Welche Rechte bei Wasserrohrbruch?
Guten Tag, ich habe mal eine Frage zu folgendem Thema:
Ich habe bereits Anfang Juli meinem Vermieter gemeldet, dass in meinem Badezimmer, an der Armatur der Badewanne, Fliesen hervortreten und ich aufgrund dessen einen Rohrbruch vermute.
Daraufhin wurde mir am 28. Juli Fliesenleger geschickt. Dieser stellte nur fest, dass er den Schaden aktuell nicht beheben könne, da erst die Armatur entfernt werden müsse. Ein neuer Termin wurde dann für den 15. September vereinbart. Zu diesem Termin ist überhaupt niemand erschienen, angeblich wisse man auch nichts von einem vereinbarten Termin.
Heute kam es dann zu einem weiteren Termin. Bei diesem Termin wurde festgestellt, dass es sich dabei tatsächlich um einen Rohrbruch handelt.
Nun mussten statt zwei Fliesen etwa 2 m² Fliesen entfernt werden, zusätzlich wurde mir mein Waschbecken entfernt, ich kann also nun weder duschen, noch baden, noch mir überhaupt im Badezimmer die Hände waschen.
Wasser läuft im Moment nur in der Küche.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der feuchten Wände zunächst erst mal einige Tage ein Trocknungsgerät ins Badezimmer gestellt werden muss.
Nun habe ich die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.
Im Prinzip habe ich jetzt keine Möglichkeit zu duschen, habe durch hohe Fehlzeiten auf der Arbeit auch Verdienstausfälle, das Trocknungsgerät wird einiges an Strom fressen....
Welche Rechte habe ich?
5 Antworten
... also, die Minderung und die Kosten der Reparatur ordnet doch die VGV, die ja jeder Mieter über seine BK-Abrechnung bezahlen muß. Siehe ggf. Auszug aus Literatur:
Die Mietminderung muss angemessen sein und bestimmt sich nach den Umständen der Situation. Dabei kommt es darauf an, in wie vielen Räumlichkeiten und wie viele Trocknungsgeräte insgesamt aufgestellt werden, wie lang am Tag und über welchen Zeitraum insgesamt diese zum Einsatz kommen, welcher Lärm verursacht wird, inwieweit der Mieter die Möbel von der Wand wegrücken oder gar aus dem Zimmer oder der Wohnung entfernen muss, usw.. Je mehr die Wohnqualität beeinträchtigt wird, desto höher die Minderungsquote.
... Verdienstausfall wird üblicherweise nicht übernommen, denn die persönliche Anwesenheit ist bei solchen Angelegenheiten nicht erforderlich.
Die Kosten für den Strom der Trocknungsgeräte übernimmt auch die VGV. Teile dem Vermieter anhand Deines Stromvertrages dafür einfach die Verbrauchskosten mit. Die Trocknungsfirma stellt eine Bescheinigung aus über den Verbaruch. Viel Glück.
Beachte: Duschen und Waschen für die Dauer der Reparatur kann auch anderweitig möglich sein, so die Gerichte hier bei uns.
Du kannst in einem Hotel ziehen und diese Kosten dem Vermieter zu kommen lassen.
Die Kosten für die Reparatur gehen zu lasten des Vermieters bzw. dessen Versicherung. Dazu gehört auch der Stromverbrauch durch die Trocknung. Die Geräte weisen eine Uhr auf welche die Betriebszeit festhält (Verbrauch etwa 800 W/h) und Du solltest darauf achten, dass diese Zeiten auch dokumentiert werden.
Das Geld für den Strom wirst Du über den Vermieter erhalten (Einforderung nicht vergessen).
Für die Zeit, in der das Bad nicht genutzt werden kann, darf anteilig die Miete gekürzt werden.
Für den Verdienstausfall wirst Du selbst aufkommen müssen, trotz geplatzter Termine.
siehe Links
Frage bei einem Mieterschutzverein o.ä. nach. Solltest Du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben, bei einem Fachanwalt!
http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Wasserschaden-Rohrbruch.html