Betriebskostenabrechnung - zu hoch?

Betriebskostenabrechnung - (Mietrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung)

5 Antworten

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Zuerst mal dazu, was nicht zu zahlen ist und nie zu zahlen war.

Du kannst Du für die letzten drei Jahre das Geld zurück holen ( einfach mit der Nachforderung verrechnen )

Kontoführungsgebühren hast Du nicht zu zahlen. Diese Kosten muss der VM selbst tragen.

Recycling-Papier dürfte ausschließlich gewerblich sein. Also von Dir nie zu zahlen. Wenn dem so ist, auch die letzten drei Jahre zurückfordern.

Müllabfuhr bei der Kommune nachfragen, was Dein Haushalt üblicherweise zahlen muss und das verrechnen.

Hier sind offensichtlich Kosten des Gewerbes auch enthalten.

0,5 Personen können hier trotz allem teurer sein als die üblichen Gebühren für einen Haushalt.

Wasser ist für einen Zwei-Personen-Haushalt üblich.

Die Versicherungen sind viel zu hoch.

Hier hängen offensichtlich die Gewerberaumversicherungen mit in der Abrechnung.

Diese müssen aber nach der Betriebskostenverordnung von den Kosten der Wohnung getrennt werden.

Heizkosten prüfen, ob dort Wartungskosten in den Gesamtkosten von mehr als 280 € enthalten sind. Alles was darüber liegt beinhaltet Reparaturen oder Kosten der Gewreberäume.

Ich rate hier dringend, einen Mieterverein aufzusuchen und die Abrechnungen der letzten Jahre gleich mitzunehmen.

seerose1955 
Beitragsersteller
 11.08.2010, 09:16

herzlichen Dank. Ich werde die Sache einem Anwalt übergeben.

Wohn- und Gewerbeflächen, zumal hier eine überwiegend gewerbliche Nutzung vorliegt, bei der Nebenkostenabrechnung "in einen Topf zu werfen" ist nicht zulässig.

Lies dazu Betriebskosten bei Mischnutzung (1) im folgenden Link.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Betriebskosten.htm

seerose1955 
Beitragsersteller
 11.08.2010, 09:10

danke für den Tipp

Bei uns in der Schweiz ist das alles noch einmal anders aufgestellt, aber durch die Zahlen sehe ich, dass der eine viel zu hohe Summe verlangt. Beschwer dich als erstes mal bei deiner Rückversicherung, falls du eine hast und mach ihnen klar, das das zu teuer ist. Diese Rückzahlung würde bei und in der Schweiz rund 1200 Fr betragen und so eine Summe würde ich NIE bezahlen. Also setzt dich für deine Rechte ein, dass ist unmöglich, das der so viel verlangen kann. Wenn du noch fragen hast, dann schreib mir doch einfach. Ich finde, das du da echt über den Tisch gezogen wirst.

seerose1955 
Beitragsersteller
 11.08.2010, 09:11

danke für den netten Kontakt. Ich werde auf jeden Fall die Sache einem Anwalt übergeben.

Sorry, die Abrechnung ist gelinde gesagt eine Frechheit! Du wirst platt mit Gewerbetreibenden über einen Kamm geschert, die möglicherweise weitaus mehr Verbrauch haben bei Wasser, Müll u.s.w. Möglicherweise gibt es für soetwas auch höhere Grundsteuer, die Du als Privatmann nicht zu übernehmen hast. Geh schnellstmöglich zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt bzw. zum Mieterverein und widersprich der NK-Abrechnung so bald als möglich, nicht dass irgendwelche Fristen verstreichen. Auch hast Du das Recht, die Belege einzusehen, die zur Errechnung der Summen gedient haben. 200 EUR NK ohne Heizung für eine DG-Wohnung... Wahnsinn!

seerose1955 
Beitragsersteller
 11.08.2010, 09:11

danke für den Tipp

AndyMu97  09.08.2010, 13:34

Hast Du keinen eigenen Wasserzähler? Strassenreinigung/Winterdienst: gibt es Verkehrsflächen der Gewerbe, die nicht zum "öffentlichen" Bereich gehören, den Du benutzen kannst? Recycling Papier/Müll: Du hast nicht für den vielen Müll der Firmen geradezustehen! Was für Firmen sind das/Branche? Beleuchtung Gemeinschaft: wie sieht es mit Eingangsbereichen der Geschäfte aus, evtl. Reklametafeln? Versicherungen: finde ich hoch, evtl. mal Belege zeigen lassen, ob da auch gewerberelevante Punkte dabei sind. Grundsteuer: erkundige Dich, ob es bei euch unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe/Privat gibt, wenn ja: in der Abrechnung gesondert ausweisen lassen.

Sorry, aber falls Du nicht Jurist bist, brauchst Du hierfür einen. Bei 3 Parteien, davon 2 gewerbliche, das ist reiner Hohn.