pflegekind behalten
Hallo vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. ..wir sind pflegeeltern und haben einen kleinen jungen von zwei jahren seit dem 22.11.2012 lebt er bei uns wir wurden geprüft vom kinderpflegedienst/netzwerlpflege denn das kind lebt seid geburt bei uns denn wir kennen die leibliche mutter gut und haben sie während der schwangerschaft bei uns aufgenommen und unterstützt mit einem jahr des kindes zog sie allerdings in ihre wohnung und brachte uns jeden morgen das kind damit sie zur schule gehen konnte all dies war dem jugendamt bekannt und wurde so akzeptierz auch eine familienhilfe wurde ausgespart weil die mutter ja uns hatte und somit dem kind gut ging trotz alledem wurde ihr dann vom ja nahegelegt das kind in eine pflegefamilie zu geben weil doch die fälle der anzeigen von nachbarn zu nahmen also unterschrieb sie den pflegevertrag das der kleine in vollzeitpflege zu uns kommt wir wurden geprüft und bekammen den pflegepass dievleiblichen getrennt lebenden eltern haben jeweils einmal im monat einen besuchskontskt und jeder hat das kind einmal im monat über nacht von samstah auf sonntag wobei der kleine wenn die rede von papa ist immer sagt...papa nein die mutter hat das alleinige sorgerecht jetzt will der vater beim amt einen antrag stellen auf hetausgabe des kindes er will den kleinen zu sich nehmen hilfeplangespräch findet ende februar statt dann will er das vorbringen sein anliegen hat er gestern der dsme vom kinderpflegediendt bei einem hausbesuch mitgeteilt die daraufhin uns das berichtet hat sie selber ist von dieser idee nicht abgeneigt und würde das befürworten wobei die leibliche mutter das auf keinen fall will sie will das das kind bei uns bleibt wie geschrieben er lebt seit geburt bei uns wir sind oma und opa für ihn und unsere leiblichen kinder sind seine Geschwister was können wir jetzt machen damit der kleine bei uns bleibt die mutter spielt schon mit dem gedanken ihr sorgerecht für das kind an und zu übertragen geht das so einfach oder springt dann automstisch der vater ein wenn sie das abgibt über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. ..lg wagner
10 Antworten
Es ist doch so, dass der Aufenthalt in einer Pflegefamilie nicht auf Dauer angelegt sein soll, sondern dass das Kind früher oder später zu den leiblichen Eltern zurück kommt. Hier will der Vater seiner Verpflichtung nachommen und sich um sein Kind kümmern. Das wird natürlich grundsätzlich befürwortet und sollte nur in begründeten Fällen abgelehnt werden. Das Jugendamt wird vermutlich genau prüfen, ob und in welchem Umfang der Vater sich künftig um sein Kind kümmern darf. Dabei wird sicher auch die Bindung an Euch berücksichtigt - die Interessen des Kindes sollten dabei immer Vorrang haben.
zurück 1Gefällt Dir dieser Inhalt? Hier klicken!Antwort von Panazee vor 28 Min.Das sind Einzelfallentscheidungen. Das kann man so pauschal nicht beantworten.Da wird das Jugendamt gehört. Es spielt eine Rolle wie die Lebensumstände des Vaters sind und wie die Bindung zum Kind aussieht.Unterm Strich ist das Gericht angehalten in erster Linie das Kindeswohl im Auge zu haben, in zweiter Linie die Elternrechte und erst in letzter Linie eure privaten Wünsche.Ich schätze eine Chance das Sorgerecht für das Kind zu bekommen habt ihr nur, wenn ihr nachweisen könnt, dass ein Verbleib des Kindes beim Vater für das Kind und seine Entwicklung negative Folgen hätte.Ich würde mir nicht allzu viele Hoffnungen machen, dass das Kind bei euch bleiben kann.Ihr könnt natürlich mithilfe von Widersprüchen und neuen Anträgen das ganze eine ganze Zeit hinauszögern, aber ob es dem Kindesowhl dient das unausweichliche solange raus zu zögern. Mit jedem Monat, den das Kind bei euch ist wird es für das Kind problematischer sich dann auf seinen Vater als Bezugsperson um zu stellen.Aktionen →Kommentar von claudi1972 gerade ebenAls aller erstes mal ich kann sehr wohl ohne Fehler schreiben , auch beherrsche ich die groß und klein Schreibung. Das war ein von mir kopierter Text den ich heute Nacht geschrieben habe über mein Smarthphone ,und ja den hätt ich vorher nochmal durchlesen sollen...ok nun es ist so warum ,weshalb die leibliche Mutter angehalten wurde ihr Kind zu uns zu geben tut ja nicht viel zur Sache ,sie war grad 18 und hat es halt nicht geschafft, sich verantwortungsvoll um den kleinen zu kümmern....die Frage ist jetzt was schadet dem Jungen mehr ,bei seinen "Großeltern"rausgerissen zu werden, denn so werden wir von ihm und auch vom Jugendamt gesehen, oder das er zu seinem Vater muss zu dem er keine Bindung hat. Wie schon geschrieben hier ist sein zu hause, er lebt seid 2 Jahren bei uns und kennt nichts anderes, auch weint er wenn der Vater kommt um ihn zum Wochenendkontakt abzuholen...leiblicher Vater hin oder her für mich ist das kein Gerangel um ein Kind , sondern für mich gehört der kleine hier zu uns und das sieht die leibliche Mutter auch so.
sondern es wird im Interesse der leiblichen Eltern entschieden.>
Das ist aber auch gut so.
