auch Energiekosten dadurch. Um wieviel will er die Miete denn erhöhen?