Einfamilienhaus an mehrere Mieter vermiten?
Guten Tag,
wir haben ein Einfamilienhaus, also eine Wohneinheit. Auf der Klingel gibt es nur einen Namen. Falls ich Erdgeschoss und 1.OG separat vermieten will, muss ich irgendeine Genehmigung holen? Soll ein Architekt "Teilungserklärung" dafür machen und an Bauamt einreichen? Oder darf ich einfach zwei Klingel einbauen und die Geschosse separat vermieten? Danke für die Antworte im Voraus!
5 Antworten
.... oft schwierig, aber machbar.
Besonders die Verteilung der Kosten und Lasten muss passend sein.
Stress machen die lieben Mieter nicht beim Einzug!
Bedenke, ein weiters Bad, eine Küche, ein Stromzähler, zwei Wohnungseingangstüren müssen her.
Wir soll die Gartenpflege/der Winterdienst stattfinden und wer muss dafür bezahlen?
Der obere Mieter muss auch Abstellflächen bekommen, draußen oder drinnen!
Viel Glück.
Dem Finanzamt ist es egal, die kümmern sich nicht um das Baurecht, wenn es steuerlich gesehen zwei Wohneinheiten sind.
Du kannst an eine Mieterpartei mit mehreren Mietern das Haus vermieten. Dazu brauchst du weder Teilungserklärung noch Bauamtsbescheinigung, weil die Mieterpartei das Wohnen in den Räumen des EFH selbst regelt.
Willst du hingegen an 2 Mietparteien vermieten, wird es schwieriger, weil dann 2 abgeschlossenen Wohnung geschaffen werden müssten, die jeweils mit Bad, Küche und Wohnungseingangstür versehen sein sollten. Grundsteuerlich könnte nun das Haus als Mehrfamilienhaus gelten, wenn es auf dem Gebiet der ehemaligen DDR steht.
Du kannst auch einzelne Zimmer im Haus an unterschiedliche Personen vermieten, Küche und Bad wären dann gemeinschaftlich zu nutzen.
Daher ist es möglich mehrere Klingeln und Briefkästen zu installieren.
Falls es einen Bebauungsplan gibt, ist genau das dort geregelt. Falls nicht, ist es etwas lockerer und man braucht nur 2 sogenannte Wohnungseingangstüren. Jeder muss einen gesonderten Eingang haben und klar, 2 Klingeln und 2 Briefkästen.
Teilungserklärung braucht man nicht. Diese ist nur erforderlich, wenn man einzelne Wohneinheiten verkauft.
Eigentümer von dem Einfamilienhaus seid ihr? Dann könnt ihr vermieten. Was für Frage dann wegen der Klingel? Wenn ihr dann vermietet müsst ihr das an das Finanzamt melden, da ihr Einnahmen erzielt.
Ja, wir sind die Eigentümer. Ich wusste so: Wenn man ein Wohngebäude beim Bauamt z.B. für 2 Wohneinheiten genehmigt ist, darf man nur an zwei Mieter vermieten und darf das Gebäude 2 Klingel besitzen.
Wenn ihr zwei Wohnungen vermieten wollt, dann muss es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für jede Wohnung geben. eine Teilungserklärung braucht ihr nur, wenn ihr beabsichtigt, eine der Wohnungen zu verkaufen. Dann müsste darüber eine WEG begründet werden.