welche rechte haben großeltern
unser enkelkind ist in vollpflege bei pflegeeltern. wir dürfen sie nur alle 12 wochen a´2 std sehen in begleitung eines der pflegeeltern. wir würden aber unser enkelkind gerne alleine zu besuch haben. auch was wir schenken, wird von den pflegeeltern bestimmt. dürfen die das. sorgerecht ist halbe bei tochter und halbe bei jugendamt. könnten wir unser enkelkind ganz zu uns in pflege bekommen , die jüngere schwester lebt schon bei uns.
3 Antworten
Ich habe auch zwei Geschwister als Pflegekinder. Rivalitäten zwischen Geschwistern in Pflege sind andere als die "Kabbeleien"/Streitigkeiten zwischen Geschwistern, die bei ihren Ursprungseltern leben. Da gibt es handfeste Auseinanderetzung, so dass ich ständig auf der Hut sein muss, um ggf. einzuschreiten. Je älter sie werden, umso schwieriger wird das Zusammenleben.
So hart das klingt: Aber da die Geschwister nun schon getrennt sind, rate ich, es dabei zu belassen. Die beiden werden sich ggf. vermissen und dabei aber gern haben. Je seltener man eine Person um sich hat, um so weniger kennt man ihre "Macken" und sieht nur die positiven Seiten.
Ich habe selbst ein Pflegekind, spreche also aus Erfahrung. Bevor eine Kind aus einer Familie genommen wird muss schon viel passiert sein. Dashalb, das Gericht wird schon seine Gründe haben. Wenn ich lese das auch die kleine Schwester nicht mehr bei der Mutter lebt, dann kann in dieser Familie etwas nicht stimmen.
Frag beim Jugendamt nach.