Hauskauf - früherer Grundstückstausch mit Gemeinde steht nicht im Grundbuch
Hallo!
Wir möchten ein Haus mit Garten kaufen. Am Freitag bekamen wir den Vorentwurf zum Hauskauf vom Notar geschickt. Leider konnte ich den Makler nicht mehr erreichen.
Das Anwesen besteht aus einem Garten, daneben steht das Haus und der Hof dazu. Früher ging direkt am Haus (also zwischen Haus und Garten) ein Fußweg vorbei, der der Gemeinde gehörte. Dann wurde auf Wunsch der Gemeinde vor einigen Jahren ein Stück des Gartens vom Eigentümer an die Gemeinde abgegeben (für ein Denkmal), dafür bekam der Eigentümer den Weg. So erzählte es uns der Verkäufer bei der Besichtigung.
Garten, Weg und Haus haben jeweils eigene Flurnummern. Im Exposé, auf dem Lageplan, hat der Makler alle 3 Grundstücke außenherum markiert, also gingen wir davon aus, daß der Weg auch dazugehört (allerdings befindet sich auch die Fläche vom Denkmal innerhalb der Markierung bzw. der Garten hat noch die Ursprungsgröße).
Im Kaufvertrag, der sich ja u.a. aufs Grundbuch (Bestandsverzeichnis) bezieht, werden aber nur die beiden Flurnummern vom Haus und vom Garten aufgeführt, nicht die Flurnummer vom Weg. Jetzt haben wir die Befürchtung, daß der Grundstückstausch damals (90er Jahre) nur inoffiziell gemacht wurde bzw. nur mündlich abgesprochen wurde.
Ist sowas üblich? Können wir eine Umschreibung bzw. Grundbucheintragung vom Verkäufer oder der Gemeinde verlangen? Ansonsten würden wir ja 2 separate, durch den Weg getrennte, Grundstücke kaufen, und theoretisch könnte die Gemeinde den Weg irgendwann wieder für sich beanspruchen, oder? Einen öffentlichen Fußweg direkt neben dem Haus möchten wir auf keinen Fall haben.
Natürlich sprechen wir am Montag nochmal mit unserem Makler, aber ich wollte mich schon mal vorab informieren.
Vielen Dank und freundliche Grüße Marlene
4 Antworten
Liebe Marlene,
maßgebend ist immer das Grundbuch. Mündliche Absprachen - zwischen wem auch immer - sind im Grundstücksbereich wertlos, ja sogar nichtig. Ich würde mich auf dem Grundbuchamt genau erkundigen, man muß Dich dort wahrheitsgemäß informieren. Auch der Notar ist zur Beratung verpflichtet. Es gibt keine inoffiziellen Absprachen, die irgendwelche Gültigkeit hätten Im Grundstücksbereich bedarf es immer notarieller Verfügungen, und diese stünden in diesem Fall im Grundbuch.
Mit freundlichen Grüßen friburgensis
Uff - da wird Dir wohl nur ein Anwalt helfen können. Du hast immerhin den Verkäufer als Zeugen? Ich würde zunächst versuchen die Sache so zu regeln und mit der Gemeinde sprechen - eventuell sind die ja ganz umgänglich und möchten weiteren Ärger verhindern / sind einsichtig, dass ein Grundbucheintrag den Tausch komplett macht.
Derartige vertragliche Fragen, insbesondere wenn es um grundbuchliche Fragen geht, sind AUSSCHLIESSLICH mit dem Notar zu klären. Der Makler aber auch der Verkäufer kann Ihnen erzählen was die wollen. Nur was Sie auf dem Papier stehen haben können Sie auch nach Hause tragen!!!
Also, beim Notar die gleiche Frage stellen, gegebenen Falls bei der Gemeinde selber nachfragen und BESTÄTIGEN LASSEN, SCHRIFTLICH!!!
JEDER Makler ist ausschließlich auf die Angaben des Verkäufers angewiesen. Egal was der oder der Verkäufer Ihnen erzählt.
Der Notar ist FÜR BEIDE SEITEN zuständig!!!!
Hallo,
alle Absprachen zu Grundstücken sind in notarieller Form durchzuführen - alles andere ist rechtsunwirksam.
Sollte tatsächlich ein (Tausch-)Vertrag nicht ins Grundbuch eingetragen worden sein, wird sich der Notar darum kümmern, dass dieses nachgeholt wird.
Ggf. macht es auch Sinn bei der Gemeinde dazu nachzufragen um böse Überraschungen zu vermeiden.