Kind lebt bei Großeltern - muss Mutter auch Unterhalt zahlen?

6 Antworten

manchmal, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Fakt ist, der leibliche Vater wenn er in der Geburtsurkunde als Vater drin steht, hat Mitbestimmungsrecht, Es sei, dass Jugendamt hat sich eingeschalten, dann liegt das Sorgerecht bei dem, bei dem das Kind lebt. ist eigentlich auf falsch. Das Jugendamt übernimmt die Vormundschaft. Also wenn Papa zahlen darf, hat er das Mitbestimmungsrecht, das heißt, wo das Kind leben soll, welche Schule es besuchen darf, wann es wohin mtziehen muss, Klassenfahrten und ähnliche Dinge. Und der Staat vertritt die Interessen des Kindes, egal welcher Altersgruppe angehörig, immer. Das bedeutet, zahlen und wenn nur ein kleiner Betrag möglich ist aus Wirtschaftlichen Gründen, die auch erwiesen werden müssen.

DocBrown  06.06.2016, 09:02

Da liegst Du leider völlig falsch.

Nur wenn eine Sorgerechtserklärung vorliegt in der, bei nichtverherateten, der Elternteil bei dem das Kind lebt das Sorgerecht mit dem anderen teilt hat dieser auch Mitspracherecht.

Nur bei, schon vor der Geburt, verheirateten Paaren besteht automatisch die gemeinsame Sorge.

Hallo, unfassbar aber genau das Gleiche erlebe ich auch. Meine Frage an dich wäre, ob du nun mittlerweile weißt, ob er immer noch die volle Summe zahlen muss. Es wäre schön, wenn du mir schreiben könntest.

Woher wisst Ihr denn, ob und was die Mutter an Unterhalt zahlt?

Dein Mann soll seinen eigenen Vepflichtungen dem Kind gegenüber erfüllen. Alles andere geht Euch nichts an.

Ich finde es ehrlich gesagt zum K...., wie die "neuen Frauen" über die Kinder der "alten" sprechen. Das ist keine Ware, die man irgendwann in die Ecke schmeißt, sondern ein Kind.

Das Wort Moral solltest Du daher besser nicht in dem Mund nehmen, solange Du es "satt" hast, dass für ein Kind Unterhalt gezahlt werden muss.

fleurlimom 
Beitragsersteller
 20.10.2008, 14:44

Ähm, ok. Heftig. Woher wir wissen, dass sie keinen Unterhalt zahlt? Ganz einfach, weil ein sehr reger Kontakt sowohl mit dem Kind als auch mit den Großeltern besteht. Wir haben den Kleinen regelmäßig bei uns, unsere Tochter versteht sich auch wunderbar mit ihm. Deine restlichen Anfeindungen kommentiere ich nicht.

Na Mahlzeit, so kann man doch nicht mit seinem eigen Fleisch und Blut umgehen!!! Auf jeden Fall würde ich rechtlichen Beistand zu rate ziehen. Und über diesen dann auch mal der Mutter bzw. dem Jugendamt ins Gewissen reden. Wenn ein UH-Titel vorliegt, bleibt ihm wohl nichts anderes übrig, als zu zahlen wie vorgesehen. Das Geld soll ja dem Kind zugute kommen. Hat der Vater eigentlich Besuchsrecht? Wenn nicht würde ich das auch rechtlich regeln. Mit einem Beistand vom Jugendamt bzw. Rechtsanwalt ist man immer auf der sicheren Seite. Viel Glück!

Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig gegenüber einem Kind. Lebt ein Kind bei einem Elternteil, so leistet dieser seinen Beitrag durch Pflege und Betreuung (Betreuungsunterhalt), der andere zahlt Kindesunterhalt (Barunterhalt)

Kann ich aber nicht so toll interpretieren ;-)