Wasserschaden im Obergeschoss?
Hallo ! In einer Eigentumswohnung War am Waschbecken im Obergeschoss ein Eckventil defekt. Da die Wohnung leer stand, wurde es erst entdeckt, als in der Küche und im Flur Wasserflächen an der Decke waren - nicht unerheblich. Nun hat die Versicherung das EckVentil und ein paar Fliesen oben ausgetauscht - der Rest sei Eigentümersache. Stimmt das ??? Es müssten doch jetzt Trocknungsgeräte zum Einsatz kommen , die Wände dann neu tapeziert werden unten etc..
Danke !
9 Antworten
@hueppi0104,
aus deinem Text kann ich nicht erkennen, welche Schäden verursacht wurden und auch nicht welche Schäden du selbst beheben sollst.
Außerdem ist mir nicht klar um welche Wohnung es hier geht.
Bitte etwas präziser schreiben, dass man deine Frage auch beantworten kann.
Gruß Apolon
Die Schäden außerhalb Deines eigenen Haushaltes durch diesen Leitungswasserschaden müssen der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden. Die direkten und die Folgeschäden werden dann in der Regel auch durch die Wohngebäudeversicherung getragen!
Hallo hueppi0104,
du beschreibst einen Leitungswasserschaden.
Wende dich an euren Hausverwalter. Über die Eigentumstümergemeinschaft besteht eine Wohngebäudeversicherung. Diese wird sich um den Schaden und dessen Behebung kümmern.
Wurde durch das Wasser dein Eigentum geschädigt, wende dich an deine Hausratversicherung,
Alles Gute!
Schöne Grüße
Sandra vom Social Media-Team
Hallo Apolon,
da hast du Recht.
Ich meinte mit seinem Eigentum schlicht seinen Hausrat, der bei einem Leitungswasserschaden über seinen Hausratvertrag versichert wäre. Bei Wasser von oben ist das eher unwahrscheinlich, dennoch möglich.
Vielen Dank für deine Ergänzung.
.... was bitte hat denn ein Eigentümer mit der VGV der WEG am Hut?
Setze den Verwalter bzw. den Vertreter der WEG auf den Topf, noch heute. Der ist Vertragspartner und zuständig.
Kann teuer werden.
Dieser Hinweis ist bei einer Eigentumswohnung irreführend.
Man muss bei Eigentumswohnungen zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum unterscheiden.
Das Sondereigentum, das dem Wohnungseigentümer gehört, kann auch Teile des Gebäudes sein - was aber trotzdem über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist.