Darf Jugendamt einfach Adoptionen veranlassen?
schönen guten morgen.
Mir/uns wurde per Gericht das Sorgerecht von unseren Kindern entzogen und dem Jug. übertragen. jetzt würde ich gerne wissen ob das Jug. meine/unsere Kinder ohne unser Einverständnis zur Adoption freigeben dürfen.
7 Antworten
Du hast kein Sorgerecht mehr für die Kinder. Das hat das Jugendamt vom Gericht übertragen bekommen.
Rein Rechtlich hast du keine Kinder. ( Auf Grund des Entzuges) Also was hast du zu entscheiden wo irgendwelche Kinder hin kommen?
Mal ganz Ehrlich : wenn man das zu zweit nicht hinbekommen hat also sprich Vater und Mutter will ich nicht wirklich wissen was da vorgefallen ist.
Auch ich bin/ war Alleinerziehend ( seit Aug. 18, mit einem ADHS ler) und hatte das alleinige Sorgerecht. Klar grundlos und ohne, dass da nichts vorgefallen ist wird sowas nicht vollzogen. Ja es ist nicht schön gerade jetzt an Weihnachten.....
Aber jetzt mal wirklich Ehrlich was glaubst du eigentlich wie viel "Mitsprache Recht" denn den Eltern noch eingeräumt wird?
Der weitere Ablauf je nach alter der Kinder wird geguckt, in wie weit die Großeltern in frage kommen werden und oder ob es noch Geschwister gibt vom Vater/ Mutter und ob sie dort nicht verbleiben können. Immer mit dem Hintergrund was vor gefallen ist. Klar ansonsten kommen sie in eine Pflegefamilie und werden auch wieder je nach alter auch Adoptiert.
"Mitsprache Recht" ist doch eigentlich nur um die Form zu wahren.
Aber die haben doch jegliche "Rechte" Verloren.
die eltern haben weiter rechte und pflichten. egal was vorgefallen ist bleiben sie die eltern auch wenn das jugendamt das sorgerecht hat. die kinder koennen in pflege kommen. da muessen die eltern nicht zustimmen da dieses recht auf das jugendamt übetragen wurde. eine adoption ist ohne zustimmung beider elternteile nicht möglich.
wenn man das zu zweit nicht hinbekommen hat
wird geprüft warum das so ist und ob man da was ändern kann. da hilft das jugendamt mit. und erst wenn das alles nicht funktioniert kommt das kind in pflege, wird aber nicht adoptiert werden können
ganz so leicht ist das dann doch nicht. Selbst wenn den E$ltern das Sorgerecht entzogen worden ist, warum auch immer, besteht die Möglichkeit, dass Sie das Sorgerecht zurück bekommen können. Aber : Es müssen alle Auflagen erfüllt werden, ohne wenn und aber. Stellt sich auch nur einer von beiden quer, wars das. Geht zum Anwalt, lasst unabhängig davon ein Gutachten von euch erstellen, und reicht dieses beim zuständigen Gericht und beim Anwalt ein, und dann hofft das Beste, ich hatte Glück, und habe das Sorgerecht wieder bekommen
In der Theorie ist es möglich.
Und
Wie viel / häufig wird es Praktiziert / habt ihr damit Erfahrung?
Ich habe damit Erfahrung. Das kommt nicht so häufig vor, kommt aber vor.
Adoptiert werden können kinder nur wenn beide elternteile einverstanden sind. das JA kann die kinder in pflege geben um das kindeswohl zu gewährleisten.
Nein, das dürfen sie nicht. Auch dann nicht, wenn es für die Kinder besser wäre. Bitte denkt auch daran.
Zusatz: Das Sorgerecht kann Eltern gegen ihren Willen entzogen werden, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist. Eine Zwangsadoption gibt es aber nicht mehr. D.h. viele Kinder bleiben in Pflegefamilien und werden nie adoptiert, weil die leiblichen Eltern sich quer stellen.
Es kommt darauf an, warum man euch das Sorgerecht entzogen hat. Da muss schon so einiges vorgefallen sein, dass man diesen Schritt gemacht hat.Vielleicht wäre es für die Kinder, wenn ihr die Kinder zur Adoption freigeben würdet. Zum Wohle aller beteiligten.
das sorgerecht wurde euch entzogen, da ihr mehrfach gegen auflagen verstoßen habt und seitens jugendamtes und gerichtes festgestellt wurde, das das kindeswohl bei euch erheblich gefährdet ist.
das ist möglich zu entscheiden. aber gegen euren willen können die kinder zu keiner zeit zur adoption frei gegeben werden.
das wäre nur bei einer adoption so. da hat das kind rechtlich neue eltern mit allen verwandten und rechtlichen angelegenheiten wie erben und sorgerecht.
hier wurde nur das sorgerecht auf das jugendamt übertragen. das jugendamt muss da jetzt entscheiden was für die kinder am besten ist. adoptiert werden koennen die kinder so nicht. das jugendamt kann die kinder in pflege vermitteln wo sie dann so gefördert werden das sie sich altersgerecht entwickelrn können
wenn ein gericht das so anordnet muss da einiges vorgefallen sein. das kommt nicht von heute auf morgen.