Pflegegeld fürs Enkelkind?
Ich habe seid einer Woche das Sorgerecht gerecht für meinen 16 jährigen Enkel Meine Frage habe ich Anspruch auf Pflegegeld vom Jugendamt?
Bzw kann ich ihn als Pflegekinder aufnehmen und wer kommt für die Unkosten auf
ist der enkel behindert?
Nein
4 Antworten
In erster Linie hast du natürlich Ansprüche gegen die Eltern. Denn wenn das Kind bei dir wohnt, dann müssen sie Unterhalt zahlen.
Ebenso kannst du das Kindergeld nun einfordern.
Auch Pflegegeld kann beantragt werden! Hier gab es vor ein paar Jahren ein entsprechendes Urteil. Eine Großmutter hatte gegen das Jugendamt geklagt, weil sie ihre Enkel bei sich hatte, das Sorgerecht für die Kinder bekam und man ihr aber keinen Cent zahlen wollte.
Allerdings kann die eigene Unterhaltsverpflichtung gegen das Enkelkind das Pflegegeld reduzieren! Zuerst sind natürlich die Eltern dran, können die nicht zahlen, dann wird geprüft inwieweit die Großeltern zahlen müssen (seine und ihre!) und können. Denn auch die Großeltern sind ihren Enkeln unterhaltsverpflichtet, wenn die Eltern nicht zahlen können! Vorrangig sind aber dann die Ehepartner zu berücksichtigen.
https://www.die-senioren.de/antrag-auf-pflegschaft-fuer-enkelkind
Bitte gerne!
Als anerkannte Pflegeperson nach SGB VIII steht dir selbstverständlich auch das Pflegegeld zu.
Vielleicht gehts hier nur im Begrifflichkeiten, aber Pflegegeld gibts von der Pflegekasse, wenn jemand aufgrund einer Krankheit, Störung, Behinderung,...pflegebedürftig ist.
https://www.buzer.de/gesetz/7514/a147948.htm
Pflegegeld gibt es auch im Sozialgesetzbuch in Verbindung mit Aufwand und Pflege für Kinder.
Daher meine Frage ob es nur um Begrifflichkeiten geht. Weil ich unter Pflegegeld das og verstehe. Habe aber keine Antwort bekommen.
Pflegegeld gibt es in solchen Fällen dann vom Jugendamt. Der Begriff ist da etwas irreführend, weil man natürlich im ersten Moment immer gleich an Pflegefall / Krankenkasse denkt.
Danke für die Info.
Bitte gerne.
Wieso solltest du Geld vom Jugendamt bekommen?
Du hast Anspruch auf das Kindergeld, ansonsten nix.
Ich hab mal gelesen das Grosseltern anspruch auf Pflegegeld haben
Du hast das offizielle Sorgerecht, welches die Eltern wohl abgetreten haben. Anders wäre es, wenn dein Enkel dauerhaft bei dir leben würde, das Sorgerecht aber weiterhin bei den Eltern liegen würde.
Das ist so nicht korrekt. Wenn die Großeltern anerkannte Pflegepersonen nach SGB VIII sind und die Unterbringung des Enkels über "Hilfe zur Erziehung" läuft, muss vom Jugendamt Pflegegeld bezahlt werden.
Dies wird aber in der Frage nicht kommuniziert.... was wäre wenn tut hier nichts zur Sache.
Danke für die Antwort. Sie war ausführlich und hilft mir weiter