Kündigungsfrist zum 1.1.2017?
Ich möchte anfang Februar meinen Arbeitgeber wechseln. Da ich dem Betrieb 3 Jahre angehöre und der gesetzlichen Kündigungsfrist unterliege muss ich zum 15. oder Ende des Monats unter berücksichtigung einer 4 wöchigen Frist kündigen.
Da ich Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zurückzahlen muss wenn ich mich vor 31.12 in gekündigtem Arbeitsverhältnis befinde, kann ich die Kündigung erst am 1.1.2017 einreichen.
Reicht der Zugang meines Kündigungsschreibens am 2.1.2017 um fristgerecht zum 31.1. zu kündigen? Oder kann die Kündigung erst zum 15.2. erfolgen?
Vielen Dank!
3 Antworten
Besprich das Thema mit deinem derzeitigem AG.
Für mich sind 4 Wochen, 28 Tage.
Wenn du nun am 1.1. Kündigst, sollte am 29.1. Deine Frist vernünftig eingehalten sein. Und du darfst zum 31.1 das Unternehmen verlassen.
Auch der 2.1 oder gar der 3.1 sollten noch ausreichen.
Richtige Fairness und Klarheit bekommst allerdings nur bei einem Gespräch.
http://www.ra-croset.de/presse/kuendigungsfrist-richtig-berechnen.php
Wenn Du eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats nach § 622 Abs. 1 BGB hast, kannst Du noch im Januar kündigen.
Wenn Dein Arbeitgeber spätestens am 3. Januar die Kündigung erhält, ist am Monatsende Schluss.
Die Kündigungsfrist von 28 Tagen fängt einen Tag nach Erhalt der Kündigung an zu laufen. Erhält der AG diese also am 3. Januar läuft die Frist ab 4. Januar und der 31. Januar ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
Lass Dir aber den Erhalt der Kündigung auf einer Kopie bestätigen und fordere gleichzeitig ein qualifiziertes Zeugnis und Freizeitausgleich für evtl. noch vorhandenen Urlaub/Überstunden.
Gerne, freut mich, wenn ich helfen kann.
im Januar kündigen - entweder zum 15.2 oder 28.2 - die 4 Wochen sind einzuhalten
wenn du diesen Monat noch kündigst, kannst zum 31.12. den letzten Tag haben.
könnte auch reichen, schützt aber nicht zur Rückzahlung
im Januar kündigen - entweder zum 15.2 oder 28.2 - die 4 Wochen sind einzuhalten
Warum? Die Frist ist vier Wochen und nicht einen Monat und kann eingehalten werden.
Wenn der AG spätestens am 3. Januar die Kündigung erhält, ist am 31. Januar der letzte Arbeitstag.
perfekte Antwort. Vielen Dank!