pflegekind behalten

10 Antworten

Es ist doch so, dass der Aufenthalt in einer Pflegefamilie nicht auf Dauer angelegt sein soll, sondern dass das Kind früher oder später zu den leiblichen Eltern zurück kommt. Hier will der Vater seiner Verpflichtung nachommen und sich um sein Kind kümmern. Das wird natürlich grundsätzlich befürwortet und sollte nur in begründeten Fällen abgelehnt werden. Das Jugendamt wird vermutlich genau prüfen, ob und in welchem Umfang der Vater sich künftig um sein Kind kümmern darf. Dabei wird sicher auch die Bindung an Euch berücksichtigt - die Interessen des Kindes sollten dabei immer Vorrang haben.

claudi1972 
Beitragsersteller
 22.01.2014, 09:22

zurück 1Gefällt Dir dieser Inhalt? Hier klicken!Antwort von Panazee  vor 28 Min.Das sind Einzelfallentscheidungen. Das kann man so pauschal nicht beantworten.Da wird das Jugendamt gehört. Es spielt eine Rolle wie die Lebensumstände des Vaters sind und wie die Bindung zum Kind aussieht.Unterm Strich ist das Gericht angehalten in erster Linie das Kindeswohl im Auge zu haben, in zweiter Linie die Elternrechte und erst in letzter Linie eure privaten Wünsche.Ich schätze eine Chance das Sorgerecht für das Kind zu bekommen habt ihr nur, wenn ihr nachweisen könnt, dass ein Verbleib des Kindes beim Vater für das Kind und seine Entwicklung negative Folgen hätte.Ich würde mir nicht allzu viele Hoffnungen machen, dass das Kind bei euch bleiben kann.Ihr könnt natürlich mithilfe von Widersprüchen und neuen Anträgen das ganze eine ganze Zeit hinauszögern, aber ob es dem Kindesowhl dient das unausweichliche solange raus zu zögern. Mit jedem Monat, den das Kind bei euch ist wird es für das Kind problematischer sich dann auf seinen Vater als Bezugsperson um zu stellen.Aktionen →Kommentar von claudi1972 gerade ebenAls aller erstes mal ich kann sehr wohl ohne Fehler schreiben , auch beherrsche ich die groß und klein Schreibung. Das war ein von mir kopierter Text den ich heute Nacht geschrieben habe über mein Smarthphone ,und ja den hätt ich vorher nochmal durchlesen sollen...ok nun es ist so warum ,weshalb die leibliche Mutter angehalten wurde ihr Kind zu uns zu geben tut ja nicht viel zur Sache ,sie war grad 18 und hat es halt nicht geschafft, sich verantwortungsvoll um den kleinen zu kümmern....die Frage ist jetzt was schadet dem Jungen mehr ,bei seinen "Großeltern"rausgerissen zu werden, denn so werden wir von ihm und auch vom Jugendamt gesehen, oder das er zu seinem Vater muss zu dem er keine Bindung hat. Wie schon geschrieben hier ist sein zu hause, er lebt seid 2 Jahren bei uns und kennt nichts anderes, auch weint er wenn der Vater kommt um ihn zum Wochenendkontakt abzuholen...leiblicher Vater hin oder her für mich ist das kein Gerangel um ein Kind , sondern für mich gehört der kleine hier zu uns und das sieht die leibliche Mutter auch so.

Wonnepoppen  22.01.2014, 08:23

Leider ist das oft nicht so, sondern es wird im Interesse der leiblichen Eltern entschieden. Zwar unverständlich, aber Realität.

Klas1900  22.01.2014, 08:36
@Wonnepoppen

sondern es wird im Interesse der leiblichen Eltern entschieden.>

Das ist aber auch gut so.

Und allen hier ist bestimmt klar, dass es Familien gibt, wo es den Kindern in Heimen oder Pflegefamilien besser gehen würde. Das ist aber trotzdem noch kein Grund, den leiblichen Eltern das Kind wegzunehmen und in eine Pflegefamilie zu geben.

Probiers mal mit Interpunktion, dann kann man sich aus dem Text auch was nehmen ......
Das einzige was ich rausgelesen haebe: Ihr habt ein Pflegekind was ihr behalten wollt und die Mutter , die alleiniges Sorgerecht hat. ist einverstanden damit. Wo ist also das Problem das Kind zu adoptieren? Lasst Euch vom Jugendamt beraten. Ihr als Pflegeeltern UND die Kindesmutter gemeinsam

miboki  22.01.2014, 08:13

Bei einer Adoption muss aber auch der leibliche Vater zustimmen - unabhängig vom Sorgerecht. Und der beabsichtigt offenbar sich selber um sein Kind zu kümmern.

