Wasserschaden in der Wohnung mit Kleinkind?
Guten Tag,
Wir hatten am 18.08.18 von der oberen Wohnung einen Wasserschaden bei uns. Betroffen sind Wohnzimmer,Badezimmer und Küche. Nun haben wir den 04.09.18 und es wird erst jetzt mit dem trocken angefangen. Die Decke im Wohnzimmer muss runtergekommen werden und neu gemacht werden.
Im Badezimmer hat sich in der Zeit schon schimmel gebildet.
Nun zur meinet Frage wir haben einen 3 Jährigen Sohn. Die Wohnung ist mindestens 3 Monate unbewohnbar. Können wir fristlos Kündigen? Unser Versicherungsberater meinte NEIN.
6 Antworten
Es gibt die Möglichkeit dass dir und deiner Familie eine Wohnung gestellt werden muss vom Vermieter.
Dazu ist ein Gutachter nötig, dem du deine Sorgen und Bedenken mitteilen kannst und der wird dann ein Gutachten erstellen welches du dem Vermieter vorlegen und übergangsweise eine andere Wohnung beziehen kannst.
Aber das kann länger dauern als die "Reparatur" der bisherigen Wohnung.
unbewohnbar weil die decke erneuert werden muss? wieso hast du das bad schimmeln lassen? wenn dort feuchtigkeit wegen eines wasserschadens ist, dann versuche ich doch schon aus eigeninteresse, viel zu lüften das sich eben kein schimmel bildet.
wenn du zum 01.10. in einen neue wohnung willst, musst du halt doppelt miete zahlen. einen grund zu einer fristlosen kündigung sehe ich hier nicht.
Entfeuchter ist für Euch ein Fremdwort ... oder?
Wenn du vorher raus willst, dann bleibt dir nichts anderes übrig als in den sauren Apfel zu beißen und doppelte Miete zu zahlen. Das schimmelige Bad hättest du selbst verhindern können, der Sommer war sehr trocken und heiß, ein offenes Fenster hätte schon geholfen.
Der Schimmel ist nicht durch uns entstanden. Das ist durch den Wasserschaden vom 18.08.18 entstanden und wir hatten Türe und Fenster offen. Das Bad hat kein Fenster
Ich versteh gerade nicht, was der Versicherungsberater damit zu tun hat.
Bei Mietfragen würde ich mich eher an den Mieterverband oder einen Anwalt wenden.
... die eigene Hausratvers. ist doch zuständig, was hat ein Mieterverein damit am Hut?
Ich hatte es so verstanden: "von der oberen Wohnung einen Wasserschaden bei uns". Dann ist die Hausratsversicherung des Mieters oben drüber zuständig. Und ob die hier die korrekte Antwort gibt?
.... was sollte der Mieter mit Eurem Vertrag zu tub haben?
mit unserem Vertrag? Hä? Bin nicht die FS ....
... ich weiß, wenn es aber so wäre, ganz einfach, oder?
Dein Versicherungsberater kennt sich bestimmt aus...
habt ihr denn schon eine neue Wohnung?
Wir hätten zum 01.10 eine neue Wohnung
Dann sprich doch mit deinem Vermieter, dass es mit dem Kleinkind in der Wohnung nicht geht... vielleicht lässt er sich auf eine kürzere Kündigungsfrist ein
Wir haben schon gefragt ob Sie uns mit der Kündigungsfrist entgegenkommt. Sie verneinte es.
dann musst du doppelt Miete zahlen
Das stimmt leider, Du kannste allenfalls etwas “sparen“, wenn die Vermieterin sich darauf einläßt, daß Du für Deine jetzige Wohnung nur die Kaltmiete für die Dauer der regulären Kündigungsfrist bezahlst.
Wenn sie sich darauf einläßt, alle Zählerstände im Beisein von ihr, notieren und ab dem Tag, wo ihr endgültig raus seid Strom abmelden. Dann geht Strom-und Wasserverbrauch für Renovierungsarbeiten zu ihren Lasten
Der Schimmel ist trotz lüften entstanden.