Waisengeld bei Enkelkinder?

6 Antworten

Wenn der Vater verstorben ist, gibt es eine Halbwaisenrente. Wo man gelebt hat, spielt für die Waisenrente keine Rolle, nur wer rechtlich  zur Unterhaltszahlung verpflichtet wäre und das sind eben Mutter und Vater. Die Großeltern waren nicht verpflichtet, das Kind aufzuziehen. Dazu hätten sie dich adoptieren müssen. Daher gibt es auch keine Waisenrente von ihnen, die gibt es nur für Unterhaltsberechtigte.

Wenn ein Elternteil noch lebt, gibt es maximal Halbwaisenrente. Egal wer das Kind erzogen hat/wo es aufgewachsen ist. Anders wäre das bei einer Adoption, was aber nicht zutrifft.

Hallo,

eine Übertragung der Auszahlung an die Großeltern ist mit Antrag möglich, bedarf jedoch die Zustimmung der Mutter.

Ich würde hier mal beim Jugendamt vorstellig werden und prüfen lassen, warum das Kindergeld und die Halbwaisenrente nicht an das Kind/Großeltern zufliesst.

Beste Grüße

Dickie59

derajax  10.01.2017, 19:14

Wenn das Kind 1994 geboren wurde, ist es bereits über 18 Jahre alt kann daher selbst bestimmen auf welches Bankkonte die Halwaisenrente soll. Ob das das eigene, das der Oma, der Mutter oder meins ist, spielt keine Rolle.

Dickie59  11.01.2017, 09:23
@derajax

vielen Dank für deine Ergänzung,

das stimmt, ich habe da das Geburtsjahr/Alter des Kindes nicht beachtet. Der Halbwaisenberechtigt kann sich selber an die DRV wenen, unter Vorlage der Geburtsurkunde und der Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen (hilfsweise eigene Geburtsurkunde mitnehmen, da dort die Eltern erfasst sind)

Beste Grüße

Dickie59

Chanti246 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 13:15

Hey Dickie59,

Danke für deine Antwort. Ich habe den genaueren Sachverhalt und die Frage nochmal als Kommentar bei DerHans geschildert.

Das Kind bekommt weiterhin das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss (neuerdings bis zum 18. Lebensjahr).

Sollte das nicht ausreichen, muss die Grundsicherung beantragt werden.

Chanti246 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 13:14

Hey, DerHans

danke für deine Antwort, allerdings geht es sich nicht um das Kindergeld sonder den Anspruch auf eine Vollwaisenrente. Das Kind ist in einer Berufsausbildung hat somit wieder Anspruch auf Kindergeld und die Waisenrente. Nur die DRV sagte das dass Kind nur die Halbwaisenrente bekommen würde, da die Mutter noch lebt. Das Kind ist aber von 1996-Ende 2014 ausschließlich von den Großeltern unterhalten worden.

DerHans  10.01.2017, 13:15
@Chanti246

Das Kind ist aber nicht Hinterbliebene der Großeltern.

petrapetra64  10.01.2017, 21:25
@DerHans

die Großeltern haben das Enkelkind freiwillig unterhalten, es bestand nie eine gesetzliche Verpflichtung, daher auch keine Waisenrente durch den Tod der Großeltern. Wo das Kind gelebt hat, spielt keinerlei Rolle. Das Kind würde nur Rente von der Mutter bekommen, wenn diese nicht mehr leben würde, weil die Eltern eine Unterhaltspflicht haben und die Kinder dann die Hinterbliebenen sind.

petrapetra64  10.01.2017, 21:30
@petrapetra64

und Unterhaltsvorschuss gibt es auch weiterhin nur 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr. Daran hat sich bisher gar nichts geändert. Und was die Zukunft bringt, weiss keiner. 

Chanti246 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 22:02
@petrapetra64

Anspruch auf eine Halbwaisenrente besteht definitiv. Das hat die DRV zugesichert, es ging sich nur darum ob auch Anspruch auf die Vollwaisenrente besteht. 

Dank für die zahlreichen Hilfe von euch :)

Die Aussage der RV, dass nur Halbwaisenrentenanspruch besteht, ist richtig da noch eine Elternteil vorhanden ist, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, nämlich die Mutter. Dass die Mutter sich irgendwie nicht ums Kind kümmern mag, ändert nichts an ihrer Unterhaltspflicht.