Welche Rechte habe ich nach Wasserschaden?
Hallo zusammen.
Wir hatten vergangene Woche einen erheblichen Wasserschaden, da auf dem (schlecht bis gar nicht isolierten) Dachboden über uns ein Wasserrohr gefror und platze. Das Wasser lief an mehreren Stellen stark durch die Decke und Wände in Schlafzimmer, Büro und Bad. Wir haben es glücklicherweise schnell bemerkt, dennoch lief das Wasser teilweise bis ins Erdgeschoss (Wir leben in der 2. Etage). Nachdem der erste Schock verdaut ist gehen nun die Aufräumarbeiten los. Das heißt die Tapeten an Decke und Wänden in Büro und Schlafzimmer wurden entfernt, und es wurden mehrere Trocknungsgeräte aufgestellt. Diese dürfen wir über Nacht ausstellen. Mittlerweile ist unser Wohnzimmer (zusammen mit der Küche der einzige unversehrte Raum) umfunktioniert zu einem Möbel- und Kleidungslager, der auseinandergebaute Kleiderschrank versperrt den Flur. Zudem hat sich schon jetzt ein sehr unangenehmer modriger Geruch im Schlafzimmer breit gemacht gepaart mit der heißen, trockenden Luft der Trocknungsgeräte. Diese sollen ca. 3 Wochen bleiben, danach beginnt dann voraussichtlich die Renovierung.
Langsam wird uns das Ganze nun doch zu viel. Der Geruch lässt uns kaum schlafen, die Räume sind völlig zweckentfremdet und das Wohnzimmer kaum noch betretbar. Wir leben quasi auf einer Baustelle, der Vermieter zeigt sich da leider recht uneinsichtig und ist der Meinung wir können hier leben wie bisher.
Haben wir als Mieter hier in irgendeiner Form das Recht Ersatz für die Wohnung zu verlangen (Hotel?)? Oder ggf. auch nur eine Mietminderung? Für ein paar Tage wäre das Ganze kein Problem, aber drei Wochen können so schon recht lang werden.
Vielen Dank für die Ratschläge!
3 Antworten
Zunächst einmal: Die Dauer der Trocknung hängt unmittelbar von der Laufzeit der Trocknungsgeräte ab. Wird diese immer nachts unterbrochen, dauert das Ganze natürlich wesentlich länger. Insofern würde ich es für vernünftig halten, dass sie mindestens 1 - 2 Wochen lang Tag und Nach durchlaufen können.
In dieser Zeit kann man natürlich nicht in der Wohnung schlafen. Das kann sich Euer Vermieter denken und die Wohngebäudeversicherung weiß das sowieso.
Die Versicherung zahlt alle Schäden, die dem Vermieter entstehen und zwar nicht nur die unmittelbaren Gebäudeschäden, bzw. deren Sanierung, sondern auch Mietausfälle und ggf. auch Ersatzunterbringung bzw. die Mehrkosten einer solchen.
Aus diesem Grund würde ich es für vernünftig halten, wenn Euer Vermieter konstruktiv an die Sache ran geht und vor allem die Versicherung in der Weise mit einbezieht, dass diese direkt mit Euch bespricht, was Sache ist und wozu sie bereit wären.
Denkbar wäre z. B. 100 % Mietminderung für zwei Wochen, also halben Monat und in dieser Zeit Übernachtung in einer Pension oder in einem preisgünstigen, aber guten Hotel. Frühstück geht zu Euren Lasten, aber die Übernachtung zahlt Versicherung. Angenommen Doppelzimmer a 70 € je Nacht = knapp 1000 €. Einen Teil zahlt Ihr indem Ihr die eingesparte Miete dafür verwendet und den Rest sollte dann die Versicherung übernehmen.
Die Vorteile, die es hätte, wenn die Trockner durchlaufen können, liegen auch für die Versicherung auf der Hand.
Sprecht mit dem Vermieter und bittet darum, mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen zu dürfen. Verweigert er sich, dann geht Ihr am besten zu einem versierten Rechtsanwalt, bzw. kündigt das an. Ich glaube nicht, dass seine Versicherung darüber glücklich wäre.
Hier liegt eindeutig in der fehlenden bzw. unzureichenden Isolierung der Wasserleitung die Ursache. Hier trägt also allein der Vermieter die Verantwortung für alle daraus entstandenen Schäden.
Was dich betrifft, kannst du für alle Schäden an deinem Eigentum vom Vermieter Schadenersatz fordern. Wenn du eine Hausratversicherung hast, könnte diese deinen Schaden regulieren (zum Wiederbeschaffungspreis).
Schäden und Instandsetzung an der Mietsache reguliert die Versicherung des Vermieters.
Zumindest für die Laufzeit der Trockner darf die Miete um 100% gemindert werden. Bei den weiteren Beeinträchtigungen für die andere Zeit Minderung um 50 bis 80%. Die Mietminderung dürfte von der Versicherung aufgefangen werden.
mietminderung sollte kein problem sein, mindestens 50% der kaltmiete, bei völliger unbenutzbarkeit der wohnung mehr.
mein kumpel whnt im 9.stock, plötzlich kam wasser aus der wohnung über ihm. ersatzwohnung, schadensersatz. zb. für verdorbene kleidung. bei der feuchtigkeit und wärme kann auch schimmel gut. sucht bitte bald eueren rechtsanwalt auf.
Mietminderung erstreckt sich immer auf die gesamte Bruttomiete (also incl. sämtlicher Betriebskosten) nicht nur die Grundmiete. Solltest du als Forist wissen.