Probleme mit Mieter , vorzeitiger Auszug , volle Mülltonne ?
Hallo zusammen.
Wir hatten ein Einfamilienhaus auf dem Land vermietet, der Mieter wollte weil seine Frau schwanger wurde , wieder in die Stadt ziehen , so haben wir uns auf einen ausservertraglichen Auszug zum 08.01.21 geinigt.
Nur hinterließ der Mieter volle Mülltonnen die Restmülltonne wurde am 18.01 regulär geleert, Biomüll am 28.01. und Altpapier erst am 04.02.21.Alle Tonnen waren Randvoll.
Daher mussten wir jemand beauftragen welcher die Tonnen zu leeren rausstellte, da wir selbst nicht dort wohnen.
Auch hat sich der Mieter erst Ende März bei der Gemeinde abgemeldet, so dass diese erst ab der Abmeldung zum nächsten Monat 01.04.21 den Müll abmeldete und keine Gebühren mehr erhob.
Daher meine Frage ist es legitim in der Endabrechnung der Nebenkosten die Müllgebühren noch bis zum 31.03.21 zu verechnen und die Auslagen der Person welche zum Leerungstermin die vollen Tonnen beim Auszug rausgestellt hat, Fahrtkosten, Zeitaufwand.
Kennt sich jemand aus? Oder hatte jemand das Problem schon mal ?
5 Antworten
Der Eigentümer bezahlt die Abfallentsorgung seit 2 Jahren. Daher ist das eine Position in der BK-Auflistung, die der Eigentümer als Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen kann. Somit ist nach Mietende der Eigentümer/Vermieter auch verpflichtet, den Mieter aus der Abfallentsorgung abzumelden.
Offenbar hat sich der Mieter in seinen neuen Wohnung nicht angemeldet und somit ist der Gemeinde die Abmeldung auch nicht bekanntgeworden. Warum nun die Gemeinde Verwaltung mit dem ehemaligen Mieter hin- und her geschrieben hat, bleibt unklar.
Der Mieter hat gar keinen Einfluss auf seine Abmeldung - denn die geschieht ohnehin von amtswegen aber nur, wenn der Mieter sich unter der neuen Adresse anmeldet.
Nun hast du guten Glaubens auf den Automatismus der Abmeldug vertrauend den Mieter nicht explizit bei der Abfallentsorgung abgemeldet.Daraus sind dir Kosten entstanden. Die Abfallgebühren kannst du nur bis Mietende fordern. Weitere Zahlungen gehen zwar zu Lasten des Mieters aber nur über eine Schadenseratzforderung (150€), die du in der Kautionsabrechnung geltend machen kannst. Belege vorlegen!
Ich würde das auch von der Kautioin abziehen. Brief dazu mit Begründung. Punkt!
Die Kosten die der Mieter verursacht hat, kannst du ihm selbstverständlich in Rechnung stellen. (Mit einer nachvollziehbaren Aufstellung). Dafür hat man als Vermieter doch normalerweise die Kaution zur Verfügung.
"Nachweisbare Kosten" die der Mieter verursacht hat. Das ist doch recht einfach.
Ok Dankeschön.
Ihre Kollegen hier sind anderer Meinung, aber ich denke ich werde es in der Endabrechnung mit verechnen.
Nach der Übergabe ist doch der Mieter nicht mehr für die Tonnen zuständig. Das ist ehrlich gesagt nicht sein Problem, dass die Tonnen erst nach seinem Auszug irgendwann geleert werden.
Und ihm jetzt einen Strick aus der Abmeldung bei der Gemeinde zu drehen – ich weiß nicht, halte ich für fragwürdig…
Wenn der MIeter sich erst nach Monaten bei der Gemeinde abmeldet und solange seine Müllgebühren bezahlt werden müssen, dann ist der Mieter dafür zuständig.
Für An- und Abmeldung des Mülls ist der Vermieter aber zuständig.
Das kann man so oder so regeln. Bei uns laufen sämtliche Abfall-Verträge auf die Mieter. Wir haben damit nix zu tun. Um sich nämlich genau solche Scherereien zu ersparen.
Ja, okay, so kann man es auch machen. Bei uns laufen diese posten über uns als Vermieter, weil es sonst immer Theater gibt bei Ein- und Auszug, An- und Abmeldung. Aber da sich der Fragesteller ja als Vermieter hier darüber beschwert, läuft das ganze ja offenbar über ihn – also müsste auch er sich um eine Abmeldung kümmern…
Wahrscheinlich ist das auch pro Gemeinde unterschiedlich. Bei uns gab es damit bisher keine Probleme. Da die Mieter sich selbst kümmern (und das Geld von deren Konto abgeht) waren sie immer fix bei An- und Abmeldung :-)
Naja , war aber sein Müll welcher bei der nächsten Leerung weg musste und wenn man zum 08.01. auszieht sich erst zum 26.03 abzumelden ist aauch mehr als 2 Monate danach zumal die Gemeinde nach Satzung die Müllabfuhr nach den gemeldeten Personen berechnet.
