Was kann ich tun, wenn der Wasserverbrauch in der Nebenkostenabrechnung unverhältnismäßig gestiegen ist, ohne erkennbare Veränderungen in der Wohnraumgröße?
Wir wohnen seit 12 Jahren in einem 2Familienhaus mit unserem Vermieter. Bis jetzt lag unser Wasserverbrauch für das ganze Haus bei ca. 240-280 Kubikmeter. Obwohl kein Mieter dazu gekommen ist und dei Wohnfläche des Hauses gleich geblieben ist, soll unser Wasserverbrauch lt. Abrechnung der Stadtwerke um 180 Kubikmeter gestiegen sein. Wir verbrauchen jetzt also 380 Kubikmeter und danach wird ja auch das Abwasser berechnet. Das sind 651,00€ mehr, ohne dass sich unsere Lebensgewohnheiten oder Geräte geändert haben. Wir versuchen, Wasch-und Spülmaschine immer effizient zu nutzen und haben auch neuere Geräte. Wie kann das sein, dass wir trotzdem plötzlich soviel mehr brauchen?
7 Antworten
Es gibt möglicherweise einen stillen Verbraucher - ständig nachlaufende WC-Spülung oder vergleichbares.
Das läßt sich in einem Haus mit nur 2 "Verbrauchern" doch recht einfach überprüfen.
nein, haben wir überprüft, das ist es nicht. Da ist alles in Ordnung.
Bei uns ist der Wasserverbrauch auch angestiegen, lag aber an unserer Tochter die dazugekommen ist. Wenn sich die Personenzahl im Haus erhöht, schnellt der Wasserverbrauch auch extrem in die Höhe (hier: http://www.kueche-und-bad.de/ gibt es einen Online-Rechner dazu). Ansonsten wäre auch noch eine laufende Toilettenspülung ein guter Tipp. Im Spülkasten setzt sich gerne Dreck unter die Glocke und man hat ständig laufendes Wasser.
Der Wasserverbrauch hat nichts mit der Wohnraumgröße zu tun. Allerdings kann die Umlage der Wasserkosten nach anteiliger Wohnfläche erfolgen, wenn nicht alle Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind. Das könnte dazu führen, dass bei gleichbleibendem Wasserverbrauch in deiner Wohnung, aber Steigerung in anderen Wohnungen, natürlich dabei auch die Anrechnung für deine Wohnung höher ausfällt.
Wenn der Verbrauch auf ein mal um 1/3 steigt, kann hier evtl. ein Leck die Ursache sein oder ein Ablesefehler oder dein Vermieter hat mehr verbraucht.
Wie ist denn mietvertraglich die Umlage der Wasserkosten vereinbart?
Ist evtl. die Eichfrist des WZ überschritten (6 Jahre)?
Für Gartenwasser kann ein separater Zähler installiert werden. Dann wird für dieses kein Schmutzwasser berechnet.
Mit Betonung auf kann.
Der Vermieter hat das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten (BGB). Demzufolge ist er dazu verpflichtet, ansonsten dürfte der Mieter seinen Anteil kürzen.
Auch die Hauptzähler unterliegen der Eichpflicht von 6 Jahren. In der Regel werden sie gewechselt.
Es gibt, wenn ich das recht verstehe, keine separaten Wohnungswasserzähler.
Dann muß der Vermieter, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, den Wasserverbrauch nach der Wohnfläche abrechnen.
Mit der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen hat das nichts zu tun, einfach nur mit den Kosten bzw. der Aufteilung der Kosten.
Angenommen Wasserkosten waren in einem Jahr 1500 €, Gesamtwohnfläche 250 m², dann zahlt jeder Nutzer 6 € pro m² Wohnfläche.
Wasserkosten im nächsten Jahr 2500 €, dann zahlt jeder 10 € pro m² Wohnfläche.
Am besten ist, wenn du dir die Abrechnung noch einmal genau ansiehst und darauf achtest, ob die Abrechnung durch Ablesung oder durch Schätzung zustande gekommen ist. Sollte Letzteres der Fall sein, widerspreche kurz der Abrechnung, übermittle die abgelesenen Daten und im Normalfall erhältst du eine korrigierte Abrechnung. Sollte die Abrechnung aber stimmen, solltest du wirklich genau auf den Verbrauch achten (z.B. regelmäßige eigene Ablesung z.B. wöchentlich).
Das ist eben nicht möglich, da der Vermieter seinen Keller und damit auch alle Zähler, peinlichst genau unter Verschluss hält.
Du hast einmal im Monat das Recht auf Einsichtnahme deiner Zähler (AG Köln, Urteil 201 C 464/12 (hier zwar für Stromzähler, aber analoge Anwendung).
Du hast einmal im Monat das Recht auf Einsichtnahme deiner Zähler
Mit Betonung auf deine Zähler. Hier gibt es für Wasser aber keinen "deinen" Zähler, nur einen Hauptwasserzähler für das ganze Haus.
Also der Kommentar hieß alle Zähler, wie die Aufteilung ist, wurde leider nicht erwähnt. Aber selbst wenn es nur einen Zähler gibt, wäre das Recht zur Einsicht damit ebenso gegeben.
Di gilt doch nur für Wohnungszähler. Die Hauptzähler werden nur stichpunktartig geprüft und vom Versorger evtl. ausgetauscht.
Mit Betonung auf kann.