ist das eine gültige pro rata temporis klausel?
Wer kann mir helfen?
Ist folgender Satz eine gültige pro rata temporis Klausel.
"Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr, so wird der Urlaub anteilig gewährt."
Es geht mir um den Urlaubsanspruch bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte. Kündigung zum 31.10. ; jährlicher Urlaubsanspruch 25 Tage.
Wäre mein Urlaubsanspruch jetzt 20,83 Tage (10/12*25) oder 25 Tage?
Vielen Dank für Eure Antworten...
2 Antworten
ist das eine gültige pro rata temporis klausel?
Ja!
Wäre mein Urlaubsanspruch jetzt 20,83 Tage (10/12*25) oder 25 Tage?
Dein Urlaubsanspruch beträgt 20,83 = 21 Tage!
Ich gehe davon aus, dass es sich bei Deinem Urlaubsanspruch von 25 Tagen um 25 Deiner Arbeitstage handelt (was bei einer 5-Tage-Woche also 5 Wochen wären).
Eine solche Klausel zur anteiligen Berechnung des Urlaubs bei unterjährigem Ausscheiden ist erlaubt.
Die anteilige Berechnung hat aber nicht zur Folge, dass der gesetzliche Mindesturlaub nach Erfüllung der Wartezeit im entsprechenden Kalenderjahr (also mehr als 6 Monate Dauer des Arbeitsverhältnisses) unterschritten wird: der Anaspruch mindestens auf den gesetzlichen Jahresurlaub bleibt auf jeden Fall erhalten (bei der Annahme einer 5-Tage-Woche also 20 Tage).
In Deinem Fall würde Dein anteiliger Urlaubsanspruch 21 Tage betragen (25 ./. 12 * 10 = 20,83) - 21 Tage könnten also genommen werden, bei Entgeltung müssten aber 20,33 Tage berücksichtigt werden.
Die Aussage und Berechnung von Nightstick, dass der gesetzliche Urlaub ganz zu gewähren und nur der zusätzlich gewährte Urlaub anteilig ihm hinzu zu rechnen wäre - woraus sich ein anteiliger Gesamtanspruch von 24 Tagen ergeben würde - ist falsch (siehe dazu als Nachweis das Zitat im letzte Kommentar).
Nach meiner Rechtsauffassung kann die Klausel (im Streitfall) nur auf den Teil des Urlaubsanspruchs wirken, der über dem gesetzlichen Anspruch (BUrlG) liegt.
Ausgehend davon, dass die 25 Tage "Arbeitstage" (und keine Werktage) sind, müsste sich der Anspruch im Fall des Ausscheidens zum 31.10. wie folgt darstellen:
20 Arbeitstage (gesetzlich) + 4 Arbeitstage (5/12*10) arbeitsvertraglich = 24 Arbeitstage.