Wasserverbrauch der Mieter über eine einzige Wasseruhr (Hauptuhr) abrechnen- ist das legal?
Ist es eigentlich legal, den Wasserverbrauch der Mieter "abzurechnen" anhand nur einer Wasseruhr, also der Hauptuhr? In den Wohnungen und auch sonst nirgends gibt es Wasseruhren für die einzelnen Wohnungen, sondern eben nur diese eine Uhr. Wie der Verbrauch genau "errechnet" wird, weiß ich nicht- jedenfalls nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch der Einzelnen. Weiß jemand, ob dieses Verfahren heute noch erlaubt ist?
13 Antworten
Wenn keine eigene Wasseruhr in der Wohnung ist, kann entweder nach Personen oder nach qm der Wohnung abgerechnet werden.
Der Verbrauch ist dann durch alle Personen bzw. alle qm zu teilen und mit den Personen einer Wohnung bzw. den qm der eigenen Wohnung zu multiplizieren.
Der gewählte Umlageschlüssel ist im Mietvertrag zu benennen, wenn nichts dasteht, gilt Wohnfläche. Nach Installation von KWZ bzw. WWZ darf der Vermieter auf Abrechnung nach Verbrauch umstellen, es bedarf aber dazu einer schriftlichen Erklärung an alle Mieter. Im Rahmen einer Modernisierung kann nachgerüstet werden, die Kosten können dementsprechend auf die Mieter umgelegt werden (11% jährlich auf Dauer).
Das kommt ein wenig auf das Bundesland an, in dem Du wohnst. In Hamburg ist z.B. vorgeschrieben, dass die einzelnen Wohnungen mit Wohnungswasserzählern ausgestattet sind. In der NK-Abrechnung kommt dann nur noch das Wasser für den Außenwasserhahn bzw. für die Treppenhausreinigung zur Abrechnung, die Wasserkosten rechnet der Mieter i.d.R. direkt mit den Wasserwerken ab.
Ja diese Abrechnungsvariante ist immer noch zulässig, da oftmals nicht zumutbar ist, den für Einzeluhren notwendigen Installationsaufwand vom VM zuverlangen. Dass das zu Ungerechtigkeiten zwischen Dauerduschern Pfützchenbadern führen kann ist bekannt.
Das ist zulässig! Es kann wahlweise nach Personden oder nach Wohnfläche abgerechnet werden, wenn eine Einzeluhren nicht vorhanden sind, was man übrigens bevor dem Einzug in eine Wohnung durchaus feststellen kann!
Ja, das ist bei uns auch so - leider.
Der Gesamtverbrauch wir dann pro Kopf umverteilt. Das kann sehr ungerecht werden. Der Mieter im EG hat z.B. eine Terasse. Im Sommer werden jeden Abend die Blumen reichlich gegossen. An besonders schönen Tagen wird ein Pool aufgestellt .... das kostet alle Mieter!
Das frage ich mich auch, aber ich mach da keinen stress mehr, weil wir bald ausziehen werden.
Hui, ist aber schon ein ziemlich krasses Beispiel mit dem Pool. Ich bin auf dem Gebiet absoluter Laie aber kann man in einem solchen Fall nicht irgendwas machen? Warum sollten die anderen Mieter für das Plantschvergnügen eines anderen blechen?