Sorgerecht über Jugendamt beantragen oder lieber zum Notar?

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beim jugendamt kann mit dem vater gemeinsam das gemeinsame sorgerecht erklärt werden. beantragen kann man es dort nicht, schon garnicht für die großeltern.

den weg zum notar und das sinnfreie geldausgeben dort kann sie sich sparen. ein erklärung die sie dort abgeht ist das papier nicht wert. zuerst betrachtet beim ableben der mutter wird erstmal der vater. wenn der dann noch immer kein interesse hat, können die großeltern beim familiengericht vorsprechen und die vormundschaft für das kind beantragen oder pflegschaft.

unter umständen findet der vater zu seinem kind mit der zeit und dann hat er auch anspruch auf das sorgerecht. hat er dies, geht kind zum vater wenn dieser das will. die großeltern könnten dann umgangsrecht erhalten.

BenniXYZ 
Beitragsersteller
 04.08.2016, 21:35

Das wünschen sich alle, der Vater findet irgendwann zu seinem Kind. Doch wenn es nicht so ist und der schlimme Fall eintritt, daß die Mutter verstirbt, dann soll das Kind nicht irgend einen Vormund bekommen und in fremde Hände gelangen. Kann man das nicht irgendwie schon im Vorfeld verhindern?

gnarr  04.08.2016, 21:38
@BenniXYZ

du kannst nichts verhindern. du kannst auch einfach einen zettel schreiben und den hinterlegen in deinem testament. der ist kostengünstiger und hat den gleichen effekt. der richter sieht sich das an und schaut sich dann die "ist-situation" an - wann auch immer das sein mag. wenn dann der vater das interesse bekundet und das sorgerecht beantragt, dann ist das die person die das kind erhält.

wenn dort nur die großeltern stehen, wird geprüft ob sie fit sind für das kind sorgen zu können und dann geht kind dorthin. sind sie nicht in der lage für kind zu sorgen oder zu alt, dann geht kind ins heim, wenn sich sonst keiner in der familie findet.

Die Mutter kann ihre Wünsche festlegen. Die werden in der Regel auch befolgt - es sei denn, der Vater will das Kind haben.

Der Vater geht vor Großeltern und Mutterwunsch.

Das Jugendamt prüft dann und gibt seine Meinung direkt ans das Vormundschaftsgericht.

BenniXYZ 
Beitragsersteller
 04.08.2016, 21:24

Danke und wann prüft das Jugendamt die Sorgerechtserklärung? Wenn die Mutter verstorben ist? Oder wenn diese Erklärung eingereicht (notariell beglaubigt) wird? Sollte der Vater sie vielleicht mit unterschreiben, also daß er verzichtet? Nicht daß er sich in 10 Jahren umentscheidet.

Und ist es wichtig, daß die Mutter ihre Wünsche vom Notar beglaubigen läßt?

Oder wäre das notarielle Banane, wenn der Vater sich in 10 Jahren umentscheidet und seinen Sohn doch bei sich haben will, obwohl er ihn garnicht kennt?

Menuett  04.08.2016, 21:35
@BenniXYZ

Das ist keine Sorgerechtserklärung. Das ist ein Wunsch der Mutter. Wenn der Vater da nichts entgegnet, wird dem i.d.R. nachgekommen.

Selbst wenn der Vater ebenfalls unterschreibt - kein Richter wird ihm das Recht nehmen, sich dann doch fürs Kind zu entscheiden.

Das würde nichts bringen.

Nö, es spielt keine Rolle, ob sie das vom Notar beglaubigen lässt oder nicht.

gnarr  04.08.2016, 21:39
@Menuett

doch es spielt eine rolle. eine einfach willenserklärung oder wunsch ist kostenlos. der notar kostet ne gute stange geld. der effekt des papiers ist allerdings die gleiche.

Bei einem Sterbefalll ist der Notar das Richtige. Das JA ist involviert aber am Rande. Das Normalste wäre aber das der Vater das Sorgerecht erhält. Erst wenn er nicht will kommen die Großeltern dran. 

BenniXYZ 
Beitragsersteller
 04.08.2016, 17:22

Naja, der Vater hat eine eifersüchtige Ehefrau, welche das Kind lieber nicht in die Finger bekommen soll. Er will es auch nicht.

Menuett  04.08.2016, 20:45
@BenniXYZ

Dann dürfte der Vater ja wohl zustimmen.

Da wären dann alle Probleme beseitigt.

martinzuhause  05.08.2016, 06:54
@BenniXYZ

das ändert nichts daran das der vater dann das sorgerecht bekommen wird. er kann dann entscheiden wo das kind leben soll und auch wer für das kind sorgen soll.

das kanner an die grosseltern übertragen indem er ihnen die vollmacht dazu gibt. das sorgerecht bleibt dann trotzdem beim vater.

das sorgerecht kann nur ein gericht entziehen und auch jemand anderen übertragen. das wird es hier aber nicht machen