Welches Jugendamt ist zuständig, wenn das Kind beim Vater lebt, aber Mutter die alleinige Sorge hat?
Meine 15-jährige Tochter wird mit Beginn des nächsten Schuljahres bei ihrem Vater wohnen und leben, der 100 km von mir entfernt in einer anderen Stadt lebt. Das alleinige Sorgerecht verbleibt zunächst bei mir. Welches Jugendamt ist dann für meine Tochter zuständig (bzgl. Unterhaltsregelungen, Sorgerechtserklärungen und sonstiger Fragen/Angelegenheiten)? Das Wohnsitzjugendamt der Mutter oder der Tochter?
5 Antworten
Sozialgesetzbuch 8 regelt die Kinder- und Jugendhilfe. § 86 dort regelt die Zuständigkeit. Liest sich etwas kompliziert. Zuständig ist, wenn ich mich nicht arg vertan habe, Dein Wohnsitz, da es auf den Wohnsitz des allein sorgeberechtigten Elternteil ankommt.
http://kuerzer.de/DMCLGozuO
Richtig...DH...
ich denkke das jugendamt wo die tochter angemeldet ist,aber frag sicherheitshalber bei deinem jugendamt nach
Ich kann dir versichern das es das Jugendamt ist wo das Kind sich tatsächlich aufhält.
Ich denke, das der Tochter. Erkundige dich doch beim Jugendamt.
ich denke da wo der elternteil mit dem sorgerecht wohnt