Nutzungsminderung bei Wasserschaden im Eigenheim
hallo habe seit August einen Wasserschaden in unserem Eigenheim und leben seit dem auf einer Baustelle nun, nach einigen Monaten beginnt sie Wiederherrstellung durch die Gebäudeversicherung es sind unbenutzbar, Schlafzimmer, WC, Wohnzimmer und Flur Der Abschlus des Wiederherstellung braucht noch ca. 2 Monate.
Nun haben wir gehört das man eine Nutzungsentschädigung geltend machen kann, naja,die Versicherung sagt einen ja nicht freiwillig sowas. Hat jemand Erfahrung damit,wie hoch ist sie und wie mache ich sie geltend?
danke im vorraus
4 Antworten
Ich an Deiner Stelle würde das Angebot von Grossmann1 annehmen. Tatsache ist, dass Keiner hier eine Aussage treffen kann, da die Policen unterschiedlich sind, je nach dem, in welchem Bundesland Du wohnst und bei welcher Gesellschaft Du bist.
mann o mann - ist das eigentlich so schwer? wenn du ein haus kaufen konntest, kannst du sicher auch deine versicherungsbedingungen lesen, oder? frag deinen versicherungsvertreter, der liest sie dir im zweifel vor.
Ist sicherlich alles richtig... waren auch für die Zeit wo Trocknungsgeräte aufgebaut waren auswärts untergebracht und die Kosten wurden durch die Hausratversicherung übernommen,haben die Klausel in der Hausraut,sowie in der Wohngebäudeversicherung drin. Aber da ich die auswärtige Unterbringung nicht weiter in Anspruch nehmen wollten sind wir nach Abbau der Trocknungsgeräte zurück in unser Heim. Aber einige Räume sind unbenutzbar bis die Wiederherstellung abgeschlossen ist.
Gibt es hierfür eine Entschädigung, bzw. Nutzungsminderung von der Versicherung?
naja,die Versicherungen sagen ja nicht oft freiwillig was sie zahlen müssen
Hallo Leider gibt es wirklich verschiedene Bedingungswerke. Bei uns ist eine Hotelunterbringung - bei Unbewohnbarkeit - mitversichert. Aber auch einebegrenzte Anzahl von Tagen. Viel Glück!!!