claudi1972 
Beitragsersteller
 22.01.2014, 09:25

zurück 1Gefällt Dir dieser Inhalt? Hier klicken!Antwort von Panazee  vor 28 Min.Das sind Einzelfallentscheidungen. Das kann man so pauschal nicht beantworten.Da wird das Jugendamt gehört. Es spielt eine Rolle wie die Lebensumstände des Vaters sind und wie die Bindung zum Kind aussieht.Unterm Strich ist das Gericht angehalten in erster Linie das Kindeswohl im Auge zu haben, in zweiter Linie die Elternrechte und erst in letzter Linie eure privaten Wünsche.Ich schätze eine Chance das Sorgerecht für das Kind zu bekommen habt ihr nur, wenn ihr nachweisen könnt, dass ein Verbleib des Kindes beim Vater für das Kind und seine Entwicklung negative Folgen hätte.Ich würde mir nicht allzu viele Hoffnungen machen, dass das Kind bei euch bleiben kann.Ihr könnt natürlich mithilfe von Widersprüchen und neuen Anträgen das ganze eine ganze Zeit hinauszögern, aber ob es dem Kindesowhl dient das unausweichliche solange raus zu zögern. Mit jedem Monat, den das Kind bei euch ist wird es für das Kind problematischer sich dann auf seinen Vater als Bezugsperson um zu stellen.Aktionen →Kommentar von claudi1972 gerade ebenAls aller erstes mal ich kann sehr wohl ohne Fehler schreiben , auch beherrsche ich die groß und klein Schreibung. Das war ein von mir kopierter Text den ich heute Nacht geschrieben habe über mein Smarthphone ,und ja den hätt ich vorher nochmal durchlesen sollen...ok nun es ist so warum ,weshalb die leibliche Mutter angehalten wurde ihr Kind zu uns zu geben tut ja nicht viel zur Sache ,sie war grad 18 und hat es halt nicht geschafft, sich verantwortungsvoll um den kleinen zu kümmern....die Frage ist jetzt was schadet dem Jungen mehr ,bei seinen "Großeltern"rausgerissen zu werden, denn so werden wir von ihm und auch vom Jugendamt gesehen, oder das er zu seinem Vater muss zu dem er keine Bindung hat. Wie schon geschrieben hier ist sein zu hause, er lebt seid 2 Jahren bei uns und kennt nichts anderes, auch weint er wenn der Vater kommt um ihn zum Wochenendkontakt abzuholen...leiblicher Vater hin oder her für mich ist das kein Gerangel um ein Kind , sondern für mich gehört der kleine hier zu uns und das sieht die leibliche Mutter auch so.

Klas1900  22.01.2014, 08:13

Wo ist also das Problem das Kind zu adoptieren?>

Der Vater! Denn der müßte zustimmen!

da müßte man wissen,ob der Vater sich was zu schulde kommen lassen hat und man ihm daraus einen strick drehen könnte...Worum geht es bei den Anzeigen??

Warum nur könnt ihr nicht schreiben wie normale Menschen? Es gibt Kommas, Punkte, Absätze....!!!

Solche Sachen sind Einzelfallentscheidungen, weil das Kind nun mal zuerst den Eltern und erst danach irgendwelchen Pflegeeltern "gehört". Allerdings habt ihr mit eurer Schreibweise sehr sehr schlechte Chancen vor Gericht, wenn es dazu kommen sollte.

claudi1972 
Beitragsersteller
 22.01.2014, 09:24

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Klas1900  22.01.2014, 09:45
@claudi1972

sondern für mich gehört der kleine hier zu uns >

Das ist deine persönliche Ansicht, die aber den geltenden Gesetzen nicht ganz entsprechen könnte.

und das sieht die leibliche Mutter auch so.>

Das kann sie gern, aber auch das ist gesetzlich nicht unterstützt.

Da der Vater sein Kind zum Wochenendkontakt abholt, ist ja auch eine Bindung vorhanden. Und dass das Kind nicht begeistert ist, von deinen 3 Jungs (andere Frage von dir) getrennt zu werden, ist jetzt erstmal nicht unnormal. Manche Kinder weinen auch, wenn sie aus dem Kindergarten abgeholt werden. Und das ist noch lange kein Grund, dass der Kindergarten jetzt das Sorgerecht für das Kind bekommen würde.

Es ist und bleibt so: Der Vater ist der Erste, dem das Kind zugesprochen werden würde, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte und das ist auch gut so. Ausnahmen wären berechtigte Zweifel an der Fähigkeit des Vaters, Alkohol und Drogenmißbrauch, asoziales Verhalten.......

Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, da wird es für den Vater mehr als kompliziert werden, auf Herausgabe des Kindes zu klagen.

Kleiner Tip am Rande: Benutze Satzzeichen und Groß- und Kleinschreibung, es liest sich dann besser.

claudi1972 
Beitragsersteller
 22.01.2014, 09:25

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