Grundstücksanteil verkaufen aus Erbe
Hallo. Es gibt ein Grundstück von 600 m2 in guter Lage von Berlin. Dies gehört meiner Oma zur Hälfte und die andere Hälfte meinem Vater und seiner Schwester. Nun ist mein Vater verstorben und ich habe den Anteil vom Grundstück geerbt. 150m2. Meine Schwester hat das Erbe ausgeschlagen. Also bin ich alleiniger Erbe. Meine Frage ist, gibt es einen einfachen unkomplizierten Weg den Anteil von 150m2 , Wert ca. 20000 € bis 30000 € zu verkaufen. Meine Oma und ihre Tochter kommen nicht in Frage. Meine Oma und ihre Tochter und mein Vater sind im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück ist erschlossen und Bauland. Es wird nur als Garten genutzt und ist unbebaut. Das ist das einzige Grundstück welches noch unbebaut ist. Alles andere in der Umgebung ist bebaut, deshalb hat das schon einen Wert. Nur bringt mir der Besitz nichts. Ich muss einige Schulden meines Vaters aus dem Erbe übernehmen und möchte deshalb den Anteil so schnell und unkompliziert wie möglich irgendwie gegen "Geld hergeben". Kennt sich damit jemand aus. Wäre schön. Vielen Dank
4 Antworten
Meine Frage ist, gibt es einen einfachen unkomplizierten Weg den Anteil von 150m2 , Wert ca. 20000 € bis 30000 € zu verkaufen.
Ja und nein. Man kann nicht einfach von 600m² 150m² verkaufen. Zunächstmal muß man das Grundstück teilen. Das setzt die Einigkeit der Eigentümer (also ihnen und ihrer Oma) voraus. Ohne Einigkeit wäre nur die Teilungsversteigerung möglich.
Dann muß man sich einig sein, wie das Grundstück geteilt werden soll. Die Fläche ist hierbei nur ein grober Maßstab. Denn es kommt auch auf die örtlichen Gegebenheiten an, welcher Teil des Grundstücks mehr oder weniger wert ist.
Um das Grundstück dann real zu teilen ist, wenn das Grundstück nicht schon aus mehreren Flurstücken besteht eine Flurstücksteilung notwendig.
Man sollte die Grundstückteilung hierbei marktorientiert und auf Geometie optimiert vornehmen. Da ein Grundstück ohnehin verkauft werden soll, kann man Differenzen durch Zahlung ausgleichen. Anders gesagt nicht einfach ca. 150m² abschneiden, sondern erstmal schauen welche Größen einen optimalen Wert erziehlt. Vermultich ist es sogar das Beste zunächsmal einen Käufer zu suchen bevor man teilt.
Eine Realteilung ist nicht notwendig und würde wohl auch gegen Baurecht verstoßen. Man kann auch ideelle Anteile an Dritte oder die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft verkaufen; man muss nur Käufer finden!!
Theoretisch kann man seine "Erbteile" von Grundstücken natürlich verkaufen; ein Herausmessen ist nicht notwendig und baurechtlich auch nicht zulässig.
Das Problem ist aber, einen Käufer zu finden, der Mitglied der Erbengemeinschaft werden will. Denn wenn er die Anteile der anderen Erben nicht auch erweben kann, hat er sein Geld zum Fenster rausgeschmissen.
Freilich kann jeder Miteigentümer eine Erbauseinandersetzung beantragen, die letztendlich zur Versteigerung des Obkektes führen wird. Dann kann jeder Teileigentümer mitsteigern, muss dann aber die unterlegenen Miteigentümer anteilmäßig auszahlen.
Ist also ein langwieriges Pokerspiel, das bei schlechter Lage (also uninteressanten Bodenpreisen) nur negativ ausgehen kann.
Wie bereits gesagt ist ein Verkauf des Teileigentums grundsätztlich möglich. Ob Du dazu aber einen Käufer findest und zu welchen Bedingungen ist nicht vorhersehbar und ziemlich unwahrscheinlich, solange es sich nicht um Anteile einer Erbengemeinschaft eines Grundstücks in der Friedrichstrasse Ecke Lindenallee handelt. Musst es halt versuchen; mehr Ratschläge wirst Du bei Gutefrage.net nicht bekommen.
Derzeit wären Oma, Schwester und du, dem der Miteigemtumsanteil deines Vaters aus dessen Nachlass als Erbe zufiel, Miteigentümer des Grundstücks.
Dessen Wert bemißt sich gem. § 138 (3) BewG als unbebautes Grundstück aus Bodenrichtwert X Grundstücksfläche ./. 20%. 1/4 davon wäre deine VHB.
Den Bodenrichtwert kannst du hier persönlich einsehen: https://www.gutachterausschuss-berlin.de/gaaonline/index.html
Als Eigentümergemeinschaft hätte jeder der Eigentümer bei einem geplanten Verkauf ein Vorkaufsrecht, und könnte dir demnach deinen Miteigentumsanteil ausbezahlen, um dein Viertel zu erwerben.
Sofern sie dies nicht können oder wollen und einem Verkauf nicht zustimmen, bliebe nur die Teilungsversteigerung, die allerdings mit erheblichen Kosten belastet und nur einen Bruchteil des Verkehrswertes erzielt. Bei deinem geringen Anteil von 1/4 wäre das ein denkbar schlechter Deal :-O
Du besitzt keine Teilflächen daran, die du selbst veräußern könntest, sondern 1/4 der Gesamtfläche :-O Daher wird sich kaum ein Fremdkäufer finden, der deinen Miteigentumsrecht erwirbt, ohne daß er das Grundstück als Baugrund oder durch Mieteinnahmen selbst nutzen darf.
G imager761
Hallo,
es handelt sich hier um eine sogenannte "ungeteilte Erbengemeinschaft". Zunächst wird ein Erbschein (für den Vater) benötigt (Nachlassgericht beim Amtsgericht). Diesen reicht man beim Grundbuchamt zur Berichtigung der Grundbücher ein. Die dann eingetragenen Eigentümer müssen sich dann auf die Verwertung des Grundstücks einigen bzw. die Anteile bestimmen (mit Notar).
Hallo. Vielen Dank für die Antworten. Ich versuche noch einmal zusammen zu fassen. Wenn ich einen Käufer finde, für meine 1/4 = 150m2 dann wäre das theoretisch möglich - ohne Bürokratie - abzutreten?!
Ich habe halt keine Zeit und keine finanziellen Mittel das Grundstück zu halten. Würde es denn gehen ggf. wenn ein Käufer vorhanden ist, den Teil zu verkaufen für sagen wir einmal 15000 € - so als Sicherheit für ein "Privatdarlehen" und ich kaufe es zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt zurück für z.B. 20000 €. Der Käufer hätte dann z.B. 5000 € Plus gemacht. Das Grundstück im Ganzen ist schon etwas wert und wird steigen. Gute Gegend in Berlin. Vergleichbare Grundstücke an diese Standort haben im Immobilienscout 190 bis 280 Euro je m2. Also wenn es später zu einer Auszahlung eines anderen Miteigentümer kommt bzw. Kauf des Viertel Teils - würde man kein Minus machen. Meine Oma und dessen Tochter, die die anderen Anteile haben möchten zur Zeit meinen Teil nicht kaufen bzw. können nicht. Und das Grundstück kann und wird erst komplett verkauft werden können, wenn meine Oma einmal nicht mehr ist.