Nachberechnung für Schmutzwasser rechtens?

4 Antworten

Ich bin auch Vermieter und war mal Mieter. Nebenkosten (Betriebskosten) Nachzahlungen kann ich nach den Mietschutzgesetzen, nur 1 Jahr lang nach dem Abrechnungszeitraum vom Mieter fordern. Danach habe ich einfach Pech gehabt und kann den Mieter nur um dessen Kulanz bitten, auch wenn der Fehler bei der Gemeinde lag.

nanodeluxe 
Beitragsersteller
 09.01.2013, 22:54

Hey danke für die Antwort. Ein link zu dem Gesetz wäre klasse. Schon mal vielen Dank. LG

Sofern der Vermieter dies nicht zu verantworten hat, kann er das gem. § 556 BGB nachberechnen...

Hi nano,

§ 556 BGB enthält in Absatz 3 folgende Bestimmungen:

„Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Du solltest durch Anforderung des >Originaldokuments von der Stadt über nachberechnete Abwasserkosten< nachsehen, ob die Frist abgelaufen ist und ob überhaupt solches Dokument besteht.

Ungefähr 34.700 Ergebnisse (0,24 Sekunden), das ist das Ergebnis auf die Frage bei google: abwassergebühr teurer. Antwort in Kurzform: ja, deutlich. Vielfach ist zu lesen, daß Nachberechnungen durch getrennte Frisch- und Abwassergebühr für 2010 vorgenommen wurde.

Ob Deine Abrechnung überhaupt richtig ist? Fordere vom Vermieter die Originalbelege in Kopie an, denn nur so ist ein Nachvollziehen erst möglich.

Frohe Feiertage, Grüße

nanodeluxe 
Beitragsersteller
 23.12.2012, 10:38

hallo, danke für die ausführliche antwort. also in dem schreiben verstehe ich es so, dass die gemeinde den fehler bei einer überprüfung festgestellt hat. es wurde zu wenig grundgebühr erhoben, da bei uns in einem objekt ja mehrere wohneinheiten sind. also denke ich ja mal hat unsere hausverwaltung etwas falsches damals beantragt. oder? die nachzahlung resultiert nicht aus einer erhöhung.

ebenfalls frohe feiertage :-)