Und allen hier ist bestimmt klar, dass es Familien gibt, wo es den Kindern in Heimen oder Pflegefamilien besser gehen würde. Das ist aber trotzdem noch kein Grund, den leiblichen Eltern das Kind wegzunehmen und in eine Pflegefamilie zu geben.
Probiers mal mit Interpunktion, dann kann man sich aus dem Text auch was nehmen ......
Das einzige was ich rausgelesen haebe: Ihr habt ein Pflegekind was ihr behalten wollt und die Mutter , die alleiniges Sorgerecht hat. ist einverstanden damit. Wo ist also das Problem das Kind zu adoptieren? Lasst Euch vom Jugendamt beraten. Ihr als Pflegeeltern UND die Kindesmutter gemeinsam
Bei einer Adoption muss aber auch der leibliche Vater zustimmen - unabhängig vom Sorgerecht. Und der beabsichtigt offenbar sich selber um sein Kind zu kümmern.
zurück 1Gefällt Dir dieser Inhalt? Hier klicken!Antwort von Panazee vor 28 Min.Das sind Einzelfallentscheidungen. Das kann man so pauschal nicht beantworten.Da wird das Jugendamt gehört. Es spielt eine Rolle wie die Lebensumstände des Vaters sind und wie die Bindung zum Kind aussieht.Unterm Strich ist das Gericht angehalten in erster Linie das Kindeswohl im Auge zu haben, in zweiter Linie die Elternrechte und erst in letzter Linie eure privaten Wünsche.Ich schätze eine Chance das Sorgerecht für das Kind zu bekommen habt ihr nur, wenn ihr nachweisen könnt, dass ein Verbleib des Kindes beim Vater für das Kind und seine Entwicklung negative Folgen hätte.Ich würde mir nicht allzu viele Hoffnungen machen, dass das Kind bei euch bleiben kann.Ihr könnt natürlich mithilfe von Widersprüchen und neuen Anträgen das ganze eine ganze Zeit hinauszögern, aber ob es dem Kindesowhl dient das unausweichliche solange raus zu zögern. Mit jedem Monat, den das Kind bei euch ist wird es für das Kind problematischer sich dann auf seinen Vater als Bezugsperson um zu stellen.Aktionen →Kommentar von claudi1972 gerade ebenAls aller erstes mal ich kann sehr wohl ohne Fehler schreiben , auch beherrsche ich die groß und klein Schreibung. Das war ein von mir kopierter Text den ich heute Nacht geschrieben habe über mein Smarthphone ,und ja den hätt ich vorher nochmal durchlesen sollen...ok nun es ist so warum ,weshalb die leibliche Mutter angehalten wurde ihr Kind zu uns zu geben tut ja nicht viel zur Sache ,sie war grad 18 und hat es halt nicht geschafft, sich verantwortungsvoll um den kleinen zu kümmern....die Frage ist jetzt was schadet dem Jungen mehr ,bei seinen "Großeltern"rausgerissen zu werden, denn so werden wir von ihm und auch vom Jugendamt gesehen, oder das er zu seinem Vater muss zu dem er keine Bindung hat. Wie schon geschrieben hier ist sein zu hause, er lebt seid 2 Jahren bei uns und kennt nichts anderes, auch weint er wenn der Vater kommt um ihn zum Wochenendkontakt abzuholen...leiblicher Vater hin oder her für mich ist das kein Gerangel um ein Kind , sondern für mich gehört der kleine hier zu uns und das sieht die leibliche Mutter auch so.
Wo ist also das Problem das Kind zu adoptieren?>
Der Vater! Denn der müßte zustimmen!
da müßte man wissen,ob der Vater sich was zu schulde kommen lassen hat und man ihm daraus einen strick drehen könnte...Worum geht es bei den Anzeigen??
Warum nur könnt ihr nicht schreiben wie normale Menschen? Es gibt Kommas, Punkte, Absätze....!!!
Solche Sachen sind Einzelfallentscheidungen, weil das Kind nun mal zuerst den Eltern und erst danach irgendwelchen Pflegeeltern "gehört". Allerdings habt ihr mit eurer Schreibweise sehr sehr schlechte Chancen vor Gericht, wenn es dazu kommen sollte.
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sondern für mich gehört der kleine hier zu uns >
Das ist deine persönliche Ansicht, die aber den geltenden Gesetzen nicht ganz entsprechen könnte.
und das sieht die leibliche Mutter auch so.>
Das kann sie gern, aber auch das ist gesetzlich nicht unterstützt.
Da der Vater sein Kind zum Wochenendkontakt abholt, ist ja auch eine Bindung vorhanden. Und dass das Kind nicht begeistert ist, von deinen 3 Jungs (andere Frage von dir) getrennt zu werden, ist jetzt erstmal nicht unnormal. Manche Kinder weinen auch, wenn sie aus dem Kindergarten abgeholt werden. Und das ist noch lange kein Grund, dass der Kindergarten jetzt das Sorgerecht für das Kind bekommen würde.
Es ist und bleibt so: Der Vater ist der Erste, dem das Kind zugesprochen werden würde, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte und das ist auch gut so. Ausnahmen wären berechtigte Zweifel an der Fähigkeit des Vaters, Alkohol und Drogenmißbrauch, asoziales Verhalten.......
Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, da wird es für den Vater mehr als kompliziert werden, auf Herausgabe des Kindes zu klagen.
Kleiner Tip am Rande: Benutze Satzzeichen und Groß- und Kleinschreibung, es liest sich dann besser.
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Leider ist das oft nicht so, sondern es wird im Interesse der leiblichen Eltern entschieden. Zwar unverständlich, aber Realität.