Kündigungsfrist zum 1.1.2017?

3 Antworten

Besprich das Thema mit deinem derzeitigem AG. 

Für mich sind 4 Wochen, 28 Tage.

Wenn du nun am 1.1. Kündigst, sollte am 29.1. Deine Frist vernünftig eingehalten sein. Und du darfst zum 31.1 das Unternehmen verlassen.

Auch der 2.1 oder gar der 3.1 sollten noch ausreichen.

Richtige Fairness und Klarheit bekommst allerdings nur bei einem Gespräch.

http://www.ra-croset.de/presse/kuendigungsfrist-richtig-berechnen.php

Wenn Du eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats nach § 622 Abs. 1 BGB hast, kannst Du noch im Januar kündigen.

Wenn Dein Arbeitgeber spätestens am 3. Januar die Kündigung erhält, ist am Monatsende Schluss.

Die Kündigungsfrist von 28 Tagen fängt einen Tag nach Erhalt der Kündigung an zu laufen. Erhält der AG diese also am 3. Januar läuft die Frist ab 4. Januar und der 31. Januar ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.

Lass Dir aber den Erhalt der Kündigung auf einer Kopie bestätigen und fordere gleichzeitig ein qualifiziertes Zeugnis und Freizeitausgleich für evtl. noch vorhandenen Urlaub/Überstunden.

DelBiero 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 12:00

perfekte Antwort. Vielen Dank!

Hexle2  23.11.2016, 12:35
@DelBiero

Gerne, freut mich, wenn ich helfen kann.

im Januar kündigen - entweder zum 15.2 oder 28.2 - die 4 Wochen sind einzuhalten

wenn du diesen Monat noch kündigst, kannst zum 31.12. den letzten Tag haben.

könnte auch reichen, schützt aber nicht zur Rückzahlung

Hexle2  23.11.2016, 06:32

im Januar kündigen - entweder zum 15.2 oder 28.2 - die 4 Wochen sind einzuhalten

Warum? Die Frist ist vier Wochen und nicht einen Monat und kann eingehalten werden.

Wenn der AG spätestens am 3. Januar die Kündigung erhält, ist am 31. Januar der letzte Arbeitstag.