Wegerecht,Flurnummer,wer muss sich kümmern?
Guten Morgen!! Hab momentan keine Ahnung wie ich mich verhalten soll und hoffe hier Antwort zu erhalten die etwas Licht ins Dunkel bringt!Folgende Situation, durch unser Grundstück führt ein Wegerecht zu einem Grundstück mit mehreren Scheunen! Bzw. Flurnummer A ist mit Flurnummer B quasi "verschlungen". Eine Flurnummer bzw. Ein Grundstück gehört mir und das andre,das mit meinem verschlungen ist einem, inzwischen verstorbenen Herrn,also nun den Erben! Dieser Herr hatte das Wegerecht und konnte mit seinem Traktor, Auto usw. Über unser Grundstück zu seinem tuckern,war nie ein Problem! Nun da er verstorben ist seid einiger Zeit verfallen die Scheunen zusehends... Ziegeln sind locker,fallen runter und natürlich sieht es auch mittlerweile unansehnlich aus! Eine Rasenfläche befindet sich vor den Scheunen,die eigentlich zum Grundstück des Herren gehören, die wir aber schon immer pflegen (auch als er noch lebte(,also Rasen mähen, Blätter zusammen rechen usw. Ich frage mich an wen kann ich mich wenden zwecks der maroden Scheunen (Hab Angst dass den Kids was auf die Rübe fallen könnte und es sieht wirklich schrecklich ungepflegt aus) genauso Frage ich mich wenn das ganze verkauft werden würde ob dann wieder jemand durchfahren könnte, durch unser Grundstück ( gibt auch noch die Möglichkeit über eine Straße von der "Rückseite " der Scheune rein zu kommen) haben wir ein Vorkaufsrecht? Achja,unser Haus steht quasi neben diesen scheunen bzw. Ist unser Garten verbandelt mit dem Grundstück und nicht klar abzugrenzen.Das Haus des verstorbenen befindet sich woanders,nicht in unmittelbarer Nähe. Dazu muss ich noch sagen, die Erben waren nur ein einziges Mal da um die Maschinen usw. Zu veräußern, das war vor drei Jahren!! Hoffe das ich es halbwegs verständlich geschrieben hab! Kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus!! Herzlichen Dank fürs Lesen und hoffe dass ich eine Antwort bekomme!!!
7 Antworten
also wegen dem verfallenen aussehen kannst du nichts tun. das ist sache des eigentümers.
aber wenn da schon ziegelsteine runter fallen, das bedarf handlungspflicht.
d.h. der besitzer muss das ganze entwedeer ordentlich absperren, abreissen oder instand setzen.
und ja, wenn das ganze verkauft wird, hat der neue besitzer natürlich immernoch wegerecht. irgendwie muss er ja zu seinem stall durch kommen und da ist nunmal euer grundstück "im weg"
Ein Wegerecht ist in der Regel im Grundbuch festgeschrieben. Wenn da nichts gegenteiliges vermerkt ist, geht es an die Erben über.
Ein Vorkaufsrecht für Nachbarn wäre ebenfalls festgeschrieben. Steht da nichts, hätte die Gemeinde das Vorkaufsrecht.
Du müßtest Dich also mit den Erben in Verbindung setzen. Wenn von den baufälligen Gebäuden eine Gefahr ausgeht, sind die für die Sicherung verantwortlich, z.B. die Gebäude abreißen, sanieren, oder einen Zaun ziehen.
Da sind jetzt eigentlich mehrere Fragen offen: eine ist das Wegerecht, das vermutlich inzwischen als "ersessen", also durch langjährige Duldung erworben sein könnte, wenn es nicht im Grundbuch festgeschrieben ist.
Schomn aus diesem Grund wäre dringend eine Grundbuchauskunft anzuraten, auch wegen einer eventuellen Abgrenzung zum jetzigen Besitzer.
Die langjähreige Betreuung eines Fremdgrundstückes kann auch zu einem ersessenen Nutzungsrecht werden, da wäre jedenfalls der Rat eines in Grundstücksangelegenheiten bewanderten Anwalts günstig, ebenso die Frage, ob der Zustand der Gebäude vom jetzigen Eigentümer Änderungen/Verbesserungen notwendig macht.
Hallo,
wenn das Wegerecht "zu Gunsten Flurstück ..." lautet bleibt es bestehen. Dann musst du dich an die Erben halten, deren Namen erfährst du beim Katasteramt oder beim Grundbuchamt. Sollte dort noch der alte Eigentümer geführt sein, würde ich Kontakt zum Nachlassgericht aufnehmen.
das Wegerecht bleibt bestehen, so ist es im Grundbuch verankert.
deine oder andere kinder haben auf dem Grundstück nichts zu suchen, sicherlich kannst du bei der Stadt nachfragen, aber wenn die scheunen zusammenfallen, kannst du es nicht ändern.
ich verstehe natürlich deine angst, wenn dort etwas passiert (kinder beim spielen)
frag beim Grundbuchamt nach, ob du die Adresse bekommst, damit du dich um den kauf kümmern kannst, oder bekunde dein Interesse, damit du die Adresse bekommst