Wenn du ihm die "nachgewiesenen Kosten" von der Kaution abziehst, müsste ER ja anschließend wegen dieser paar Euro klagen. Dem kannst du dann ja einfach lächelnd entgegen sehen.
Über wen wird denn die Müllabfuhr abgerechnet? Wenn es über den Mieter abgerechnet wird, muss er es abmelden, meldet er es nicht ab, entstehen automatisch ihm die Kosten. Wird es über den Vermieter abgerechnet, muss der sich darum kümmern, dann wird es über diesen abgerechnet.
Dann würde sich der Fragesteller aber auch ganz schön arschig verhalten. Der Mieter darf selbstverständlich bis zum letzten Tag seiner Miete die Mülltonne nutzen. Wenn dann keine Leerung ansteht, ist das nicht das Problem des bis dahin vorhandenen Mieters. Und erfolgt die Abrechnung der Müllgebühren über den Vermieter, muss der sich auch um eine Abmeldung der Tonnen kümmern, nicht der Mieter, er, der Mieter, ist dann ja auch gar nicht direkter Kunde des Entsorgers, die würden irgendwelche Weisungen von ihm dann ja auch gar nicht annehmen.
Die Müllgebühren (der Gemeinde, bis 31.3.) kann man glasklar dem Mieter in Rechnung stellen. Das "Rausstellen der Tonnen" sehe ich kritischer - welche Kosten sollen denn hierfür angefallen sein? Das ist ne Sache von einer Minute.
Die Schachtel Ferrero, die man den Nachbarn zum Dank dafür gibt, dass sie die Mülltonnen mit rausstellen, kann man gern mit in die Betriebskosten-Abrechnung packen. Ist halt dreist und juristisch anfechtbar.
Ja aber die Gemeinde berechnet nach laut Melderegister gemeldeten Personen, so ist es schon Sache des Mieter sich zeitnah umzumelden.
Grundsätzlich ja, aber wenn du als Kunde des Entsorgungsunternehmens mitteilst, dass der Mieter ausgezogen ist und die Kündigung ja auch vorweisen kannst, die wird ja nicht nur mündlich erfolgt sein, dann klopfen die dem ehemaligen Mieter auf die Finger, dass er sich zeitig ummelden muss und du bist raus mit den Müllgebühren…
Ja sie haben ihm mehrmals angeschrieben , sein Reaktion war, dass er aus " Steuerlichen Gründen" da gemeldet bleiben möchte, daher wurde er von Amts wegen abgemeldet.
Die Gemeinde berechnet halt Müllgebühren nach dem Melderegister.
Und wenn er aus " Steuerlichen Gründen" bleiben möchte, hätte er ja das Missverhältnisfortsetzen müssen , beides geht halt nicht, ausziehen und gemeldet bleiben wollen, daher würde er ja nach der 3 Aufforderung von der Gemeinde abgemeldet.
Ja, okay, diese Details hast du ja bisher noch nicht geschildert. Dann würde ich ihm die zusätzlich entstandenen Entsorgungskosten in Rechnung stellen beziehungsweise von seiner Kaution abziehen. Nicht hingegen geltend machen können wirst du, dass irgendwer die Mülltonnen rausstellen musste. Das ist nun wirklich nicht sein Problem. Wenn 14 Tage vor seinem Auszug das letzte Mal die Mülltonne geleert wird – wo soll er denn die letzten 14 Tage seinen Abfall lassen?
Sicher kann man die Müllentsorgungskosten dem Verursache (= dem Mieter) in Rechnung stellen. Müllentsorgung fällt klar unter §2 Betriebskostenverordnung und darf auf den Mieter umgelegt werden. In voller Gänze, so lange, wie die Kosten eben angefallen sind.
Nur hinterließ der Mieter volle Mülltonnen
Dass ein Mieter die Mülltonnen sachgemäß nutzt und befüllt, kann man ihm wirklich nicht vorwerfen. Dazu sind Mülltonnen nunmal da. So lange der Deckel noch zugeht, ist das erlaubt.
Daher mussten wir jemand beauftragen welcher die Tonnen zu leeren rausstellte
Auch hier sehe ich kein Riesenproblem.
Sicher wäre es netter gewesen, der Mieter hätte die Tonnen selbst rausgestellt. Er konnte sie aber nunmal nicht 4 Wochen im Voraus rausstellen (dann hätten sie sicher den Gehweg o.ä. blockiert). Ihr hättet euch einigen können, dass er nochmal zurückkommt und sie rausstellt.
Aber mal ehrlich: Wieviel Aufwand und Kosten verursacht das "Rausstellen von Mülltonnen"? Ist in 1 Minute erledigt.
PS: Wegen genau solcher Scherereien haben wir uns übrigens mit unseren Mietern darauf geeinigt, dass sie sich um die Müllentsorgung (inkl. sämtlicher Verträge) selbst kümmern. Dann haben wir zumindest die Kosten nicht am Hals. Um das Rausstellen der Tonnen kümmern wir uns im Zweifelsfall selbst, ist doch kein Riesenäkt.
