Heizkosten werden im ganzen Haus aufgeteilt?

12 Antworten

Laut der Nebenkostenabrechnung sind die Heizkosten fürs gesamte Haus auf alle Mieter je nach m² Wohnfläche verteilt worden

Das ist gemäß Heizkostenverordnung nicht zulässig.

Entweder Aufteilung 50% ( auf m² ) /50% verbrauchsabhängig oder 30% auf m² / 70% verbrauchsabhängig.

Ich würde diese Abrechnung nicht akzeptieren und auch bei den anderen Posten recht genau hinschauen.

imager761  16.03.2020, 10:52

Die verbrauchsabhängige Erfassung ist beileibe kein Pflicht, wie du das behauptest.

schleudermaxe  15.03.2020, 14:30

Zum Glück gibt es Gerichte, die das anders sehen.

Normal müssen 50% der Kosten verbrauchsmäßig erfasst werden und 50% werden umgelegt.

Es gibt da aber Sonderregeln für alte Häuser oder wenn nur wenige Wohnungen an der Heizungsanlage hängen.

Wenn die Sonderregeln nicht zutreffen, kannst du die Heizkosten um 15% gesamt kürzen.

DaKaBo  15.03.2020, 19:01
Normal müssen 50% der Kosten verbrauchsmäßig erfasst werden und 50% werden umgelegt.

Mindestens 50 %, höchstens 70 % nach Verbrauch.

Die Umverteilung der Heizkosten nach dem "Giesskannenprinzip" ist die bei weitem schlechteste Methode, aber sie ist nicht verboten.

Da sollten sich alle Mieter zusammen an den Mieterbund oder die Verbraucherberatung wenden und eine Änderung der Abrechnungsmodi verlangen.

Leider ist das sehr schwer, die Mieter die bisher ihre Heizkörper immer auf "volle Pulle" laufen liessen werden sich einem solchen Ansinnen nicht anschliessen wollen.

Bleibt nur zu hoffen dass zumindest eine Mehrheit dafür stimmt.

Gerhart  16.03.2020, 09:33

Heizkostenverordnung richtig lesen!!!

Minijobopa  16.03.2020, 11:07
@Gerhart

Ja, habse gelesen, aber was nützt die ganze Verordnerei wenn sich gewisse Hausbesitzer nicht dran halten.

Und die Mieter sich nicht wehren weil sie Angst haben müssen gekündigt zu werden, bzw die Miete erhöht zu bekommen, sodass sie sie nicht mehr bezahlen können.

In sehr vielen Fällen ist das so, einen verfolge ich grade im Bekanntenkreis, da ist es einfach so dass die Beiden ohne Anwalt nicht mehr weiter kommen aber der kostet Geld das sie nicht haben.

Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland immer noch 2 Paar Schuhe.

Warum ist das so? Sind an den Heizkörpern keine Heizkostenverteiler bzw. gibt es keine Wärmemengenzähler? Seit wann wohnst du in dieser Wohnung?

Heizkosten müssen zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden, jedenfalls in Mehrfamilienhäusern Ein Teil der Kosten wird dabei nach der anteiligen Wohnfläche umgelegt (30 oder 50%, wie im MV vereinbart) der andere Teil nach gemessenem Verbrauch (mittels Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler 50 oder 70%). Das gemäß Heizkostenverordnung. Heizen andere Mieter viel, steigt natürlich damit auch dein Anteil nach Wohnfläche, obwohl du evtl. sparsam heizt.

Wird nicht nach Verbrauch (gesetzeswidrig!) abgerechnet, sind deine Gesamtheizkosten um 15% zu reduzieren, so will es der Gesetzgeber.

Bitte dringend damit zum Anwalt gehen

schleudermaxe  15.03.2020, 14:26

Seit wann gilt denn im Mietrecht das Gesetz?

Es gilt doch auch dort das Recht, oder hat sich da etwas geändert?