Pflegegeld für enkelkind
Meine Tochter (geb.2006) lebt seit Februar 2011 bei meiner Mutter. Meine Mutter ist Vormund, ich habe das Sorgerecht. Damals sagte uns die Frau vom Jugendamt es gibt kein Pflegegeld für Enkelkinder. Nun habe ich erfahren das das nicht stimmt. Jetzt möchte ich mit meiner Mutter das Pflegegeld beantragen. Steht ihr zudem auch eine Nachzahlung für die vergangene zeit zu?
4 Antworten
In aller Kürze hab ich das gefunden:
Vielleicht ist es am besten, gleich beim Verbraucherschutz nachzufragen.
Denke schon, dass die das rückwirkend erstatten müssen ... Gleiches ist ja auch bei Renten, wenn diese erst nach mehreren Monaten bewilligt werden ... (kenne das auch von privaten Versicherern, z.B. bei diesen BUV-Dingern). An deiner Stelle würde ich aber direkt zu einem Rechtsanwalt gehen bzw. einfach mal anrufen. Suche über Google aber nach einem "Rechtsanwalt für Sozialrecht" plus dein Ort. Achte darauf, dass du zu einem Fachanwalt gehst (die müssen regelmäßig ihr Wissen auffrischen, sonst dürfen sie den Titel nicht tragen ...). Falls Ihr grad knapp bei Kasse seit, könnt Ihr Prozesskostenhilfe beantragen (ein Anwalt kann dir auch hierzu weitere Auskünfte erteilen ...). Hoffe das hilft dir weiter, denn ein falscher Ratschlag, kann dich hier unter Umständen sehr viel Geld kosten. Das würde ich nicht riskieren ... Beste Grüße und wünsch euch viel Erfolg!
Vielendank für die Antworten. Ich finde das echt übel das die Frau vom JA uns gesagt hat das es Kein pflegegeld fur enkelkinder gibt und keine ahnung hat wovon sie redet. Ich denke ich werd erstmal morgen zum anwalt und klären welche rechte meine mutter hat. Dankeschön nochmal.
Voraussetzung für die Zahlung von Pflegegeld (egal ob Verwandtenpflege oder Fremdunterbringung) ist ein Hilfeplan (§34 SGB VIII)!
Dann steht deiner Mutter auch Pflegegeld für das Enkelkind zu.
Pflegegeld gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.