Ja er zog 16 km weiter in die Stadt.
Der Andere musste halt auch hinfahren weil niemand da wohnt und will km Geld, üblicher Rahmen , Entfernungsbauschale.
Früher musste der Verursacher bei der Gemeinde den Müll ab - und anmelden, fand ich auch besser, aber vor 2 Jahren haben die auf Melderegister umgestellt und nun zahlt der Eigentümer und muss es über die Nebenkosten wieder reinholen .
Der Andere musste halt auch hinfahren weil niemand da wohnt und will km Geld, üblicher Rahmen , Entfernungsbauschale
Hätte nicht auch einer der Nachbarn die Mülltonnen mit rausstellen können, für ne Packung Pralinen / ne Flasche Sekt?
Sind halt die lästigen Vermieterpflichten, sich um sowas zu kümmern. Wir wohnen zum Glück nahe der vermieteten Immobilie, das erleichtert sowas. Habe sowas bisher aber immer als meine Aufgabe gesehen ("Aufräumen" bevor der nächste Mieter kommt).
Was die Müllentsorgung betrifft:
- der Müllentsorgungs-Vertrag läuft auf dich (als Eigentümer) und du zahlst?
- was hat denn dann die "Abmeldung des Mieters bei der Gemeinde" damit zu tun? Müll kann doch völlig unabhängig davon anfallen, wann sich der Mieter bei der Gemeinde an- und abmeldet
Seltsame Systeme, die sich manche Gemeinden da ausdenken. Um nicht zu sagen: Beknackt :-)
Hm, bin kein Fachmann, aber meine Meinung, bzw. Gedanken dazu: die Müllabfuhr wird über die Nebenkosten mit dem Mieter abgerechnet - für den Mietzeitraum! Es hätte ja auch sein können, dass direkt ein Nachmieter eingezogen wäre.
Das die Mülltonnen voll hinterlassen wurden, ist unschön vom Mieter, aber andererseits sind Mülltonnen dafür ja gedacht ... So lange der Mieter dort noch wohne, war es seine Pflicht, die Tonnen rauszustellen. Aber er hätte auch schlecht alle vollen Tonnen rausstellen können, wenn diese erst Tage/eine Woche später gelert werden - da hätten sich auch wieder Leute darüber beschwert.
Die Kosten für den gebuchten Tonnen-Raussteller ... über wieviel Geld sprechen wir hier? Ist das den Aufwand und Ärger Wert, sich nachträglich damit jetzt noch lange mit dem ehemaligen Mieter auseinander zu setzen?
Es gab halt Ärger mit der Gemeinde, er wollte aus Steuerlichen Gründen da gemeldet blieben, hätte er sich zum 08.01. Auszugtermin abgemeldet hätten die Müllgebühren zum 01.02 geendet, gleiches auch zum 31.01.
Aber als ich den Müll abgemeldet habe müsste ich das Übergabeprodokol vorlegen , als Beweis, dass er tatsächlich ausgezogen ist , er hätt, gegenüber der Gemeinde immer weekend behauptet er möchte aus Steuerlichen Gründen gemeldet bleiben , er würde dann von Amts wegen abgemeldet, weil die Freundin schwanger ist wieder zurück in die Stadt ziehen ok, aber dann weiß nicht was das bringen soll , am alten Ort steuerlich gemeldet bleiben?
Nich nachvollziehbar.
Geht so um 150 Euro alles zusammen.
Sag ihm, du wolltest ihm mit dem ganzen (wohl nicht ganz korrekten) Gemauschel mit der Abmeldung und dem Übergabeprotokoll einen Gefallen tun wollen und willst jetzt nicht zusätzlich noch auf Kosten sitzen bleiben und behalt die 150 EUR von der Kaution ein. Wenn er akzeptiert, ist alles gut. Wenn nicht ... 150 EUR wäre mir der potentielle Stress wegen dem Streit darüber nicht wert ...
hätte er sich zum 08.01. Auszugtermin abgemeldet hätten die Müllgebühren zum 01.02 geendet
Wenn das System bei eurer Gemeinde so ist, ist der Fall für mich klar:
Der Mieter hat die vollen Kosten bis zum 31.3. zu tragen. Er wollte es ja so.
Führe es einfach in der Betriebskostenabrechnung auf und stelle es ihm in Rechnung. Bzw. behalte den Betrag von der Kaution ein (ist für dich der sicherere Weg).
Ja genau , wir sind gerade bei der Kaution Abrechnung.
Meine ausgezogen zum 08.01. Schön und gut aber seine vollen Tonnen müssen ja zum nächstmöglichen Abholtermin geleert werden.
Er hatte mit seiner Lebensgefährtin das Haus alleine, zumal er ja noch eine Kündigungsfrist hätte, da ich ihm hier dabei schon entgegengekommen bin , denke ich falls nicht einschlägige Gerichtsurteile anderweitig lauten , dass zumindest sein Müll noch ordnungsgemäß nach dem Auszug zu entsorgen sei auf seine Kosten?